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      Listenhunde in Deutschland 2021 – Diese Vorschriften gelten

      Listenhunde in Deutschland 2021 – Diese Vorschriften gelten

      Die Haltung von sogenannten Kampf- oder Listenhunden ist in Deutschland oftmals mit Vorschriften verbunden. Im edogs-Magazin geben wir Dir einen Überblick, welche Rassen 2021 in welchen Bundesländern zu der Einstufung Listenhund gehört.

      Inhalt – Alles im Überblick

      • 1 Was sind Listenhunde?
      • 2 Kauf eines Listenhundes – Voraussetzungen & Pflichten
      • 3 Welche Rassen gehören zu den Listenhunden in Deutschland?
      • 4 Welche Eigenschaften können Listenhunde besitzen?  
      • 5 Regelung in den einzelnen Bundesländern
      • 6 Umfrage: Deine Meinung zu Listenhunden
      • 7 Der Umgang mit einem Listenhund 

      Was sind Listenhunde?

      Jede Hunderasse hat ihren Ursprung in unterschiedlichen Regionen und die Zucht ist an bestimmte Umstände angepasst. Manche Merkmale sind in der Genetik der Hunde fest verankert, obwohl sie für die heutige Haltung gar nicht mehr relevant sind. Es benötigt oft etliche Generationen, diese Merkmale herauszuzüchten. Solche Merkmale können zum Beispiel der Jagdtrieb beim Beagle oder der Instinkt des Hütens beim Australian Shepherd sein. Genauso betrifft dies auch Hunderassen, die ursprünglich als Arbeits-, Wach- oder Kampfhunde eingesetzt wurden. Sie sind grundsätzlich sehr aufmerksame Tiere, die manchmal ein erhöhtes Aggressionspotenzial haben können.

      Deswegen werden manche Hunde auf einer bundesweit geltenden „Rasseliste“ geführt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Bundesländer, welche Rassen zusätzlich in der Rasseliste aufgeführt werden. Als rechtliche Grundlage dient hierfür das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.

      Umgangssprachlich werden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet, da diese Rassen ursprünglich für den Einsatz bei Hunde- und Bullenkämpfen gezüchtet wurden. Im 19. und 20. Jahrhundert traten verschiedene Hunderassen gegeneinander oder gegen Wölfe, Löwen, Dachse sowie Bullen in Kampfarenen an. Seit Ende des 20. Jahrhunderts sind Hundekämpfe jedoch verboten und die damals eingesetzten Rassen werden nicht mehr nach diesem Zuchtziel gezüchtet.

      Kauf eines Listenhundes – Voraussetzungen & Pflichten

      Vor dem Kauf eines Listenhundes solltest Du Dir unbedingt darüber im Klaren sein, dass diese Hunde oftmals eine besondere Art der Erziehung benötigen. Eine ausgeglichene Erziehung sollte angestrebt werden.

      Es gibt kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden. Es macht Sinn, sich vor dem Kauf eines Listenhundes bei der zuständigen Behörde zu informieren. Auch Tierheime können hier weiterhelfen. Besonders sollte man darüber nachdenken, einen Listenhund aus dem Tierheim aufzunehmen, da diese meist nur schwer zu vermitteln sind.

      Oftmals müssen sowohl vor dem Kauf als auch während des Haltens bestimmte Auflagen erfüllt werden:

      • Der Halter muss volljährig sein
      • Polizeiliches Führungszeugnis des Halters
      • Hundeführerschein
      • Versicherungspflicht (Hundehaftpflichtversicherung)
      • Erhöhte Hundesteuer
      • Verbot für ausgewählte öffentliche Plätze und Einrichtungen
      • Der Hund muss in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen
      • Leinenzwang
      • Der Hund muss einen Wesenstest absolvieren
      • Kastrations- und Sterilisationspflicht

      Aber auch im eigenen Zuhause gilt es ein paar zusätzliche Auflagen zu erfüllen. So sollte der eigene Garten eingezäunt sein, damit der Hund sich dort frei bewegen kann. Bei gefährlichen Hunden solltest Du darauf geachtet werden, diese nicht unbeaufsichtigt mit Kindern spielen zu lassen.

      Auch gegenüber fremden Personen sollte besondere Vorsicht geboten werden, vor allem im eigenen Heim. Der Hund könnte dies als “Einbruch” in sein Zuhause verstehen und ein aggressives Verhalten zeigen. Als Hundehalter sollte man immer besondere Vorsicht zeigen, andere Personen vorwarnen und im sichersten Fall den Hund anleinen oder für eine kurze Besuchszeit in einem separaten Raum unterbringen.

      Welche Rassen gehören zu den Listenhunden in Deutschland?

