Home HunderassenListenhunde in Deutschland – Diese Vorschriften gelten

Listenhunde in Deutschland – Diese Vorschriften gelten

von Michelle Breitenfeld
9 Kommentare

Die Debatte über sogenannte „Listenhunde“ und deren potenzielle Gefährlichkeit wird in vielen Ländern geführt. Diese Hunderassen sind auf spezifischen Listen aufgeführt. Die Einschätzung ihrer Gefährlichkeit basiert oft auf Vorurteilen und unzureichendem Wissen über die einzelnen Rassen. In vielen Ländern gibt es spezielle Regelungen für den Besitz von Listenhunden, die Auflagen wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Diese Regelungen variieren je nach Region. In diesem Artikel erfährst Du alle Informationen rund um das Thema Listenhunde.

Was sind Listenhunde?

Jede Hunderasse hat ihren Ursprung in unterschiedlichen Regionen und die Zucht ist an bestimmte Umstände angepasst. Manche Merkmale sind in der Genetik der Hunde fest verankert, obwohl sie für die heutige Haltung gar nicht mehr relevant sind. Es benötigt oft etliche Generationen, diese Merkmale heranzuzüchten. Solche Merkmale können zum Beispiel der Jagdtrieb beim Beagle oder der Instinkt des Hütens beim Australian Shepherd sein. Genauso betrifft dies auch Hunderassen, die ursprünglich als Arbeits- oder Wachhunde eingesetzt wurden. Sie sind grundsätzlich sehr aufmerksame Tiere, die gegebenenfalls sensibler auf gewisse Reize reagieren können. Allerdings ist hierbei ein großer Faktor die richtige Erziehung, weshalb Listenhunde in die Hände von erfahrenen Hundehaltern kommen sollten.

Manche Hunde werden auf einer bundesweit geltenden “Rasseliste“ geführt. Darüber hinaus regeln die einzelnen Bundesländer, welche Rassen zusätzlich in der Rasseliste aufgeführt werden. Als rechtliche Grundlage dient hierfür das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.

Umgangssprachlich wurden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet, da diese Rassen ursprünglich für den Einsatz bei Hunde- und Bullenkämpfen gezüchtet wurden. Im 19. und 20. Jahrhundert traten verschiedene Hunderassen gegeneinander oder gegen Wölfe, Löwen, Dachse sowie Bullen in Kampfarenen an. Seit Ende des 20. Jahrhunderts sind Hundekämpfe jedoch verboten und die damals eingesetzten Rassen werden nicht mehr nach diesem Zuchtziel gezüchtet.

Was sind Listenhunde in Deutschland?

Listenhunde sind Hunderassen, welche ursprünglich als Arbeits-, Wach- oder Kampfhunde eingesetzt wurden. Sie sind grundsätzlich sehr aufmerksame Tiere, die manchmal ein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen können.

Welche Voraussetzungen & Pflichten musst du beim Kauf von Listenhunden erfüllen?

Vor dem Kauf eines Listenhundes solltest du dir bewusst machen, dass diese Hunde besondere Anforderungen an ihre Haltung und Erziehung stellen. Sie brauchen eine konsequente, aber liebevolle Führung – und sie unterliegen in vielen Bundesländern speziellen gesetzlichen Vorschriften. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, solltest du dich unbedingt vor dem Kauf bei der zuständigen Behörde deines Wohnorts über die geltenden Bestimmungen informieren. Auch Tierheime können dir wertvolle Auskünfte geben. Besonders sinnvoll ist es, einem Listenhund aus dem Tierheim ein neues Zuhause zu schenken – denn viele dieser Hunde haben dort nur geringe Vermittlungschancen.

In Deutschland unterscheiden sich die Auflagen je nach Bundesland. Dennoch sind viele Anforderungen ähnlich. Vor dem Kauf – und während der Haltung – müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit des Halters oder der Halterin
  • Polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden
  • Sachkundenachweis (z. B. Hundeführerschein) ist erforderlich
  • Haftpflichtversicherung für den Hund ist Pflicht
  • Kennzeichnung per Mikrochip ist vorgeschrieben
  • Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (ggf. Ausnahmen nach bestandenem Wesenstest)
  • Leinenpflicht im öffentlichen Raum
  • Wesenstest (je nach Bundesland verpflichtend oder zur Auflagenbefreiung)
  • Zuchtverbot, teilweise auch Kastrationspflicht

Einige Bundesländer erheben zusätzlich eine erhöhte Hundesteuer oder schränken den Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen ein – auch das solltest du vor dem Kauf prüfen.

