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Listenhunde in Deutschland – Diese Vorschriften gelten

von Michelle Holtmeyer
9 Kommentare

Die Debatte über sogenannte „Listenhunde“ und ihre potenzielle Gefährlichkeit ist ein Thema, das in vielen Ländern diskutiert wird. Diese Hunderassen sind auf spezifischen Listen aufgeführt. Die Einschätzung der Gefährlichkeit von Hunden basiert dabei oft auf Vorurteilen und mangelnder Kenntnis über die einzelnen Rassen. In vielen Ländern wurden daher spezielle Regelungen erlassen, die den Besitz von Listenhunden reglementieren. Neben Auflagen, wie dem Leinenzwang und Maulkorbpflicht, spielen auch Versicherungen eine wichtige Rolle in diesem Kontext. In diesem Artikel erfährst Du alle Informationen rund um das Thema Listenhunde.

Was sind Listenhunde?

Jede Hunderasse hat ihren Ursprung in unterschiedlichen Regionen und die Zucht ist an bestimmte Umstände angepasst. Manche Merkmale sind in der Genetik der Hunde fest verankert, obwohl sie für die heutige Haltung gar nicht mehr relevant sind. Es benötigt oft etliche Generationen, diese Merkmale heranzuzüchten. Solche Merkmale können zum Beispiel der Jagdtrieb beim Beagle oder der Instinkt des Hütens beim Australian Shepherd sein. Genauso betrifft dies auch Hunderassen, die ursprünglich als Arbeits- oder Wachhunde eingesetzt wurden. Sie sind grundsätzlich sehr aufmerksame Tiere, die gegebenenfalls sensibler auf gewisse Reize reagieren können. Allerdings ist hierbei ein großer Faktor die richtige Erziehung, weshalb Listenhunde in die Hände von erfahrenen Hundehaltern kommen sollten.

Manche Hunde werden auf einer bundesweit geltenden „Rasseliste“ geführt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Bundesländer, welche Rassen zusätzlich in der Rasseliste aufgeführt werden. Als rechtliche Grundlage dient hierfür das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.

Umgangssprachlich wurden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet, da diese Rassen ursprünglich für den Einsatz bei Hunde- und Bullenkämpfen gezüchtet wurden. Im 19. und 20. Jahrhundert traten verschiedene Hunderassen gegeneinander oder gegen Wölfe, Löwen, Dachse sowie Bullen in Kampfarenen an. Seit Ende des 20. Jahrhunderts sind Hundekämpfe jedoch verboten und die damals eingesetzten Rassen werden nicht mehr nach diesem Zuchtziel gezüchtet.

Was sind Listenhunde in Deutschland?

Listenhunde sind Hunderassen, welche ursprünglich als Arbeits-, Wach- oder Kampfhunde eingesetzt wurden. Sie sind grundsätzlich sehr aufmerksame Tiere, die manchmal ein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen können.

Listenhunde – Voraussetzungen & Pflichten beim Kauf

Vor dem Kauf eines Listenhundes solltest Du Dir unbedingt darüber im Klaren sein, dass diese Hunde oftmals eine sehr konsequente und liebevolle Art der Erziehung benötigen. Es gibt kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden. Es ergibt Sinn, sich vor dem Kauf eines Listenhundes bei der zuständigen Behörde zu informieren. Auch Tierheime können hier weiterhelfen. Besonders sollte man darüber nachdenken, einen Listenhund aus dem Tierheim aufzunehmen, da diese meist nur schwer zu vermitteln sind.
Oftmals müssen sowohl vor dem Kauf als auch während des Haltens bestimmte Auflagen erfüllt werden:

  • Der Halter muss volljährig sein
  • Polizeiliches Führungszeugnis des Halters muss vorliegen
  • Hundeführerschein
  • Versicherungspflicht (Hundehaftpflichtversicherung, wie die von der Uelzener Hundeversicherung)
  • Erhöhte Hundesteuer
  • Verbot für ausgewählte öffentliche Plätze und Einrichtungen
  • Der Hund muss in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen
  • Leinenpflicht
  • Der Hund muss einen Wesenstest absolvieren
  • Kastrations- und Sterilisationspflicht

Aber auch im eigenen Zuhause gilt es ein paar zusätzliche Auflagen zu erfüllen. So sollte der eigene Garten eingezäunt sein, damit der Hund sich dort frei bewegen kann. Zudem solltest Du unter Beobachtung schauen, wie der Hund auf Artgenossen, andere Tiere oder Kinder reagiert.

