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Leinenpflicht für Hunde – Alle Regelungen im Überblick

von Michelle Holtmeyer
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In einigen Bundesländern herrscht zu einer bestimmten Zeit die Leinenpflicht für Hunde. Wer die Leinenpflicht missachtet, dem drohen bis zu mehrere hunderte Euro Bußgeld. Was der Grund für die Leinenpflicht für Hunde ist und welche Regelungen in den jeweiligen Bundesländern herrschen, erfährst Du hier.

Wieso in einigen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde besteht

Ab April beginnt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere, die bis Mitte Juli andauert. Denn nicht nur die Menschen sind mit diversen Jogging- oder Spaziergeh-Aktivitäten zu Corona-Zeiten gerade aktiver im Wald: Viele Wildtiere wie Rehe befinden sich gerade in der Trächtigkeitsphase oder sind mit der Aufzucht der Jungtiere beschäftigt. Auch Vögel brüten im Frühling und frühen Sommer. Deshalb gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald in Niedersachsen die Leinenpflicht für unsere vierbeinigen besten Freunde. Für Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang führen, gilt dieses Gesetz ebenfalls.

Streuender, wildernde oder aber auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen. Denn manche Tiere stellen im Falle einer empfindlichen Störung – wie durch einen Hund – die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Geht ein Vierbeiner beispielsweise zu nah an den Tiernachwuchs heran, nehmen die Elterntiere anschließend einen fremden Geruch wahr und lassen ihre Jungtiere infolgedessen im Stich.

Hältst Du Dich nicht an die Leinenpflicht, drohen Dir Geldstrafen bis zu einer Höhe von 5000 Euro.

Wann gilt die Leinenpflicht für Hunde?

Leinenpflicht für Hunde gilt das ganze Jahr über, jedoch gibt es in manchen Bundesländern die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit müssen Hunde in Wäldern an der Leine geführt werden, wo sonst keine Leinenpflicht ist.

Was passiert, wenn man als Hundehalter gegen die Leinenpflicht für Hunde verstößt?

Wenn man gegen die Leinenpflicht verstößt, drohen zum Teil sehr hohe Geldstrafen und sogar die Entziehung oder Tötung des Hundes kann infrage kommen. Je nach Bundesland variieren die Regelungen und auch zwischen Stadt und ländlichen Gegenden gibt es Unterschiede.

In einigen Bundesländern wie Niedersachsen, dem Saarland und Bremen wird beispielsweise die Brut- und Setzzeit beachtet. Somit müssen Hunde in einem vorgegebenen Zeitrahmen zwischen März und Juli an der Leine geführt werden, um den Nachwuchs der Wildtiere nicht zu stören. Auch in der Stadt gibt es häufig auf Liegewiesen und Spielplätzen oder Volksfesten eine Leinenpflicht. Berlin gibt sogar die Länge der Leine vor. Verstößt man gegen solche Regelungen, kann man mit drei- bis vierstelligen Bußgeldern rechnen. Bei im Wald wildernden Hunden ist in den meisten Gegenden der Jäger berechtigt, den Hund einzufangen und wenn sich dies als unmöglich erweist, sogar zu erschießen.

Das Bundesland Hessen droht bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht bei großen Menschenansammlungen, Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Geldstrafe von 5.000 € und der Entziehung des Hundes. Die höchsten Geldstrafen können sogar bis zu 100.000 € reichen. Das ist in Nordrhein-Westfalen der Fall, denn hier kommt man sogar mit einer Strafe von 25.000 € noch ziemlich „gut“ weg.

Welche Hunde sind von dem Leinenzwang ausgenommen

Jagd-, Rettungs-, Polizei-, Hüte- und Blindenhunde sind von der Leinenpflicht befreit, wenn sie im Einsatz sind. Alle anderen Hunde müssen je nach Vorschriften angeleint werden und Listenhunde müssen immer angeleint sein. Es gibt zusätzlich in manchen Städten eine Maulkorbpflicht, wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ist. In fast allen Bundesländern gibt es eine grundsätzliche Maulkorbpflicht, wenn der Hund zu den „gefährlichen“ Rassen gehört. Hunde können aber auch denn als gefährlich eingestuft werden, wenn sie einmal einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben oder sich übermäßig aggressiv zeigen.