Darüber hinaus gelten auch im eigenen Zuhause bestimmte Vorsichtsmaßnahmen. So sollte dein Garten ausbruchsicher eingezäunt sein, damit sich der Hund sicher darin bewegen kann. Beobachte außerdem genau, wie dein Hund auf andere Tiere, Kinder oder fremde Personen reagiert.

Besucher:innen im Haus können von einem sensiblen Hund als Eindringlinge wahrgenommen werden. Um territoriales Verhalten zu vermeiden, solltest du deinen Hund bei Unsicherheiten anleinen oder separat unterbringen – besonders, wenn der Hund neu bei dir ist oder sich noch in der Eingewöhnung befindet.

Listenhunde: Pitbull auf Wiese

Jedes Bundesland in Deutschland regelt selbst, welche Hunde als sogenannte Listenhunde eingestuft werden.

Welche Rassen gehören zu den Listenhunden in Deutschland?

Die bundesweit geltende Rasseliste umfasst vier Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Diese dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das betrifft sowohl reinrassige Tiere als auch deren Kreuzungen und Mischlinge:

Diese Rassen werden häufig auch als sogenannte Kampfhunderassen bezeichnet. Ihre Einfuhr ist bundesweit verboten, unabhängig vom Verhalten des Einzeltieres. In vielen Bundesländern ist außerdem die Zucht, Haltung oder Weitergabe dieser Hunde nur unter strengen Auflagen oder vollständig untersagt.

Für alle weiteren Hunderassen entscheiden die einzelnen Bundesländer eigenständig, ob sie als gefährlich gelten. Jedes Land kann eigene Rasselisten führen und festlegen, welche Vorschriften Halter:innen einhalten müssen – zum Beispiel hinsichtlich Wesenstest, Leinenpflicht oder Haltungsbedingungen.

Wie viele Listenhunde gibt es in Deutschland​?

Die bundesweit geltende Rasseliste beinhaltet die Rassen Pitbull Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Für alle weiteren Hunderassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es eine Verordnung erlässt, welche als gefährlich eingestuft werden und welche Bestimmungen die Halter einhalten müssen.

Welche Eigenschaften werden Listenhunden nachgesagt?

Hunde, die auf der Rasseliste stehen, werden als potenziell gefährlich eingestuft. Ihnen werden häufig bestimmte körperliche und verhaltensbezogene Eigenschaften zugeschrieben, darunter:

  • Gesteigerte Aggressivität
  • Ausgeprägte Kraft und Muskulatur
  • Hohes Beißvermögen
  • Geringere Reizschwelle

Allerdings sollte kein Hund pauschal als gefährlich gelten. Aktuelle Studien zeigen, dass sogenannte Listenhunde nicht automatisch gefährlicher sind als andere Rassen. Die tatsächliche Gefährdung geht meist von einer mangelhaften Erziehung oder fehlenden Sozialisierung aus – nicht von der Rasse selbst.

Ein Hund kann unabhängig von seiner Herkunft gefährlich werden, wenn er nicht artgerecht gehalten, trainiert oder gefördert wird. In vielen Fällen lassen sich Beißvorfälle auf Unwissenheit oder Nachlässigkeit der Halter:innen zurückführen – nicht auf die genetische Veranlagung des Hundes.

Welche Hunde müssen einen Maulkorb tragen?

Listenhunde müssen in Deutschland in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Welche Hunde in Deinem Bundesland auf der sogenannten „Rasseliste“ stehen, kannst Du bei Deiner zuständigen Behörde erfragen.

Welche Vorschriften gelten in den Bundesländern?

Grundsätzlich regeln die einzelnen Bundesländer selbst den Umgang mit Listenhunden und legen individuell fest, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.

Wenn du dir einen Hund anschaffen möchtest, der in einem Bundesland als Listenhund gilt, solltest du dich unbedingt im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die geltenden Vorschriften informieren. Denn in Deutschland unterscheiden sich die Voraussetzungen, Einstufungen und Haltungsvorgaben je nach Bundesland zum Teil deutlich.