Auch gegenüber fremden Personen sollte besondere Vorsicht geboten werden, vor allem im eigenen Heim. Da diese Hunde sehr sensibel sind, könnte er dies gegebenenfalls als „Einbruch“ in sein Zuhause verstehen und ein territoriales Verhalten zeigen. Leine im Zweifel Deinen Hund an oder bringe den Hund für eine kurze Besuchszeit in einem separaten Raum unter.

Welche Rassen gehören zu den Listenhunden in Deutschland?

Die bundesweit geltende Rasseliste beinhaltet die Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Diese Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Auch die Zucht mit diesen Rassen ist in einigen Bundesländern verboten. Dies gilt sowohl für reinrassige Hunde als auch Mischlinge dieser Rasse. Für alle weiteren Hunderassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es eine Verordnung erlässt, welche als gefährlich eingestuft werden und welche Bestimmungen die Halter einhalten müssen.

Listenhunde: Pitbull auf Wiese

Jedes Bundesland in Deutschland regelt selbst, welche Hunde als sogenannte Listenhunde eingestuft werden.

Welche Eigenschaften können Listenhunde besitzen?  

Hunde, die auf der Rasseliste stehen, werden als potenziell gefährlich eingestuft. Ihnen werden folgende Charaktereigenschaften nachgesagt:

  • Gesteigerte Aggressivität
  • Mehr Kraft und Muskulatur 
  • Stärkeres Beißvermögen 
  • Geringere Reizschwelle 

Allerdings sollte kein Hund unter Generalverdacht gestellt werden, da Listenhunde nach neusten Studien nicht gefährlicher als andere Hunde sein können. Vielmehr ist hier die Erziehung ausschlaggebend. Die meisten Beißattacken sind auf fehlende Sachkunde des Hundehalters und auf eine falsche Erziehung zurückzuführen. 

Welche Hunde stehen auf der Liste?

Die bundesweit geltende Rasseliste beinhaltet die Rassen Pitbull Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Für alle weiteren Hunderassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es eine Verordnung erlässt, welche als gefährlich eingestuft werden und welche Bestimmungen die Halter einhalten müssen.

Regelung in den einzelnen Bundesländern

Grundsätzlich regeln die jeweiligen Bundesländer den Umgang mit Listenhunden und legen selbst fest, welche überhaupt als solche gelten.

Wenn Du Dir einen Hund anschaffen möchtest, der in einem Bundesland als Listenhund geführt wird, solltest Du Dich in Vorhinein genau über die einzuhaltenden Bestimmungen informieren. Denn in Deutschland gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen und Einteilungen.

Hier findest Du eine Übersicht mit den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:

Generell werden Listenhunde in zwei Kategorien unterschieden: Kategorie 1 heißt „definitiv gefährlich“, Kategorie 2 heißt „gefährlich vermutet, aber widerlegbar“.

In Baden-Württemberg wird kein Hund der Kate­go­rie 1, das heißt „defi­ni­tiv gefähr­lich“, zuge­ord­net.  Baden-Württemberg führt lediglich Listenhunde der Kategorie 2. Dazu zählen folgende Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux,
  • Fila Bra­si­leiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Pitbull Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Tosa Inu

Für Rassen wie den American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier wird im Allgemeinen angenommen, dass sie potenziell gefährlich sind. Die Haltung dieser Hunde erfordert eine Genehmigung ab einem Alter von sechs Monaten. Dabei muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden. In Bezug auf die anderen neun Rassen kann im Rahmen einer Prüfung eine erhöhte Gefährlichkeit festgestellt werden, obwohl nicht grundsätzlich davon ausgegangen wird.

Wenn ein Listenhund-Welpe älter als sechs Monate ist, muss sein Halter verschiedene Auflagen erfüllen, darunter die Erlangung einer Haltungserlaubnis von der Ortspolizeibehörde. Zudem besteht Maulkorbzwang. Die aktuellen Bestimmungen zur Haltung dieser Hunderassen können in der Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg nachgelesen werden.

