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Kaufvertrag für Hunde – Alles, was Du wissen solltest

von Michelle Breitenfeld
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Wer sich für den Kauf eines Hundes entscheidet, sollte sich nicht nur seiner persönlichen Gründe für die Anschaffung des Hundes bewusst sein, sondern auch immer einen Kaufvertrag für Hunde abschließen, in dem alle Bedingungen geregelt sind. Rechtlich bindend ist auch ein mündlicher Vertrag. Seriöse Züchter werden den Hundekaufvertrag aber trotzdem immer schriftlich festlegen. Das sorgt für Sicherheit und klare Verhältnisse auf beiden Seiten. Der Kaufvertrag für Hunde kann selbst ausgearbeitet, von einem Anwalt erstellt oder auch als Muster aus dem Internet herunter geladen werden.

Ist ein Kaufvertrag für Hunde sinnvoll?

Der Kauf eines Hundes ist bis zu einem gewissen Grad auch immer eine Sache des gegenseitigen Vertrauens. Der Käufer muss darauf vertrauen, dass der Verkäufer den Hund ehrlich darstellt. Rechtliche Sicherheit gibt dabei allerdings nur ein schriftlicher Kaufvertrag für Hunde. Wenn Verkäufer einen solchen Vertrag ablehnen, kann das ein Anzeichen dafür sein, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat oder die Unwahrheit über den Hund gesagt hat. In diesem Fall sollte auf jeden Fall Abstand genommen werden vom Kauf des Hundes, egal wie süß der Vierbeiner auch sein mag.

Der Kaufvertrag dient nicht nur dem Käufer als Absicherung, sondern auch dem Verkäufer. Aus diesem Grund gibt es auch für Hunde aus dem Tierschutz Verträge mit einem etwas anderen Inhalt als beim Züchter. Grundsätzlich sind Hundekaufverträge formlos. Sowohl beim Züchter als auch im Tierschutz sind sie aber üblich. Wer einen Hund privat kauft, sollte selbst aktiv werden und einen Kaufvertrag erstellen, wenn der Verkäufer dies nicht tut.

Im Kaufvertrag für Hunde ist festgehalten, welche tierärztlichen Untersuchungen die Junghunde durchlaufen haben. Dazu gehören zum Beispiel alle Impfungen und auch die Entwurmung oder Behandlung gegen andere Parasiten. Wer im Anschluss feststellt, dass der Hund beispielsweise nicht geimpft wurde, kann sich aufgrund des Vertrages Hilfe von einem Anwalt holen, der gegebenenfalls einen finanziellen Ausgleich für entstandene Tierarztkosten fordern kann.

In einem Kaufvertrag für Hunde können auch Klauseln stehen, die Auskunft geben über die Erziehung des Vierbeiners, eventuelle Vorerkrankungen oder die Farbe und die Rasse des Tieres. Wer bestimmte Ansprüche an den Hund hat oder zum Beispiel mit ihm züchten möchte, sollte genau auf alle Details, die im Kaufvertrag festgehalten werden, achten.

Ein seriöser Züchter achtet darauf, an wen er seine Welpen verkauft und fühlt sich verantwortlich dafür, dass der Hund artgerecht gehalten wird. Die wenigsten schauen beim Verkauf eines Welpen ausschließlich auf die finanziellen Aspekte, denn sie investieren nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Liebe in die Aufzucht der Junghunde. Sollte der Züchter im Nachhinein nicht einverstanden sein mit der Haltung des Hundes, kann er von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch machen und den Welpen zurück fordern. Wenn der Besitzer des Welpen den Hund wieder abgeben muss, weil er die Bedürfnisse des Tieres nicht mehr erfüllen kann, so hat der Züchter in der Regel ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass er vorrangig den Welpen zurück kaufen kann.

In manchen Fällen kann auf einen Hundekaufvertrag verzichtet werden. Zum Beispiel wenn der Bauer von nebenan ungewollten Hundenachwuchs bekommen hat und nicht weiß, wohin mit den Tieren. Auch innerhalb einer Familie kann auf die Vertrauensbasis gesetzt und auf den Kaufvertrag verzichtet werden. Am aller wichtigsten ist der Abschluss eines Kaufvertrages für Hunde allerdings bei Fremden, die keine Züchter sind.