Leinenpflicht: Polizeihund mit Maulkorb und Leine

Jagd-, Rettungs-, Polizei-, Hüte- und Blindenhunde sind von der Leinenpflicht befreit, wenn sie im Einsatz sind.

Wo herrscht Leinenpflicht für Hunde?

Leinenpflicht herrscht in jedem Bundesland unter verschiedenen Bestimmungen. Grundsätzlich ist ein Hund außerhalb der eigenen vier Wände und außerhalb von Hundestrand und Hundewiese an der Leine zu führen. Man informiert sich am besten in der eigenen Gemeinde und dem Bundesland.

Sachsen-Anhalt, Bayern, NRW & Co. – Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht für Hunde

Bundesland

 

Bußgeld (höchstens) Brut- und Setzzeit
Sachsen bis 10.000 €
Sachsen-Anhalt bis 25.000 1. März – 15. Juli
Thüringen 25 – 300€
Berlin bis 5.000
Brandenburg bis 10.000€
Mecklenburg-Vorpommern 7.500 + Entzug des Hundes
Schleswig-Holstein bis 10.000 €
Niedersachsen bis 5.000 April – 15. Juli
Hamburg bis 5.000
Bremen bis 5.000 15. März – 15. Juli
Nordrhein-Westfalen bis 100.000
Rheinland-Pfalz bis 5.000
Saarland bis 5.000 März – 30. Juni
Baden-Württemberg bis 5.000  –
Bayern bis 5.000
Hessen 50 – 140 € möglicherweise Entziehung des Hundes

In welchen Bundesländern herrscht keine Leinenpflicht?

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen (Wald), Rheinland-Pfalz, Saarland (Wald), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Gilt die Leinenpflicht für Hunde in meinem Bundesland?

Regelungen der Bundesländer kurz erläutert

Wappen von Sachsen

Sachsen

In Sachsen gibt es keine generelle Anleinpflicht, aber die Städte Dresden und Leipzig haben die Vorschriften erlassen, dass man seinen Hund nur auf Hundewiesen laufenlassen darf. In allen anderen Parks und Freiflächen gilt die Leinenpflicht. In Jagdgebieten des Landes Sachsen gilt eine generelle Leinenpflicht und ein Verstoß wird mit bis zu 5.000 € bestraft. Ein Jäger darf einen Hund erst dann töten, wenn er eine behördliche Genehmigung dazu hat. In anderen Ländern sieht das anders aus.

Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Hier besteht kein Leinenzwang. Nur zur Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli (Strafe: 25000€) und im Stadtgebiet Magdeburg muss der Hund an der Leine geführt werden. In Jagdgebieten sollte der Vierbeiner auch immer im Auge behalten werden, denn im Gesetz heißt es, dass wenn sich ein Hund nicht im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet, er erschossen werden darf.

Wappen von Thüringen

Thüringen

In Thüringen gibt es keine generelle Leinenpflicht, allerdings sieht das in den Städten wieder etwas anders aus. In Erfurt muss der Hund auf Straßen, öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen an der Leine gehalten werden. Auch in den Wäldern Thüringens gilt eine generelle Leinenpflicht und ein Jäger darf Hunde grundsätzlich töten, wenn sie sich nicht unter Aufsicht des Besitzers befinden.

Wappen von Berlin

Berlin

In Berlin wird sogar die Länge der Leine vorgeschrieben, jedoch ist das in der größten Stadt Deutschlands wohl nicht ganz unbegründet. So darf die Leine in Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, auf Volksfesten, Bahnhöfen und in den Öffis nur einen Meter lang sein. Zwei Meter sind auf öffentlichen Grünanlagen, in Wäldern, auf Kanalpromenaden, Kleingärten und Camping-Plätzen erlaubt. Ein grundsätzliches Hundeverbot besteht in Berlin auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und öff. Badestellen. Freilauf bekommt der Hund nur auf festgelegten Hundefreilaufzonen. Jäger sind auch hier dazu berechtigt, einen wildernden Hund zu erschießen.