      Die bundesweit geltende Rasseliste beinhaltet die Rassen:

      • Pitbull-Terrier
      • American-Staffordshire-Terrier
      • Staffordshire-Bullterrier
      • Bullterrier

      Diese Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Auch die Zucht oder der Handel mit diesen Rassen ist verboten. Dies gilt sowohl für reinrassige Hunde als auch Mischlinge dieser Rasse. Für alle weiteren Hunderassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es eine Verordnung erlässt, welche als gefährlich eingestuft werden und welche Bestimmungen die Halter einhalten müssen.

      Listenhunde Deutschland: American Staffordshire Terrier läuft

      Welche Eigenschaften können Listenhunde besitzen?  

      Hunde, die auf der Rasseliste stehen, gelten als grundsätzlich gefährlich. Ursprünglich wurden sie für Tierkämpfe gezüchtet und besitzen somit Kampfhund-typische Eigenschaften, wie zum Beispiel 

      • gesteigerte Aggressivität
      • mehr Kraft und Muskulatur 
      • stärkeres Beißvermögen 
      • geringere Reizschwelle 

      Es heißt aber nicht, dass so ein Hund garantiert eines Tages zu beißt. Vielmehr ist hier die Erziehung ausschlaggebend. Die meisten Beißattacken sind auf fehlende Sachkunde des Hundehalters und auf eine falsche Erziehung zurückzuführen. 

      Regelung in den einzelnen Bundesländern

      Grundsätzlich regeln die jeweiligen Bundesländer den Umgang mit Listenhunden und legen selbst fest, welche überhaupt als solche gelten. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen existieren keine Listen.

      Wenn du Dir Dir einen Hund anschaffen möchtest, der in einem Bundesland als Listenhund geführt wird, solltest Du Dich in Vorhinein genau über die einzuhaltenden Bestimmungen informieren. Denn in Deutschland gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen und Einteilungen.

      Hier findest Du eine Übersicht mit den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:

      Baden-Württemberg

      Generell werden Listenhunde in zwei Kategorien unterschieden: Kategorie 1 heißt „definitiv gefährlich“, Kategorie 2 heißt „gefährlich vermutet, aber widerlegbar“.

      In Baden-Württemberg gibt es lediglich Listenhunde der Kategorie 2. Die Haltung dieser Hunde ist ab einem Alter von sechs Monaten erlaubnispflichtig und es muss ein berechtigtes Interesse des Halters nachgewiesen werden.
      Dazu zählen folgende Hunderassen:

      • American Staffordshire Terrier
      • Bullmastiff
      • Bullterrier
      • Dogo Argen­tino
      • Dogue de Bor­deaux,
      • Fila Bra­si­leiro
      • Mastiff
      • Mastín Español
      • Mastino Napo­le­tano
      • Pitbull Terrier
      • Staf­fordshire Bull­ter­rier
      • Tosa Inu

      Hier können ebenfalls Eigenschaften eines Kampfhundes vorliegen, jedoch nur, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten. Somit müssen die Rassen sich einer speziellen Prüfung unterziehen. Auch auf Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen beziehen sich diese beiden Listen. Die Haltung dieser Hunderassen erfordert eine Erlaubnis. Zusätzlich gelten Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

      Bayern

      In Bayern werden die bestimmten Hunderassen in zwei Kategorien unterteilt: In Kategorie 1 werden die Eigenschaften eines Kampfhundes stets vermutet. In Kategorie 2 werden kampfhundtypische Eigenschaften vermutet, sofern kein gegenteiliger Beweis erbracht wurde.

      Zu Kategorie 1 (Gefährlichkeit nicht widerlegbar) gehören:

      • American Pit Bull Terrier
      • American Staffordshire Terrier
      • Bandog (Hund, der tagsüber angekettet und nachts zur Bewachung von Grundstücken auf diesen frei herumläuft. Übersetzt bedeutet “Bandog” “Kettenhund”. Meistens handelt es sich hierbei um großrahmige Hunde mit gesteigerter Aggressivität – keine anerkannte Rasse)
      • Staffordshire Bullterrier
      • Tosa Inu

      Für alle Hunde dieser Kategorie muss eine Erlaubnis eingeholt werden. Diese wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachgewiesen werden kann.

      Zur Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) gehören:

      • Alano
      • American Bulldog
      • Bullmastiff, Bullterrier
      • Cane Corso
      • Dogo Argentino
      • Dogue de Bordeaux
      • Fila Brasileiro
      • Mastiff
      • Mastin Espanol
      • Mastino Napoletano
      • Dogo Canario
      • Perro de Presa Mallorquin
      • Rottweiler

      Für die Hunde dieser Kategorie muss ein Wesenstest durchgeführt werden.

      Berlin

      In Berlin gibt es keine Kategorien. Folgende Rasse gelten laut einer Liste vom 01.01.2021 als gefährlich:

      • Pitbull-Terrier
      • American-Staffordshire-Terrier
      • Bullterrier

      Ebenso auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.