In Bayern werden die bestimmten Hunderassen in zwei Kategorien unterteilt: In Kategorie 1 werden die Eigenschaften eines Listenhundes stets vermutet. In Kategorie 2 werden „kampfhundtypische“ Eigenschaften vermutet, sofern kein gegenteiliger Beweis erbracht wurde.

Zu Kategorie 1 (Gefährlichkeit nicht widerlegbar) gehören:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog (Hund, der tagsüber angekettet und nachts zur Bewachung von Grundstücken auf diesen frei herumläuft. Übersetzt bedeutet “Bandog” “Kettenhund”. Meistens handelt es sich hierbei um großrahmige Hunde mit gesteigerter Aggressivität – keine anerkannte Rasse)
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Für alle Hunde dieser Kategorie muss eine Erlaubnis eingeholt werden. Diese wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachgewiesen werden kann.

Zur Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff, Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Für die Hunde dieser Kategorie muss ein Wesenstest durchgeführt werden.

In Berlin gibt es keine Kategorien. Folgende Rasse gelten laut einer Liste vom 01.01.2021 als gefährlich:

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier

Ebenso auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.

Für die Haltung dieser Rassen sind ein Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis sowie ein Wesenstest Voraussetzungen. Auch mit einem bestandenem Wesenstest besteht eine Maulkorbpflicht, für die Leinenpflicht kann eine Ausnahme beantragt werden.

In Brandenburg wird in zwei Kategorien differenziert. Kategorie 1 beinhaltet Hunderassen und Gruppen, die als gefährlich gelten. Die Haltung und auch die Zucht dieser Rassen sind, bis auf strenge Ausnahmen, verboten. Hierzu zählen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Kategorie 2 beinhaltet Hunde, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Hier müssen Haltung und Zucht genehmigtwerden. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis, muss er eine grüne Plakette am Halsband tragen. Hunde dieser Kategorie sind:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

In Bremen gibt es keine Kategorieeinteilung. Das Halten und Kreuzen folgender Rassen muss genehmigt werden:

  • Pit Bull Terrier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier

Die Haltung kann bedingt einfacher sein, wenn die Tiere als Fund­tiere oder aus einem Tier­heim in Bremen adop­tiert werden. Jedoch muss auch das von der ört­li­chen Behörde geneh­migt werden. Leinen- und Maul­korb­pflicht gelten generell. Wer als Urlau­ber aus einem anderen Bun­des­land anreist, muss sich keine Sorgen machen: Ein vorübergehender Aufenthalt ist gestattet, wird der Lis­ten­hund im Heimatbundesland korrekt und erlaub­ter­ Weise gehal­ten und werden die ent­spre­chen­den Papiere mit­ge­führt.

In Hamburg wird eine Unterscheidung zwischen Kate­go­rie 1 (Gefähr­lich­keit nicht wider­legbar) und Kate­go­rie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) praktiziert. Zu Kategorie 1 zählen:

  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Bei Hunden der dieser Kate­go­rie ist eine Halteerlaubnis notwendig. Es bestehen Leinen- sowie Maul­korb­pflicht.

Zu Kategorie 2 zählen:

  • Bull­ma­stiff
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux
  • Fila Bra­si­leiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Rott­wei­ler
  • Tosa Inu

Hunde der Kate­go­rie 2 können über einen Wesens­test ein Nega­tiv­zeug­nis erlan­gen. Leinen- und Maulkorbpflicht gilt dennoch.

Hessen unternimmt keine Kategorieeinteilung. Bei folgenden Rassen wird aber eine Gefährlichkeit vermutet:

  • (Ame­ri­can) Pit Bull Terrier
  • (Ame­ri­can) Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Bulldog
  • Dogo Argen­tino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Rott­wei­ler

Um eine Erlaubnis zum Halten dieser Hunde zu erlangen, muss der Halter mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss der Hund einen positiven Wesenstest ablegen, haftpflichtversichert und gechipt sein.

Laut Hessische HundeVO, Paragraf 3a, kann die zuständige Behörde jedoch auf Antrag des Hundehalters feststellen, dass keine Erlaubnis zum Führen eines gelisteten Hundes mehr erforderlich ist. Dies gilt, wenn seit der Erteilung der Erlaubnis mindestens drei Jahre vergangen sind, keine weiteren Auffälligkeiten erkennbar sind und eine positive Verhaltensänderung des Hundes durch eine positive Wesensprüfung nachgewiesen wird.