Wappen von Brandenburg

Brandenburg

In Brandenburg wird eine zwei Meter lange reißfeste Leine vorgegeben und zusätzlich auch die Anzahl der Hunde, die eine einzelne Person führen darf, beschränkt. Minderjährige dürfen somit nicht mehr als einen Hund führen und Erwachsene sind auf drei Hunde beschränkt. Des Weiteren gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden eine Maulkorbpflicht. Die Leinenpflicht gilt landesweit für öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sport- oder Campingplätzen, in Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren und Fußgängerzonen sowie bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung. Wie in Berlin gilt ein Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, Ballplätzen und Liegewiesen sowie Badestellen. In Jagdgebieten dürfen wildernde Hunde erschossen werden, also Hunde, die sich nicht unter Aufsicht des Hundehalters befinden.

Wappen von Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht und eine beschränkte Leinenpflicht. Der Hund ist bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten, in Wäldern und Tiergärten an der Leine zu führen. Es kann hier nicht nur eine Strafe von 7.500 Euro warten, sondern bei mehrfachem Verstoß sogar der Hund beschlagnahmt werden. Jäger sind auch hier dazu berechtigt, den Hund zu töten, wenn er in einer Falle ist oder wildert.

Wappen von Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird eine Leine so definiert, dass sie das permanente Einwirken auf den Hund gewährleisten muss. Leinenpflicht gilt: In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, auf Märkten und Messen und auch auf öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen. Leinenpflicht besteht außerdem in Park-, Garten- und Grünanlagen und im Wald, im Mehrfamilienhaus außerhalb der Wohnung und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sowie Sport- & Campinganlagen und Friedhöfen. Vom 1. April bis 30. September gilt ein Hundeverbot an allen Stränden außer an Hundestränden und in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, in Theatern, Kinos, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen, in Badeanstalten, auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen.

Alle Verunreinigungen müssen vom Hundebesitzer entfernt werden und Jäger sind auch hier berechtigt, Hunde zu töten, wenn sie wildernd herumlaufen. Ist einem nicht zuzumuten, an der Leine zu gehen, so darf der Besitzer einen Antrag stellen, den Hund ohne Leine mit sich führen zu dürfen. Dies gilt allerdings nur mit einer ordentlichen Begründung, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen des Hundes.

Wappen von Niedersachsen

Niedersachsen

Hier gilt die Brut- und Setzzeit zu beachten, welche vom 01. April bis 15. Juli anhält. Hunde dürfen an allen Badestellen baden, allerdings müssen sie auch im Wasser angeleint sein, wenn es kein ausgewiesener Hundestrand ist. Auch hier muss die Brut- und Setzzeit beachtet werden. In Wäldern sind Jäger dazu befugt, den Hund unter Umständen zu erschießen und eine Leinenpflicht gilt auf Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen, offiziellen Parkplätzen, Rad- und Gehwegen, Gebäuden, Hofflächen und Gärten.

Wappen von Hamburg

Hamburg

In Hamburg ist ein Hund grundsätzlich außerhalb des eigenen Grundstücks/Wohnung an der Leine zu führen. Die Leine darf für läufige Hündinnen, für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich belästigt haben, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen und in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen nur zwei Meter lang sein. Hunde sind an Veranstaltungsorten auf öffentlichen Grünanlagen und Erholungsorten wie Spielplätzen, Rasenflächen o.ä., auf Märkten und Volksfesten generell verboten. Zudem sind Hunde im Auenland Nordelbe und im hamburgischen Walderholungsgebiet verboten. In Wäldern müssen sie grundsätzlich angeleint sein und Jäger dürfen wie in vielen anderen Bundesländern auch, Hunde unter gegebenen Umständen zu erschießen.