      Für die Haltung dieser Rassen sind ein Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis sowie ein Wesenstest Voraussetzungen. Auch mit einem bestandenem Wesenstest besteht eine Maulkorbpflicht, für die Leinenpflicht kann eine Ausnahme beantragt werden.

      Brandenburg

      In Brandenburg wird in zwei Kategorien differenziert. Kategorie 1 beinhaltet Hunderassen und Gruppen, die als gefährlich gelten. Die Haltung und auch die Zucht dieser Rassen ist verboten. Hierzu zählen:

      • American Pitbull Terrier
      • American Staffordshire Terrier
      • Bullterrier
      • Staffordshire Bullterrier
      • Tosa Inu

      Kategorie 2 beinhaltet Hunde, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Hier müssen Haltung und Zucht genehmigt werden. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis, muss er eine grüne Plakette am Halsband tragen. Hunde dieser Kategorie sind:

      • Alano
      • Bullmastiff
      • Cane Corso
      • Dobermann
      • Dogo Argentino
      • Dogue de Bordeaux
      • Fila Brasileiro
      • Mastiff
      • Mastin Español
      • Mastino Napoletano
      • Perro de Presa Canario
      • Perro de Presa Mallorquin
      • Rottweiler

      Bremen

      In Bremen gibt es keine Kategorieeinteilung. Das Halten folgender Rassen ist grund­sätz­lich ver­bo­ten:

      • Pit Bull Terrier
      • Bull­ter­rier
      • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
      • Staf­fordshire Bull­ter­rier

      Eine Ausnahme gilt, wenn sie als Fund­tiere oder aus einem Tier­heim in Bremen adop­tiert werden. Jedoch muss auch das von der ört­li­chen Behörde geneh­migt werden. Leinen- und Maul­korb­pflicht gelten generell. Wer als Urlau­ber aus einem anderen Bun­des­land anreist, muss sich keine Sorgen machen: Ein vorübergehender Aufenthalt ist gestattet, wird der Lis­ten­hund im Heimatbundesland korrekt und erlaub­ter­ Weise gehal­ten und werden die ent­spre­chen­den Papiere mit­ge­führt.

      Hamburg

      In Hamburg wird eine Unterscheidung zwischen Kate­go­rie 1 (Gefähr­lich­keit nicht wider­legbar) und Kate­go­rie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) praktiziert. Zu Kategorie 1 zählen:

      • Ame­ri­can Pit Bull Terrier
      • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
      • Staf­fordshire Bull­ter­rier
      • Bull­ter­rier

      Bei Hunden der dieser Kate­go­rie ist eine Halteerlaubnis notwendig. Es bestehen Leinen- sowie Maul­korb­pflicht.

      Zu Kategorie 2 zählen:

      • Bull­ma­stiff
      • Dogo Argen­tino
      • Dogue de Bor­deaux
      • Fila Bra­si­leiro
      • Kangal
      • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
      • Mastiff
      • Mastin Español
      • Mastino Napo­le­tano
      • Rott­wei­ler
      • Tosa Inu

      Hunde der Kate­go­rie 2 können über einen Wesens­test ein Nega­tiv­zeug­nis erlan­gen.

      Hessen

      Hessen unternimmt keine Kategorieeinteilung. Bei folgenden Rassen wir eine Gefährlichkeit vermutet:

      • (Ame­ri­can) Pit Bull Terrier
      • (Ame­ri­can) Staf­fordshire Terrier
      • Staf­fordshire Bull­ter­rier
      • Bull­ter­rier
      • Ame­ri­can Bulldog
      • Dogo Argen­tino
      • Fila Brasileiro
      • Kangal
      • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
      • Rott­wei­ler

      Die Haltung dieser Hunderassen ist erlaubnispflichtig und es wird ein Sachkundenachweise sowie ein Wesenstest benötigt. Es gelten sowohl Leinen- als auch Maulkorbzwang. Die gelisteten Vierbeiner dürfen nur einzeln und von volljährigen Personen gehalten werden.

      Mecklenburg-Vorpommern

      In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einteilung in Kategorien. Folgende Rassen gelten als wiederlegbar gefährlich:

      • American Pit Bull Terrier
      • American Staffordshire Terrier
      • Staffordshire Bull Terrier
      • Bull Terrier

      Es bedarf einer Hundeerlaubnis, die Vierbeiner dürfen nur einzeln geführt werden und es gelten Leinen- und Maulkorbzwang.

      Niedersachen

      In Niedersachsen gibt es keine Listenhunde. Seit 2002 wurde die zuvor beschlossene Rasseliste vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Grund für diese Erklärung war eine Gesetzeslücke im Landesgesetz.