Zudem muss eine Begleithundprüfung bei einem Gebrauchshundeverein, der vom Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. anerkannt ist, erfolgreich abgelegt werden und regelmäßig bei der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einteilung in Kategorien. Folgende Rassen gelten als wiederlegbar gefährlich:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Es bedarf einer Hundeerlaubnis, die Vierbeiner dürfen nur einzeln geführt werden und es gelten Leinen- und Maulkorbzwang.

 

In Niedersachsen gibt es keine Listenhunde. Seit 2002 wurde die zuvor beschlossene Rasseliste vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Grund für diese Erklärung war eine Gesetzeslücke im Landesgesetz.

Im Jahr 2011 gab es eine Neufassung des Gesetzes. Auch diese blieb ohne Rasseliste, weil Experten der Meinung sind, dass das Verhalten des Hundehalters eine maßgebliche Rolle spielt. Die Erziehung des Hundes, die Haltungsform und die Sachkunde des Hundebesitzers sind von großer Bedeutung.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Rasseliste, wobei in zwei Kategorien unterschieden wird.

Zu den Hunden der Kategorie 1 zählen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Zu Kategorie 2 gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Besitzer dieser Hunde müssen eine Erlaubnis der örtlichen Behörde vorweisen. Bei den Vierbeinern der zweiten Kategorie ist diese aber einfacher zu erlangen, da der Halter einen Sachkundenachweis vorweisen muss. Außerdem gilt Leinenzwang sowie eine Tierkennzeichnung durch einen Transponder.

In Rheinland-Pfalz wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rassen gelten als gefährlich und somit genehmigungspflichtig:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • American Pit Bull Terrier

Im Saarland wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rasse sind erlaubnispflichtig:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier.

Die vermutete Gefährlichkeit kann mittels eines Wesenstests widerlegt werden.

In Sachsen gibt es keine Einteilung in Kategorien. Folgende Rassen gelten als gefährlich:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Bull­ter­rier
  • Pit Bull Terrier

Für diese Rassen herrscht eine Leinen- und Maul­korb­pflicht.

Sachsen-Anhalt hat 2009 eine Rasseliste eingeführt. Folgende Hunderassen gelten als gefährlich:

  • Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Diese Rassen müssen sich einem Wesenstest unterziehen. Wird dieser bestanden, ist die Gefährlichkeit widerlegt. Bei Nichtbestehen jedoch ist die Haltung des Hundes erlaubnispflichtig. Für den Hund gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Halter muss einige Voraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit, Sachkunde und persönliche Eignung.

In Sachsen-Anhalt ist am 01.03.2016 eine neue Regelung zum Hundegesetz in Kraft getreten. Die Zucht, Vermehrung sowie der Handel dieser Rassen sind verboten. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen oder mit anderen Hunden.

Im Jahr 2016 hat Schleswig-Holstein die Rasseliste abgeschafft. Dafür gelten für alle Hundehalter strengere Haltungsanforderungen als in anderen Bundesländern, wie beispielsweise die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht (Transponderchip).

Sind Hunde einmal als gefährlich eingestuft worden, so gibt es die Möglichkeit zur Resozialisierung dieser nach zwei Jahren. Voraussetzung dafür ist ein bestandener Wesenstest sowie ein Gutachten von einem Fachtierarzt für Verhaltenskunde bzw. -therapie.

Seit dem Jahr 2018 gibt es in Thüringen keine Rasseliste mehr. Stattdessen muss ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden. Dies erfolgt durch einen Wesenstest.

Halter müssen dann einen Sachkundenachweis erbringen.

Welche Hunde müssen einen Maulkorb tragen?

Listenhunde müssen in Deutschland in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Welche Hunde in Deinem Bundesland auf der sogenannten „Rasseliste“ stehen, kannst Du bei Deiner zuständigen Behörde erfragen.

Haftpflichtversicherung für Listenhunde

Eine Hundehaftpflichtversicherung, wie beispielsweise die der Uelzener Hundeversicherung, bietet Schutz für den Besitzer, indem sie die finanzielle Verantwortung für Schäden übernimmt, die durch den Hund verursacht wurden. Im Falle eines Schadens kann die Versicherung die Kosten für Tierarztbehandlungen, Reparaturen oder Entschädigungen für Dritte übernehmen. Insbesondere bei Listenhunden kann eine solche Versicherung die finanzielle Belastung mindern, die im Falle eines Schadens entstehen kann.