Hier findest du eine Übersicht mit den aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer:

In Baden-Württemberg werden Listenhunde in zwei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1: „Als gefährlich vermutet – aber widerlegbar“
Kategorie 2: „Gefährlichkeit wird im Einzelfall geprüft“

Kategorie 1 umfasst folgende Rassen und deren Kreuzungen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Für Hunde dieser Kategorie wird grundsätzlich eine Gefährlichkeit angenommen. Die Haltung ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt, sobald der Hund älter als sechs Monate ist. Voraussetzungen sind ein berechtigtes Interesse, ein Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit der Halter:innen (z. B. durch ein Führungszeugnis).
Zudem gilt:

  • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
  • Zucht- und Kreuzungsverbot
  • Hunde müssen unfruchtbar gemacht werden

Eine Befreiung von der Gefährlichkeitsvermutung ist nur durch einen bestandenen Wesenstest möglich.

Kategorie 2 umfasst folgende Rassen:

Diese Hunde gelten nur dann als gefährlich, wenn dies im Einzelfall durch eine amtliche Prüfung festgestellt wird. Wird ein Hund der Kategorie 2 als gefährlich eingestuft, gelten dieselben Auflagen wie bei Kategorie 1. Wird die Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegt, entfallen die besonderen Vorschriften.

Die Regelungen sind in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (HuV BW) festgelegt.

In Bayern werden bestimmte Hunderassen in zwei Kategorien unterteilt:

Kategorie 1: Die Eigenschaften eines Listenhundes werden stets vermutet (nicht widerlegbar).

Kategorie 2: Kampfhundtypische Eigenschaften werden vermutet, solange kein gegenteiliger Nachweis erbracht wurde (widerlegbar).

Kategorie 1 (Gefährlichkeit nicht widerlegbar):

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Bandog (kein anerkannter Rassetyp, meist großrahmige, aggressive Hunde, die zur Bewachung von Grundstücken eingesetzt werden)

Für Hunde dieser Kategorie wird die Gefährlichkeit grundsätzlich angenommen. Die Haltung ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig, die unter anderem ein berechtigtes Interesse, persönliche Zuverlässigkeit sowie Sachkunde voraussetzt.

Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar):

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Bei Hunden dieser Kategorie wird die Gefährlichkeit nur vermutet. Durch einen bestandenen Wesenstest oder ein offizielles Negativzeugnis kann diese widerlegt werden. In diesem Fall entfallen die besonderen Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht.

In Berlin gibt es keine Kategorien. Als gefährlich gelten folgende Rassen:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Ebenfalls als gefährlich gelten Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunderassen.

Für die Haltung dieser Hunde sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis
  • Wesenstest

Auch bei bestandenem Wesenstest bleibt die Maulkorbpflicht bestehen. Von der Leinenpflicht kann nur auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

In Brandenburg gibt es seit dem 1. Juli 2024 keine Rasseliste mehr. Es wird nicht mehr zwischen bestimmten Hunderassen oder Kategorien unterschieden.

Besondere Auflagen gelten nur dann, wenn ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft wird – etwa nach einem Beißvorfall oder auffälligem Hetz- bzw. Angriffsverhalten.

Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten unter anderem folgende Vorgaben:

  • Sachkundenachweis
  • Zuverlässigkeit der Halter:innen (z. B. Führungszeugnis)
  • Haftpflichtversicherung
  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Ggf. Leinen- und Maulkorbpflicht

Eine Aufhebung der Auflagen ist auf Antrag möglich – wenn der Hund einen positiven Wesenstest besteht und ein Negativzeugnis erteilt wird.

In Bremen gibt es keine Einteilung in Kategorien. Die Haltung der folgenden Rassen ist grundsätzlich verbotenAusnahmen sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich, etwa bei einer Adoption aus dem Tierheim:

  • Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Zucht, Handel und Weitergabe dieser Hunde sind nicht erlaubt.

Wird die Haltung ausnahmsweise genehmigt, gelten folgende Auflagen:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Haftpflichtversicherung
  • Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
  • Maulkorbpflicht kann zusätzlich angeordnet werden – insbesondere bei auffälligem Verhalten

In Hamburg wird eine Unterscheidung zwischen Kate­go­rie 1 (Gefähr­lich­keit nicht wider­legbar) und Kate­go­rie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) praktiziert. Zu Kategorie 1 zählen:

  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Bei Hunden der dieser Kate­go­rie ist eine Halteerlaubnis notwendig. Es bestehen Leinen- sowie Maul­korb­pflicht.