      Im Jahr 2011 gab es eine Neufassung des Gesetzes. Auch diese blieb ohne Rasseliste, weil Experten der Meinung sind, dass das Verhalten des Hundehalters eine maßgebliche Rolle spielt. Die Erziehung des Hundes, die Haltungsform und die Sachkunde des Hundebesitzers sind von großer Bedeutung.

      Nordrhein-Westfalen

      In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Rasseliste, wobei in zwei Kategorien unterschieden wird.

      Zu den Hunden der Kategorie 1 zählen:

      • Pitbull Terrier
      • American Staffordshire Terrier
      • Staffordshire Bullterrier
      • Bullterrier

      Zu Kategorie 2 gehören:

      • Alano
      • American Bulldog
      • Bullmastiff
      • Mastiff
      • Mastín Español
      • Mastino Napoletano
      • Fila Brasileiro
      • Dogo Argentino
      • Rottweiler
      • Tosa Inu

      Besitzer dieser Hunde müssen einen Erlaubnis der örtlichen Behörde vorweisen. Bei den Vierbeiner der zweiten Kategorie ist diese aber einfacher zu erlangen, da der Halter einen Sachkundenachweise vorweisen muss. Außerdem gilt Leinenzwang sowie eine Tierkennzeichnung durch einen Transponder.

      Rhein­land-Pfalz

      In Rheinland-Pfalz wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rassen gelten als gefährlich:

      • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
      • Staf­fordshire Bull­ter­rier
      • American Pit Bull Terrier

      Die Haltung dieser Hunderasse ist erlaubnispflichtig, die ein begrün­de­tes Inter­esse vorweisen muss.

      Saar­land

      Im Saarland wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rasse sind erlaubnispflichtig:

      Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier

      Staf­fordshire Bull­ter­rier

      Ame­ri­can Pit Bull Terrier.

      Die vermutete Gefährlichkeit kann mittels eines Wesenstest widerlegt werden.

      Sachsen

      Sachsen gibt es keine Einteilung in Kategorien. Folgende Rassen gelten als gefährlich:

      • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
      • Bull­ter­rier
      • Pit Bull Terrier

      Für diese Rassen herrscht eine Leinen- und Maul­korb­pflicht.

      Sachsen-Anhalt

      Sachsen-Anhalt hat 2009 eine Rasseliste einführt. Folgende Hunderassen gelten als gefährlich:

      Pit Bull Terrier

      Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier

      Staf­fordshire Bull­ter­rier

      Bull­ter­rier

      Diese Rasse müssen sich einem Wesenstest unterziehen. Wird dieser bestanden, ist die Gefährlichkeit widerlegt. Bei Nicht­be­stehen jedoch ist die Haltung des Hundes erlaub­nis­pflich­tig. Für den Hund gelten Leinen- und Maul­korb­pflicht. Der Halter muss einige Voraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit, Sachkunde und persönliche Eignung.

      Schleswig-Holstein

      Im Jahr 2016 hat Schleswig-Holstein die Rasseliste abgeschafft. Dafür gelten für alle Hundehalte strengere Haltungsanforderungen als in anderen Bundesländern, wie beispielsweise die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht (Transponderchip).

      Thüringen

      Seit dem Jahr 2018 gibt es in Thüringen keine Rasseliste mehr. Stattdessen muss ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden. Dies erfolgt durch einen Wesenstest.

      Halter müssen dann einen Sachkundenachweis erbringen.

      Umfrage: Deine Meinung zu Listenhunden

      Deine Meinung ist uns wichtig! Wir würden uns freuen, wenn Du Dir kurz Zeit nimmst und vier Fragen zum Thema „Listenhunde“ beantwortest.

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      Der Umgang mit einem Listenhund 

      Du bist Halter eines Listenhundes oder möchtest einer werden? Dann solltest du folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:

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      • Konsequenz 
      • geistige & körperliche Bestätigung 
      • besonders viel Zeit, um dem Hund gerecht werden zu können 
      Michelle Holtmeyer

      Michelle Holtmeyer

      Michelle Holtmeyer hat nach ihrem Germanistik-Studium in Bangkok und Berlin gelebt, bevor sie zu ehorses & edogs kam. Nun versorgt sie Dich mit News und Ratgebern zum Thema Pferde & Hunde. Erreichen kannst Du Michelle unter m.holtmeyer@ehorses.de.

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      Kommentare 2

      1. Avatar Angela Koll says:
        9 Monaten vor

        Kein kommentar ich suche einen 2.Hund

        Antworten
        • Michelle Holtmeyer Michelle Holtmeyer says:
          9 Monaten vor

          Hallo Angela,

          wir wünschen Dir viel Glück bei der Suche nach einem 2. Hund. Hast Du auf https://www.edogs.de/ schon geguckt, ob Dein Traumhund dabei ist?

          Ganz liebe Grüße
          Dein Team von edogs

          Antworten

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