Darüber hinaus kann eine Hundehaftpflichtversicherung auch dazu beitragen, das Image von Listenhunden und ihren Besitzern zu verbessern. Wenn ein Hundehalter nachweisen kann, dass er eine Haftpflichtversicherung für seinen Listenhund abgeschlossen hat, zeigt dies, dass er sich seiner Verantwortung bewusst ist und bereit ist, die Folgen seines Hundes zu tragen. Dies kann dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Listenhunden und ihren Besitzern abzubauen. Hierbei sei jedoch gesagt, dass – egal ob Listenhund oder nicht – jeder Hundehalter verantwortungsvoll mit seinem Tier und anderen gegenüber umgehen sollte. Daher macht eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer Sinn.

Speziell bei sogenannten Listenhunden, also Hunden bestimmter Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, ist eine solche Versicherung sinnvoll, da diese Hunde aufgrund ihrer Größe und Kraft größeren Schaden anrichten können. Wir empfehlen Dir daher die Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener Hundeversicherung, damit Du immer auf der sicheren Seite bist und im Falle eines Falles nicht von unangenehmen finanziellen Kosten überrascht wirst.

Klingt spannend? Dann fordere jetzt Dein individuelles und unverbindliches Angebot der Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener Hundeversicherung an!

Der Umgang mit einem Listenhund 

Du bist Halter eines Listenhundes oder möchtest einer werden? Dann solltest du folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:

  • Ruhige Ausstrahlung  
  • Durchsetzungskraft 
  • Liebevolle Konsequenz 
  • Geistige & körperliche Bestätigung 
  • Besonders viel Zeit, um dem Hund gerecht werden zu können 

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer legt jedes Bundesland selbst fest. Die Hundesteuer für Listenhunde ist allerdings immer höher als die Hundesteuer eines Vierbeiners, der nicht als Listenhund gilt.

Fazit: Das musst Du zum Thema Listenhunde wissen!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Listenhunde komplex ist. Die Einschätzung der potenziellen Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit ist oft mit Vorurteilen behaftet und vernachlässigt die individuellen Eigenschaften und das Verhalten jedes einzelnen Hundes. Dennoch haben viele Länder spezielle Regelungen erlassen, um den Besitz und die Haltung von Listenhunden zu kontrollieren und mögliche Risiken zu minimieren.

Dennoch sollte der Fokus nicht allein auf den Listenhunden liegen, sondern auf einer umfassenden Betrachtung aller Hunde, unabhängig von ihrer Rasse. Eine fundierte Ausbildung und Sozialisierung von Hunden, eine verantwortungsvolle Hundehaltung sowie die Aufklärung der Gesellschaft über den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden sind entscheidend, um das Risiko von Zwischenfällen zu minimieren und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund zu fördern.

In diesem Kontext spielen Versicherungen, wie die Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener Hundeversicherung, eine wichtige Rolle. Eine Haftpflichtversicherung für den Besitzer eines Listenhundes kann zum einen dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und bietet eine finanzielle Absicherung, falls es dennoch zu einem Schadensfall kommt.

Informiere Dich jetzt über die Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener Hundeversicherung und mache Dir im Falle eines Falles keine Gedanken um finanzielle Sorgen!

Diese Hunde suchen ein Zuhause

9 Kommentare

Angela Koll 8. Mai 2020 - 12:02

Kein kommentar ich suche einen 2.Hund

Antworten
Michelle Holtmeyer 8. Mai 2020 - 12:17

Hallo Angela,

wir wünschen Dir viel Glück bei der Suche nach einem 2. Hund. Hast Du auf https://www.edogs.de/ schon geguckt, ob Dein Traumhund dabei ist?

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten
Michelle Höpfner 15. August 2021 - 0:50

Das Listen System ist nicht gerecht. Es gibt keine Kampfhunde und „normale“ Hunde! Es gibt nur Hunde! Aggressives Verhalten ist meisten vom Besitzer angelernt oder hat den Hund nicht richtig trainiert und sozialisiert!