Zu Kategorie 2 zählen:

  • Bull­ma­stiff
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux
  • Fila Bra­si­leiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Rott­wei­ler
  • Tosa Inu

Hunde der Kategorie 2 können über einen Wesenstest ein Negativzeugnis erlangen. In Hamburg gelten für gelistete Hunde zusätzlich u. a. Leinen- und Maulkorbpflicht, Besuch einer Hundeschule, Kastrations- und Zuchtverbot.

In Hessen gibt es keine Einteilung in Kategorien. Dennoch gelten folgende neun Rassen – inklusive ihrer Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen – als generell gefährlich:

  • (American) Pit Bull Terrier
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Für die Haltung dieser Hunde ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Halter:innen müssen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • als zuverlässig und sachkundig gelten
  • einen bestandenen Wesenstest des Hundes nachweisen

Zusätzliche Auflagen sind:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Haftpflichtversicherung
  • Entrichtung der Hundesteuer
  • Halsband mit Halterdaten
  • Leinen- und ggf. Maulkorbpflicht
  • Warnschild „Vorsicht Hund“ am Grundstück
  • Haltung in einem sicher umzäunten Bereich

Die Halteerlaubnis ist in der Regel befristet. Wird der Hund über einen Zeitraum von drei Jahren ohne Auffälligkeiten geführt, kann auf Antrag eine dauerhafte Erlaubnis oder Befreiung von einzelnen Auflagen erteilt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Rasseliste und keine Einteilung in Kategorien. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird ausschließlich im Einzelfall durch die örtliche Ordnungsbehörde festgestellt – etwa nach einem Beißvorfall, bei gefährlichem Verhalten oder Hetzverhalten.

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, ist eine behördliche Haltungserlaubnis erforderlich. In diesem Fall gelten folgende Auflagen:

  • Leinenpflicht
  • Maulkorbpflicht
  • Der Hund darf nur einzeln geführt werden

In Niedersachsen gibt es keine Rasseliste. Die ursprünglich eingeführte Liste wurde bereits 2002 vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt, da es an einer rechtlichen Grundlage im Landesgesetz fehlte.

Auch die Neufassung des Hundegesetzes im Jahr 2011 verzichtet bewusst auf eine Rasseliste. Grund dafür ist die Einschätzung von Fachleuten, dass das Verhalten des Halters, die Erziehung, die Haltungsform und die Sachkunde entscheidend für das Verhalten eines Hundes sind – nicht dessen Rasse.

Gefährlich ist ein Hund in Niedersachsen erst dann, wenn er durch aggressives oder auffälliges Verhalten auffällt. In diesem Fall gelten besondere Auflagen, z. B. Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Sachkundenachweis.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Rasseliste mit drei Gruppen, geregelt durch das Landeshundegesetz (LHundG NRW). Es wird unterschieden zwischen:

1. Gefährliche Hunde (entspricht Kategorie 1)

Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen gelten als gefährlich:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Auflagen für diese Hunde:

  • Erlaubnispflicht der Behörde
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis)
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Zuchtverbot, ggf. auch Kastrationspflicht
  • Sicher umzäuntes Grundstück (ausbruchssicher)

Ein positiver Wesenstest kann im Einzelfall zu Ausnahmen von Leinen- und Maulkorbpflicht führen.

2. Hunde bestimmter Rassen (potenziell gefährlich – ähnlich Kategorie 2)

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Vorgaben für diese Hunde:

  • Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Hundehaftpflichtversicherung

3. Große Hunde (20/40-Regel)

Gilt für alle Hunde, die

  • mehr als 40 cm Schulterhöhe oder
  • über 20 kg Körpergewicht haben.

Auflagen:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Haftpflichtversicherung
  • Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
  • Ggf. Führungszeugnis und Sachkundenachweis

In Rheinland-Pfalz gibt es keine Kategorisierung, sondern eine konkrete Rasseliste. Als gefährlich gelten grundsätzlich folgende Rassen – inklusive aller Typen und Kreuzungen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Zusätzlich können auch Hunde anderer Rassen von der Behörde als gefährlich eingestuft werden – etwa nach einem aggressiven oder gefährlichen Verhalten. In solchen Fällen gelten dieselben Auflagen wie bei den gelisteten Rassen.

