Home Hundewissen von A bis Z Die Wahrheit über Kampfhunde: Aufklärung & Fakten hinter den Vorurteilen

Die Wahrheit über Kampfhunde: Aufklärung & Fakten hinter den Vorurteilen

von Michelle Breitenfeld
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„Kampfhunde“, die in der Gesellschaft oft mit Vorurteilen und Ängsten behaftet sind, sind in Deutschland ein umstrittenes Thema, dennoch gibt es viele Liebhaber dieser Rassen. Kampfhunde sind mehr als ihr schlechter Ruf: Sie können geduldige, treue und liebevolle Familienhunde sein, wenn sie bei verantwortungsvollen Haltern sind, die sich um die Erziehung, die Sozialisierung und die Auslastung des Hundes kümmern. In diesem Artikel zeigen wir alle Fakten rund um „Kampfhunde“, „Listenhunde“ und „gefährliche Hunde“ und welche Rassen unter diese Bezeichnungen fallen.

Was sind Kampfhunde?

Der Begriff „Kampfhund“ wird heutzutage umgangssprachlich für bestimmte Hunderassen verwendet und soll die potenzielle Gefährlichkeit dieser Hunde ausdrücken. Dabei hat der Begriff einen gänzlich anderen Ursprung, und nicht alle Hunderassen, die auf den Listen der gefährlichen Hunde stehen, gehören zu den Rassen, die als „Kampfhund“ bezeichnet werden. Der Begriff beschreibt Hunderassen, die früher in verschiedenen Ländern, vor allem in England und Amerika, für Hundekämpfe gezüchtet wurden. Bei diesen Kämpfen traten die Hunde gegen Artgenossen oder andere Tiere an. Sie wurden nicht gegen Menschen gehetzt und hatten im Gegenteil oft engen Familienanschluss.

Zu diesen Rassen gehören:

  • Pitbull-Terrier

  • Staffordshire-Terrier

  • Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

Kampfhunde: Bullterrier steht auf einer Wiese

Bullterrier wurden früher in Hundekämpfen eingesetzt.

Welche Kampfhunde gibt es?

Es gibt verschiedene Rassen, die ursprünglich als „Kampfhunde“ gezüchtet wurden, darunter fallen der Bullterrier, der Staffordshire, der Staffordshire Terrier und der American Bullterrier.

Unterschied zwischen gefährlichem Hund, „Kampfhund“ und Listenhund

„Kampfhund“ ist in Deutschland ein meist umgangssprachlich genutzter Begriff, der oft in denselben Topf wie die Begriffe „gefährlicher Hund“ und „Listenhund“ geworfen wird. Für eine klare Unterscheidung stellen wir dir die Definitionen der jeweiligen Begriffe.

„Kampfhunde“

Der Begriff beschreibt Hunderassen und Hunde, die früher speziell für Tierkämpfe bzw. Hundekämpfe gezüchtet wurden. Dabei wurden die Hunde gegen andere Tiere und Artgenossen gehetzt, während die Halter auf den Sieg des jeweiligen Hundes gewettet haben. Diese Hundekämpfe sind seit vielen Jahrzehnten verboten, und die Tiere werden nicht mehr für diese Zwecke gezüchtet. Dennoch ist der Begriff nach wie vor im Umlauf und wird oft herabwürdigend benutzt, um Listenhunde und potenziell gefährliche Hunde zu beschreiben.

Gefährliche Hunde

Der Begriff „gefährliche Hunde“ wird von Amtswegen genutzt, um Hunde zu klassifizieren, die aufgrund ihres Verhaltens (z. B. Beißvorfall) oder aufgrund ihrer Rasse, die in der jeweiligen Region als Listenhund aufgeführt ist, als gefährlich eingestuft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass auch Mischlinge, die Rassen aus dieser Liste enthalten, darunter fallen können.

Listenhunde

Unter dem Begriff „Listenhund“ fallen alle Hunde und deren Mischlinge, die in der jeweiligen Region aufgrund ihrer Rasse als potenziell gefährliche Hunde eingestuft werden. Diese Hunde können nur unter bestimmten Bedingungen gehalten werden, dazu gehört beispielsweise ein Wesenstest und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses seitens des Besitzers.