Ich verstehe nicht wie nur ein paar Rassen als gefährlich eingestuft werden! Jeder Hund hat das jagen und töten in seinen Genen! Und warum steht der Chihuahua nicht mit drauf? Diese kleine Rasse zählt als aggressiv! Nein das jetzige Listen System ist reine Dummheit? Hunde sollten anders aufgelistet werden! Und zwar alle Rassen!
Momentan kann sich jeder Leihe einen schwierige Rasse anschaffen. Diese Hunde landen dann wegen überforderungen der Besitzer im Tierheim!

Ein 3 Listen System würde vielen Hunden helfen, ein Zuhause zu bekommen.
1. Liste: Rassen für Anfänger
2. Liste: Rassen für Erfahrenere
3. Liste: Rassen für sehr Erfahrene

Dazu kommt das der Wesenstest und der Hundeführer totaler Blödsinn ist.
Der Wesenstest zeigt nur wie der Hund momentan ist. Was ost aber in 2 Jahren? Da kann er vom Wesen her ganz anders sein!
Den Hunfeführer macht man nur ein mal. Das bringt nicht viel. Danach kann noch einiges schief gehen. Lieber sollten Hubdeschulen Pflicht sein. Jeder Welpe muss ins Welpentraining, danach sollten die ersten zwei Listen alle 3 Jahre noch mal für zwei Wochen zum Hundetrainer. Die dritte Liste alle 1,5 Jahre!

So kann das ganze richtig beobachtet werden. Und kontrolliert von statten gehen.
Aber nur bestimmte Rassen so auszusondern… wie können wir dann noch behaupten das der Mensch seinen besten Freund im Tierreich verdient?

Antworten
Sandra 5. Februar 2022 - 16:27

Danke MICHELLE HÖPFNER!!! Es beruhigt mich ein wenig, dass es auch noch vernünftig und Faktenbasiertes Denken gibt.

Antworten
Lilly C. 23. September 2022 - 17:25

Stimme dir absolut zu Michelle.

Antworten
Finchen 7. Januar 2022 - 13:18

Man sollte Kinder grundsätzlich nicht mit Hunden alleine lassen. Viele Vorfälle passieren, weil Hunde jeder Rasse als Turngeräte oder Kuscheltiere missbraucht werden. Hundehalter können oft ihre Hunde nicht mehr richtig lesen. Stress, Triggerstacking, Schmerz…

Gesteigerte Beisskraft? Jeder Tierarzt wird Ihnen bestätigen, dass ein Golden Retriever eine vergleichbare Beisskraft wie ein Bullterrier hat. Auch haben etliche wissenschaftliche Studien eben keinen Unterschied im Aggressionspotential festgestellt, weshalb die Rasseliste im Niedersachsen zum Beispiel wieder gekippt wurde.

Im Übrigen sind Staffy‘s & Co bei uns In Australien ganz normale Familienhunde – und mein böser Bullterrier X begrüßt ihre Kunden in unserem Hundegeschäft.

Eine vernünftige Sozialisierung und Training sollte das A & O sein – bei jedem Hund.

Schade, dass Deutschland da so verbohrt ist.

Antworten
Michelle Holtmeyer 7. Januar 2022 - 13:20

Liebe Leserin,

vielen Dank für das Teilen Deiner Meinung zu diesem stark diskutierten Thema.

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten
Sandra Rink 24. März 2022 - 6:56

Hallo
Ich hab mal eine Frage an Euch erfahrene. Meine Schwester besitzt eine Amerikanische Bulldogge mit Kanekors gekreuzt er ist mit 4 Kindern aufgewachsen und ein sehr liebes Tier. Leider muss sie ihn aus gesundheitlichen Gründen abgeben und keiner von uns weiß ob er als Listenhund gilt da ihr ex ihn als Welpen von irgendwo her mitgebracht hat und er außer einem Impfpass keine Dokumente hat.
Kennt sich zufällig jemand aus mit der Rasse?

Antworten
Michelle Holtmeyer 24. März 2022 - 8:15

Hallo Sandra,

wir würden Dir empfehlen, beim zuständigen Ordnungsamt anzurufen und Dich dort zu erkundigen. Dort wissen die Mitarbeitet, was in Deinem Bundesland für Regeln gelten.

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten

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