Für gefährliche Hunde gelten folgende Vorschriften:

  • Erlaubnispflicht durch die örtliche Ordnungsbehörde
  • Nachweis eines berechtigten Interesses
  • Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde
  • Haftpflichtversicherung
  • Zuchtverbot, ggf. Kastrationspflicht
  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • Meldepflicht bei Halter- oder Wohnortwechsel
  • Sichere, ausbruchssichere Haltung auf dem Grundstück
  • Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
    → Eine Befreiung hiervon kann im Einzelfall auf Antrag möglich sein

Im Saarland gibt es keine Einteilung in Kategorien, jedoch eine Rasseliste. Als gefährlich gelten folgende Rassen – ihre Haltung ist genehmigungspflichtig:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Voraussetzungen für die Haltung:

  • Erlaubnis der zuständigen Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt)
  • Halter:in muss mindestens 18 Jahre alt, finanziell zuverlässig und sachkundig sein (z. B. über Sachkundenachweis)
  • Haftpflichtversicherung ist verpflichtend
  • Hund muss mit Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
  • Der Hund darf nur einzeln geführt werden
  • Am Grundstück muss ein Warnschild „Gefährlicher Hund“ angebracht sein
  • Zucht, Vermehrung und Handel dieser Rassen sind grundsätzlich verboten – Ausnahmen nur mit behördlicher Erlaubnis

Wird ein Wesenstest erfolgreich bestanden, kann die Gefährlichkeit widerlegt werden – in diesem Fall entfallen sämtliche Auflagen.

In Sachsen regelt das „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ (GefHundG) die Haltung sogenannter gefährlicher Hunde.

Als gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund von aggressivem oder angriffslustigem Verhalten eine grundsätzliche Gefährlichkeit vermutet wird. Dazu zählen folgende Rassen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Für gefährliche Hunde gelten folgende Auflagen:

  • Zucht- und Handelsverbot
  • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
  • Artgerechte und ausbruchsichere Haltung (muss nachgewiesen werden)
  • Hundehaftpflichtversicherung ist verpflichtend

Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen, z. B.

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Halter:innen von Rettungs- oder Blindenhunden

Sie dürfen gefährliche Hunde ohne die strengen Auflagen halten – sofern besondere Voraussetzungen erfüllt sind.

In Sachsen-Anhalt regelt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (HundeG LSA) seit dem 1. März 2009 die Haltung gefährlicher Hunde. Das Land orientiert sich am bundesweiten Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz und führt eine eigene Rasseliste.

Als gefährlich gelten folgende Rassen – einschließlich Kreuzungen und Mischlinge:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Für diese Hunde wird eine Gefährlichkeit grundsätzlich vermutet. Sie müssen einen Wesenstest absolvieren:

  • Bei bestandenem Wesenstest: Die Einstufung als gefährlich entfällt, ebenso die besonderen Auflagen.
  • Bei negativem Ergebnis: Eine behördliche Haltungserlaubnis ist erforderlich.

Für gefährliche Hunde gelten folgende Auflagen:

  • Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Kennzeichnung mit Transponderchip
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Meldepflicht bei Halter- oder Wohnortwechsel
  • Artgerechte und ausbruchsichere Haltung

Voraussetzungen für Halter:innen:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Sachkunde

Ausnahmen von den Auflagen gelten für bestimmte Hunde mit besonderer Funktion, z. B.:

  • Diensthunde
  • Jagd- und Blindenführhunde
  • Herdengebrauchshunde

Seit 2016 verzichtet Schleswig-Holstein auf eine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde entschieden – etwa nach Beißvorfällen oder aggressivem Verhalten.

Unabhängig davon gelten in Schleswig-Holstein strenge Vorschriften für alle Hundehalter:innen:

  • Generelle Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen
    → Eine Befreiung ist möglich bei bestandenem Wesenstest
  • Sachkundenachweis erforderlich
  • Kennzeichnung mit Transponderchip
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Halsband muss den Namen der Halterin/des Halters tragen

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, gelten zusätzlich:

  • Leinenpflicht mit maximal 2 m Leinenlänge
  • Maulkorbpflicht
  • Zuchtverbot

Nach zwei Jahren ohne Auffälligkeiten kann die Einstufung als gefährlich aufgehoben werden. Voraussetzungen:

  • Bestandener Wesenstest
  • Verhaltensgutachten von einer*m Fachtierarzt/Fachtierärztin für Verhaltenskunde oder Verhaltenstherapie

Ausnahmen von den Auflagen gelten für:

  • Diensthunde
  • Blindenführhunde
  • Therapiehunde

Seit 2018 verzichtet Thüringen auf eine Rasseliste. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird ausschließlich im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde festgestellt – in der Regel nach einem Wesenstest.