Warum braucht man überhaupt einen Kaufvertrag für Hunde, Welpen und Junghunde?

Der Kaufvertrag für Hunde sollte auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden und gibt sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer rechtliche Sicherheit. Sollte der Hund anders sein, als er angeboten wird, kann der Käufer Schadensersatz fordern. Wird der Hund vom Käufer nicht artgerecht gehalten, kann ihn der Verkäufer zurück fordern.

Diese Punkte gehören in einen Kaufvertrag für Hunde

Ein Hundekaufvertrag ist grundsätzlich formlos. Allerdings gibt es gewisse grundlegende Informationen, die enthalten sein sollten. Es gibt auch viele Muster-Vorlagen. Manchmal hat auch der Züchter direkt eine Vorlage für einen Mustervertrag. Bei der Überprüfung der Inhalte des Kaufvertrags hilft die folgende Checkliste:

  • Name und Adresse des Verkäufers und des Käufers
  • Datum und Ort des Verkaufs
  • Verbandszugehörigkeit des Züchters
  • Stammbaum des Tieres
  • Rassebezeichnung
  • Name des Hundes
  • Geburtsdatum des Tieres
  • medizinische Informationen
  • Kaufpreis
  • spezielle Merkmale und Eigenschaften des Hundes (besonders wichtig bei Gebrauchshunden)
  • Haltungsbedingungen
  • Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht

Wer einen Kaufvertrag für einen Mischling macht, sollte darauf achten, dass die Rassen der Elterntiere festgehalten werden, wenn sie noch erkennbar sind. Neben dem Kaufvertrag muss dem Käufer auch immer der Impf- und Haustierausweis übergeben werden, in dem auch die Chipnummer steht, anhand derer der Hund bei Tasso registriert und identifiziert werden kann.

Ganz besonders wichtig ist es, den Gesundheitszustand des Hundes im Kaufvertrag festzuhalten, damit später nicht horrende Tierarztrechnungen drohen, die aus einer Verantwortungslosigkeit des Verkäufers entstanden sind. Nur so kann der Käufer später Schadensersatz fordern.

Auf welche Klauseln sollte ich als Käufer achten?

Für den Käufer ist es vor allem wichtig, dass die Papiere des Hundes stimmen. Das können Papiere zur Abstammung des Hundes sein, der Nachweis über die Mitgliedschaft im Zuchtverband, tierärztliche Untersuchungen und eventuelle Mängel des Hundes.

Mängel, Rücktrittsrecht und Vorkaufsrecht

Da der Hund im Kaufvertrag als Sache gilt, werden bestimmte Merkmale, wie zum Beispiel eine Abweichung vom Rassestandard und Krankheiten als Mängel bezeichnet, die im Kaufvertrag erwähnt werden müssen. Bei Krankheiten kann eine Untersuchung durch einen Tierarzt den Zustand des Tieres genau definieren. Der Züchter muss den Hund auf jeden Fall so zeigen, wie er auch wirklich ist, also auch ohne die Gabe von Medikamenten. Der Käufer akzeptiert, wenn im Vertrag Krankheiten dokumentiert sind, dass es zu Folgekosten kommen kann.

Das Rücktrittsrecht im Hundekaufvertrag ist vor allem für den Verkäufer eine sehr wichtige Sache, denn der Käufer hat bei jedem Kaufvertrag automatisch ein Rücktrittsrecht. Im Rücktrittsrecht für den Verkäufer wird garantiert, dass er den Hund zurück fordern kann, wenn er nicht artgerecht gehalten wird. Es kann auch in Kraft treten, wenn der Käufer im Vertrag falsche Angaben macht. Das Rücktrittsrecht gilt drei Jahre nach dem Verkauf. Innerhalb dieser Zeit hat der Verkäufer auch das Recht, die Haltung des Tieres durch einen Besuch im Zuhause des neuen Besitzers zu kontrollieren.