Wappen von Bremen

Bremen

In Bremen müssen Hunde nur in folgenden Ausnahmefällen an der Leine geführt werden. Diese sind öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, Einkaufszentren, Veranstaltungen und wenn eine Hündin läufig ist. Die Brut- und Setzzeit muss vom 15. März bis 15. Juli beachtet werden und auch hier können Jäger die Hunde abschießen. Jedoch gibt es in Bremen noch nicht einmal die Klausel, dass dies nur erlaubt ist, wenn ein Hund wildert.

Leinenpflicht in NRW

Nordrhein-Westfalen

Die Leine ist hier definiert als „eine zur Vermeidung von Gefahren geeignete Leine“ und ausgewachsenen Hunde müssen generell an der Leine geführt werden. Dieser muss entweder 20 Kilogramm erreicht haben oder eine Widerristhöhe von 40 cm. Es gibt ein Landeshundegesetz und dies sieht insbesondere Leinenpflicht für folgende Orte vor. Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich der Kinderspielplätze. Auch im Wald muss der Hund an der Leine sein und ein Jäger darf den Hund erschießen, wenn der Hund dem Wild nachstellt und und außerdem dazu fähig ist, dieses zu verletzen. Der Jäger muss zuvor jedoch einen Fangversuch unternehmen.

Wappen von Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Hier sind Hunde tatsächlich sehr frei, denn selbst in Wäldern gilt keine Leinenpflicht. Einzelnen Gemeinden wie Ludwigshafen haben dennoch eine Leinenpflicht festgelegt für öffentliche Wege, Straßen und Grünanlagen. Außerdem muss in Naturschutzgebieten der Hund an die Leine genommen werden. Jäger ziehen in Rheinland-Pfalz auch den Kürzeren, denn Hunde dürfen nicht erschossen werden. Es droht allerdings eine Geldstrafe von 5.000 €.

Wappen von Saarland

Saarland

Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststättenbetrieben, in Einkaufszentren, in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint werden. Es muss im Saarland die Brut- und Setzzeit beachtet werden, welche vom 1. März bis 30. Uni anhält. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Hunde in Wäldern freilaufen. Auch das Jagdrecht sieht keine Tötung der Hunde vor, jedoch kann die Polizei einen Jäger mit der Aufgabe beauftragen.

Wappen von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Nur auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen gibt es hier einen Leinenzwang. In Stuttgart gilt es jedoch für das gesamte Stadtgebiet und alle Grünflächen des Stadtkreises, natürlich auch öffentliche Verkehrsmittel und auf dem Neckardamm. In Jagdgebieten müssen Hunde unbedingt angeleint werden, sonst droht eine Strafe von 5.000 Euro. Der Jäger darf außerdem auf den Hund schießen, wenn dieser wildert oder nicht unter Beobachtung des Hundehalters ist.

Leinenpflicht in Bayern

Bayern

In Bayern gilt keinen generelle Leinenzwang aber die Stadt München schreibt eine generelle Anleinpflicht im Westpark und allen Wegen städtischer Grünanlagen vor. Große Hunde (ab 50 cm) und die Rassen Schäferhund, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann müssen innerhalb des Altstadtrings in sämtlichen Fußgängerzonen der Stadt und in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen sowie bei großen Ansammlungen von Menschen angeleint werden. Alle Hunde müssen auch grundsätzlich im Jagdgebiet angeleint sein und Jäger sind dazu berechtigt, Hunde zu erschießen.

Wappen von Hessen

Hessen

In Hessen gibt es bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch die Möglichkeit, dass der Hund dem Besitzer entzogen wird. Jede Gemeinde hat gesonderte Regelungen, aber im Allgemeinen sieht es wie folgt aus. Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint werden. Im Wald sollte der Hund im Auge behalten werden, denn der Jäger darf den Hund erschießen, wenn dieser wildert. Allerdings sind die Bestimmungen etwas strenger, sodass ein Jäger zuerst alles in seiner Macht Stehende versuchen muss, um den Hund davon abzuhalten.

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