Auch Hunde jeder Rasse können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie durch aggressives Verhalten auffallen.

Für gefährlich eingestufte Hunde gelten folgende Auflagen:

  • Sachkundenachweis der Halterin bzw. des Halters
  • Zuverlässigkeit (z. B. durch Führungszeugnis)
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Kennzeichnung mit Transponderchip
  • Zucht- und Handelsverbot

Ausnahmen von diesen Auflagen gelten für:

  • Diensthunde
  • Rettungshunde
  • Blindenführhunde

Welche Versicherung ist für Listenhunde notwendig?

Für Listenhunde ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt dich vor hohen Kosten, die im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können.

In nahezu allen Bundesländern gilt die Pflicht zur Hundehaftpflicht gesondert für Listenhunde – von der Einfuhr bis zur Haltung. Die Pflicht besteht in den meisten Fällen unabhängig vom individuellen Verhalten des Hundes. In Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht sogar eine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflicht – also für alle Hundehalter:innen, nicht nur für diejenigen mit Listenhund.

Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell die einzige Ausnahme: Dort gibt es keine generelle Versicherungspflicht – weder für Listenhunde noch für andere Hunderassen.

Darüber hinaus fordern viele Bundesländer für Listenhunde höhere Mindestdeckungssummen – zum Beispiel mehrere Millionen Euro für Personenschäden und deutlich höhere Absicherung bei Sach- oder Vermögensschäden . Gib dabei bei Abschluss deiner Versicherung unbedingt an, dass du einen Listenhund hältst – dann ist der Versicherungsschutz auch wirksam und ohne Einschränkungen.

Kampfhunde: zwei Hunde kämpfen spielerisch miteinander

Haltung von Listenhunden: Sachkunde und Genehmigungen

Beim Besitz sogenannter Listenhunde gelten in Deutschland spezielle rechtliche Anforderungen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Zu den häufigsten Auflagen zählen der Sachkundenachweis, eine , der Hundeführerschein und ein bestandener Wesenstest.

  • Sachkundenachweis: In den meisten Bundesländern müssen Halter:innen von Listenhunden nachweisen, dass sie über die nötigen Kenntnisse verfügen, um einen Hund dieser Kategorie artgerecht zu halten und zu erziehen. Der Nachweis umfasst theoretisches und praktisches Wissen über Hundeverhalten sowie Kenntnisse der geltenden Vorschriften.
  • Haltungserlaubnis: Für die Haltung eines Listenhundes ist in vielen Bundesländern eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die konkreten Anforderungen – etwa der Sachkundenachweis oder ein Wesenstest – können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen und müssen in der Regel vor der Anschaffung beantragt werden.
  • Hundeführerschein: Der Hundeführerschein dient als offizieller Nachweis dafür, dass Hundehalter:innen verantwortungsvoll mit ihrem Tier umgehen können. In einigen Bundesländern ist er verpflichtend – entweder generell oder speziell für Listenhunde – und ergänzt dort die Haltungserlaubnis.
  • Wesenstest: In vielen Bundesländern müssen Listenhunde einen Verhaltenstest absolvieren. Dieser prüft das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen und bewertet seine Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen und anderen Tieren. Nur wenn der Hund als unauffällig oder ungefährlich eingestuft wird, können bestimmte Auflagen – wie Maulkorb- oder Leinenpflicht – entfallen oder eine Haltungserlaubnis erteilt werden.

Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde?

In vielen Städten und Gemeinden wird für sogenannte Listenhunde – je nach Ort auch “Kampfhunde” genannt – eine deutlich höhere Hundesteuer erhoben. Während die reguläre Hundesteuer meist zwischen 80 € und 180 € pro Jahr liegt, kann die Steuer für gefährlich eingestufte Hunde deutlich höher ausfallen.

Beispiele von Kommunen (Stand 2025):

  • Berlin: 120 € (normaler Hund), 600 € (Listenhund)
  • München: 100 € → 800 €
  • Köln: 156 € → 612 €
  • Frankfurt am Main: 90 € → 900 €
  • Dortmund: 156 € → 1 008 €

In einigen ländlichen Gemeinden können die jährlichen Steuern für Listenhunde sogar über 1 000 € liegen. Die tatsächliche Höhe hängt stark von deiner Kommune ab.