Eine dem Rücktrittsrecht ähnliche Vereinbarung ist das Vorkaufsrecht des Züchters, das ebenfalls in vielen Verträgen vorkommt. Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Züchter, den Hund zurück zu kaufen, falls er von seinem neuen Besitzer wieder abgegeben werden muss. Soll der Hund an eine andere Person verkauft oder weiter gegeben werden, muss der Züchter zustimmen.

Habe ich ein Rückgabe oder Rücktrittsrecht?

Grundsätzlich hat der Käufer immer das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Wenn beim Hund Mängel bestehen, die beim Kauf nicht kommuniziert wurden, muss der Züchter den Hund zurück nehmen. Wenn der Käufer den Hund aus anderen Gründen zurück geben möchte, die nicht auf einen Fehler des Züchters zurückzuführen sind, kann der Züchter die Kosten für den Unterhalt des Hundes bis zu einer erneuten Vermittlung vom Käufer verlangen.

Tipps für Käufer

Das wichtigste bei der Anschaffung eines Hundes ist es, dass das Tier gesund ist und unter ehrlichen Bedingungen verkauft wird. Leider gibt es eine ganze Reihe unseriöser Welpenhändler, die Tiere günstig verkaufen. In den meisten Fällen sind diese Tiere krank und wurden unter schlechten Bedingungen geboren und aufgezogen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich ganz genau anzuschauen, ob ein Verkäufer seriös ist und hellhörig zu werden, wenn der Hund nur die Hälfte kostet als den üblichen Kaufpreis. Vor allem über Anzeigen im Internet kann es sein, dass Hundekäufer an unseriöse Welpenhändler geraten. In einem solchen Fall ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass man zwar vielleicht einem einzelnen kranken Tier helfen kann, wenn man es zu sich nimmt, dadurch aber auch die unseriösen Händler unterstützt und dafür sorgt, dass sie weiterhin kranke Welpen produzieren.

Überprüfe die Papiere des Züchters

Um einen Betrug zu vermeiden, sollten sämtliche Angaben und Papiere eines Züchters überprüft werden. Ein Alarmsignal ist es, wenn ein Hund sich im Ausland befindet und keine Auskunft über seine Herkunft gegeben werden kann. Anders ist das natürlich bei Hunden aus dem Auslandstierschutz. Hier ist es durchaus normal, dass ein Hund zur Adoption angeboten wird und sich noch im Ausland befindet.

Lerne die Mutter Deines neuen Welpen kennen

Wer einen Hund kauft, sollte auch immer die Mutterhündin kennenlernen dürfen. Unseriöse Welpenhändler werden dies nicht ermöglichen, da die Muttertiere unter schlechten Bedingungen gehalten werden, was man ihnen auch ansehen wird. Es sollte außerdem möglich sein, auch den gewünschten Junghund vor dem Kauf kennen zu lernen.

Überprüfe das Angebot des Züchters und die Papiere des Hundes

Ein Welpe, der zum Kauf angeboten wird, sollte niemals jünger als acht Wochen sein. Seriöse Züchter bieten in der Regel nur Welpen einer Hunderasse an. Zudem ist das Angebot begrenzt, da eine Hündin nicht öfter als alle zwei Jahre werfen sollte. Für den Hund sollten zudem alle Papiere vorliegen, also der Haustierpass, der Impfpass und er sollte gechipt sein. Seriöse Züchter verlangen kein Geld im Voraus und auch keine Anzahlung. Zudem kann immer geprüft werden, ob der Züchter Mitglied in einem Zuchtverein ist, der die Zucht kontrolliert und ihre Qualität absichert.

Welche Fragen könnte Dir ein Züchter stellen?

Einem Züchter kommt es vor allem darauf an, dass der Hund artgerecht gehalten wird. Er kann fragen, ob das häusliche Umfeld passend ist und er kann sich dieses Umfeld auch ansehen, bevor er den Hund verkauft. Zudem kann ein Züchter sich auch darüber informieren, wie ein Hund ernährt wird, ob der Halter dem Hund genügend Zeit und Aufmerksamkeit widmen kann und ob er finanziell dazu in der Lage ist, das Tier zu versorgen.