Kampfhunde: American Staffordshire Terrier rennt über eine Wiese

Der American Staffordshire Terrier steht in den meisten deutschen Bundesländern auf der Liste.

Welche Listenhunde sind in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist der Import von Kampfhunden verboten, ebenso dürfen bestimmte Rassen nicht mehr gezüchtet werden. Dies kann jedoch je nach Bundesland und den Rasselisten unterschiedlich ausfallen.

Welche Hunde stehen in Deutschland auf der Liste?

In Deutschland werden die Listen von den jeweiligen Bundesländern geregelt. Jedes Bundesland setzt seine eigenen Maßstäbe, und einige Länder haben mittlerweile die Rassenlisten abgeschafft. Diese gelten in diesen Regionen als veraltet. Dennoch halten die meisten Bundesländer an den Auflagen und Vorschriften bezüglich potenziell gefährlicher Hunde fest.

In den meisten Bundesländern sind die folgenden Hunde auf der Liste:

Wo sind Listenhunde verboten?

Ein allgemeines Verbot von Listenhunden gibt es in Deutschland nicht, es gibt jedoch strenge Auflagen für die Haltung und die Zucht von bestimmten Rassen ist untersagt.

„Kampfhunde“ kaufen – Voraussetzungen für die Haltung

Wer in Deutschland einen Listenhund halten möchte, muss verschiedene Auflagen erfüllen, um eine Halteerlaubnis zu erhalten. Hierfür muss der Halter mindestens 18 Jahre alt sein und einen Sachkundenachweis erbringen. Der Sachkundenachweis erfolgt durch eine praktische und schriftliche Prüfung bei den örtlichen Hundevereinen. Zusätzlich muss ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorliegen. Der Hund selbst muss einen Microchip zur Identifikation tragen und mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Die Leinenpflicht und Maulkorbpflicht treten ab dem 6. Lebensmonat des Hundes in Kraft, wobei der Hund von dieser Pflicht mithilfe eines Wesenstests befreit werden kann.

Wenn der Halter in einer Mietwohnung lebt, benötigt er oft auch die Zustimmung seines Vermieters, da dieser die Haltung von Listenhunden in seiner Immobilie ablehnen kann.

Kampfhunde: Hund mit Maulkorb

Ohne bestandenen Wesenstest müssen Listenhunde ab dem 6. Lebensmonat einen Maulkorb tragen.

Der Wesenstest für Listenhunde in Deutschland

In Deutschland benötigt ein Listenhund einen Wesenstest, um ohne Maulkorb und Leine laufen zu dürfen. Dieser Test kann nur in Anwesenheit des Hundehalters abgelegt werden und wird von zertifizierten Hundetrainern und Vereinen durchgeführt. Viele Hundeschulen und Hundetrainer bieten spezielle Vorbereitungskurse an, die Hund und Halter auf den Wesenstest vorbereiten. Die Prüfung kann je nach Bundesland variieren, aber sie zielt immer darauf ab, sicherzustellen, dass der Hund ausreichend sozialisiert ist, keine Gefahr für Menschen und andere Tiere darstellt und selbst in stressigen Situationen stets unter Kontrolle des Halters bleibt.

Wo sind Listenhunde in Deutschland erlaubt?

Die Haltung von Listenhunden ist in Deutschland unter Auflagen überall erlaubt, es fallen je nach Land mehr oder weniger Rassen in die Kategorie der Listenhunde.

Welches Zuhause passt zu einem „Kampfhund“?

Ein passendes Zuhause für einen Kampfhund, bzw. Listenhund, findet sich bei einem verantwortungsbewussten Halter, der den Bedürfnissen des Tieres gerecht werden kann. Er muss viel Zeit und Energie in die Erziehung und Sozialisierung des Hundes investieren und idealerweise bereits Erfahrung mit Hunden haben. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die Haltung eines Listenhundes mit hohen Kosten verbunden ist. Die Prüfungen erfordern finanzielle Aufwendungen, ebenso wie die Versicherung und Hundesteuer höher ausfallen als bei anderen Rassen. Interessierte Halter sollten sich darauf einstellen.

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