Gerichte haben klargestellt, dass erhöhte Hundesteuern im rechtlich zulässigen Rahmen sein müssen – sie dürfen nicht so hoch sein, dass sie de facto einem Halteverbot gleichkommen.

Kampfhunde: Hund mit Maulkorb

Wie solltest du im Alltag mit einem Listenhund umgehen?

Du bist Halter:in eines Listenhundes oder möchtest einer werden? Dann solltest du einige persönliche Voraussetzungen mitbringen, um dem Hund gerecht zu werden und ihn sicher sowie verantwortungsvoll durch den Alltag zu führen:

  • Ruhige und ausgeglichene Ausstrahlung
  • Durchsetzungsvermögen ohne Härte
  • Liebevolle Konsequenz in der Erziehung
  • Geistige und körperliche Auslastung
  • Ausreichend Zeit für Training, Beschäftigung und Bindung

Der Umgang mit einem Listenhund erfordert besondere Verantwortung, Geduld und Wissen. Entscheidend ist eine konsequente, aber einfühlsame Erziehung, die auf positiver Verstärkung basiert. So entsteht eine vertrauensvolle Beziehung und der Hund lernt, sich zuverlässig an dir zu orientieren.

Eine frühzeitige und umfassende Sozialisierung ist essenziell – damit der Hund in Alltagssituationen sicher, ruhig und sozialverträglich reagieren kann. Da Listenhunde in der Öffentlichkeit häufig mit Vorurteilen konfrontiert werden, ist es besonders wichtig, dass du als Halter:in vorbildlich auftrittst und die geltenden Vorschriften wie Leinen- und Maulkorbpflicht zuverlässig einhältst.

Regelmäßige Schulungen, ein professionell angeleitetes Training oder der Besuch einer geeigneten Hundeschule helfen dabei, deinen Hund zu einem souveränen, gut integrierten Alltagsbegleiter zu machen.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer legt jedes Bundesland selbst fest. Die Hundesteuer für Listenhunde ist allerdings immer höher als die Hundesteuer eines Vierbeiners, der nicht als Listenhund gilt.

Was solltest du dir zum Thema Listenhunde merken?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Listenhunde komplex ist. Die Einschätzung der potenziellen Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit ist oft mit Vorurteilen behaftet und vernachlässigt die individuellen Eigenschaften und das Verhalten jedes einzelnen Hundes. Dennoch haben viele Länder spezielle Regelungen erlassen, um den Besitz und die Haltung von Listenhunden zu kontrollieren und mögliche Risiken zu minimieren.

Dennoch sollte der Fokus nicht allein auf den Listenhunden liegen, sondern auf einer umfassenden Betrachtung aller Hunde, unabhängig von ihrer Rasse. Eine fundierte Ausbildung und Sozialisierung von Hunden, eine verantwortungsvolle Hundehaltung sowie die Aufklärung der Gesellschaft über den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden sind entscheidend, um das Risiko von Zwischenfällen zu minimieren und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund zu fördern.

Diese Themen können dich auch interessieren

Kampfhunde: Aufklärung und Fakten

Kampfhunde: zwei Hunde kämpfen spielerisch miteinander

Alle Infos zum Wesenstest beim Hund

Wesenstest beim Hund: Rottweiler sitzt auf Wiese

Hundesteuersatz pro Bundesland

Hund steht auf einem Gehweg und schaut nach vorne

Dein direkter Draht zur Hundewelt!

Mit unserem Newsletter für Hundebegeisterte.

Ähnliche Beiträge

9 Kommentare

Angela Koll 8. Mai 2020 - 12:02

Kein kommentar ich suche einen 2.Hund

Antworten
Michelle Holtmeyer 8. Mai 2020 - 12:17

Hallo Angela,

wir wünschen Dir viel Glück bei der Suche nach einem 2. Hund. Hast Du auf https://www.edogs.de/ schon geguckt, ob Dein Traumhund dabei ist?

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten
Michelle Höpfner 15. August 2021 - 0:50

Das Listen System ist nicht gerecht. Es gibt keine Kampfhunde und “normale” Hunde! Es gibt nur Hunde! Aggressives Verhalten ist meisten vom Besitzer angelernt oder hat den Hund nicht richtig trainiert und sozialisiert!