Handelt es sich um einen gewerblichen oder um einen Hobbyzüchter?

Es gibt sowohl gewerbliche als auch private Züchter, die seriös sein können. Der Unterschied zwischen privat und gewerblich ergibt sich aus der Tatsache, wie viele Mutterhündinnen der Züchter hat und wie viele Welpen pro Jahr zur Welt kommen. Als gewerbliche Züchter gilt, wer drei oder mehr Zuchthündinnen besitzt und wer mehr als drei Würfe pro Jahr hervorbringt. Da ein gewerblicher Züchter für die Hundezucht eine Genehmigung durch das Veterinäramt benötigt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass er durch das Amt kontrolliert wird. Etwas anders ist dies bei Hobbyzüchtern, denn sie werden nicht kontrolliert. Hier ist es besonders wichtig, dass der Züchter es dem Käufer erlaubt, sich persönlich ein Bild von der Zucht vor Ort zu machen.

Ist der Hund reinrassig und ist der Züchter Mitglied im Verband?

Ein Hund darf nur als reinrassig angeboten werden, wenn beide Elterntiere der gleichen Hunderasse angehören und ein Stammbaum vorliegt. Zudem muss der Halter der Tiere einem Zuchtverband angehören. Die Zuchtverbände lassen nur Hunde zur Zucht zu, deren Abstammung nachgewiesen werden kann und wenn die Elterntiere alle Voraussetzungen für eine Zucht erfüllen.

Sind alle Papiere echt?

Die Papiere des Hundes sollten vor einem Kauf immer auf ihre Echtheit kontrolliert werden. Es kommt durchaus vor, dass Impfpässe gefälscht sein können oder dass wichtige Untersuchungen gar nicht gemacht wurden. Das gilt auch für Hunde aus dem Tierschutz. Es gibt durchaus Tierärzte im Ausland, die sich beispielsweise die Kosten für eine Untersuchung auf Mittelmeerkrankheiten sparen und den Hund ohne Untersuchung als gesund deklarieren. Deshalb sollte ein Hund aus dem Süden vom neuen Besitzer zur Sicherheit immer nochmal einem Tierarzt vorgestellt werden.

Sonderregelungen beim Hundekaufvertrag

In Berlin gibt es Sonderregelungen beim Kauf eines Hundes. Das Land will sicher stellen, dass Hunde nur von sachkundigen Züchtern verkauft und von sachkundigen Haltern gekauft werden. Die Sachkunde muss vom Züchter schriftlich nachgewiesen werden und dem zukünftigen Halter ausgehändigt werden. Diese Regelung gilt für alle Hunde, die jünger als ein Jahr sind, und soll dazu dienen, illegalen Welpenhändlern das Handwerk zu legen.

Zu den sachkundigen Personen, was den Handel mit Hunden betrifft, zählen:

  • Züchter, die eine Erlaubnis für die gewerbliche Zucht besitzen
  • andere Personen, die sachkundig sind, wie zum Beispiel Tierärzte
  • anerkannte Hundetrainer
  • Diensthundeführer
  • anerkannte Sachverständige
  • Tierheime mit einer speziellen Erlaubnis

Alle diese Personen müssen dem neuen Halter beim Kauf eines Hundes eine Erwerbsbescheinigung aushändigen, die ihre Identität und Sachkunde sowie die Rasse des Hundes bestätigt. Wenn der Hund, der gekauft wird, bereits älter als ein Jahr ist, muss die Erwerbsbescheinigung vom ehemaligen Halter ausgestellt und an den neuen Halter übergeben werden. Sie muss die gleichen Informationen enthalten wie die Erwerbsbescheinigung des Züchters. Die Erwerbsbescheinigung kann kontrolliert werden, deshalb sollte sie aufbewahrt werden so lange der Hund am Leben ist.

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