Ich verstehe nicht wie nur ein paar Rassen als gefährlich eingestuft werden! Jeder Hund hat das jagen und töten in seinen Genen! Und warum steht der Chihuahua nicht mit drauf? Diese kleine Rasse zählt als aggressiv! Nein das jetzige Listen System ist reine Dummheit? Hunde sollten anders aufgelistet werden! Und zwar alle Rassen!
Momentan kann sich jeder Leihe einen schwierige Rasse anschaffen. Diese Hunde landen dann wegen überforderungen der Besitzer im Tierheim!

Ein 3 Listen System würde vielen Hunden helfen, ein Zuhause zu bekommen.
1. Liste: Rassen für Anfänger
2. Liste: Rassen für Erfahrenere
3. Liste: Rassen für sehr Erfahrene

Dazu kommt das der Wesenstest und der Hundeführer totaler Blödsinn ist.
Der Wesenstest zeigt nur wie der Hund momentan ist. Was ost aber in 2 Jahren? Da kann er vom Wesen her ganz anders sein!
Den Hunfeführer macht man nur ein mal. Das bringt nicht viel. Danach kann noch einiges schief gehen. Lieber sollten Hubdeschulen Pflicht sein. Jeder Welpe muss ins Welpentraining, danach sollten die ersten zwei Listen alle 3 Jahre noch mal für zwei Wochen zum Hundetrainer. Die dritte Liste alle 1,5 Jahre!

So kann das ganze richtig beobachtet werden. Und kontrolliert von statten gehen.
Aber nur bestimmte Rassen so auszusondern… wie können wir dann noch behaupten das der Mensch seinen besten Freund im Tierreich verdient?

Antworten
Sandra 5. Februar 2022 - 16:27

Danke MICHELLE HÖPFNER!!! Es beruhigt mich ein wenig, dass es auch noch vernünftig und Faktenbasiertes Denken gibt.

Antworten
Lilly C. 23. September 2022 - 17:25

Stimme dir absolut zu Michelle.

Antworten
Finchen 7. Januar 2022 - 13:18

Man sollte Kinder grundsätzlich nicht mit Hunden alleine lassen. Viele Vorfälle passieren, weil Hunde jeder Rasse als Turngeräte oder Kuscheltiere missbraucht werden. Hundehalter können oft ihre Hunde nicht mehr richtig lesen. Stress, Triggerstacking, Schmerz…

Gesteigerte Beisskraft? Jeder Tierarzt wird Ihnen bestätigen, dass ein Golden Retriever eine vergleichbare Beisskraft wie ein Bullterrier hat. Auch haben etliche wissenschaftliche Studien eben keinen Unterschied im Aggressionspotential festgestellt, weshalb die Rasseliste im Niedersachsen zum Beispiel wieder gekippt wurde.

Im Übrigen sind Staffy‘s & Co bei uns In Australien ganz normale Familienhunde – und mein böser Bullterrier X begrüßt ihre Kunden in unserem Hundegeschäft.

Eine vernünftige Sozialisierung und Training sollte das A & O sein – bei jedem Hund.

Schade, dass Deutschland da so verbohrt ist.

Antworten
Michelle Holtmeyer 7. Januar 2022 - 13:20

Liebe Leserin,

vielen Dank für das Teilen Deiner Meinung zu diesem stark diskutierten Thema.

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten
Sandra Rink 24. März 2022 - 6:56

Hallo
Ich hab mal eine Frage an Euch erfahrene. Meine Schwester besitzt eine Amerikanische Bulldogge mit Kanekors gekreuzt er ist mit 4 Kindern aufgewachsen und ein sehr liebes Tier. Leider muss sie ihn aus gesundheitlichen Gründen abgeben und keiner von uns weiß ob er als Listenhund gilt da ihr ex ihn als Welpen von irgendwo her mitgebracht hat und er außer einem Impfpass keine Dokumente hat.
Kennt sich zufällig jemand aus mit der Rasse?

Antworten
Michelle Holtmeyer 24. März 2022 - 8:15

Hallo Sandra,

wir würden Dir empfehlen, beim zuständigen Ordnungsamt anzurufen und Dich dort zu erkundigen. Dort wissen die Mitarbeitet, was in Deinem Bundesland für Regeln gelten.

Ganz liebe Grüße
Dein Team von edogs

Antworten

Schreibe einen Kommentar

* Mit der Nutzung der Kommentarfunktion erklärst Du Dich mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden.