Begleithundeprüfung

von Michael Hein
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Die Begleithundeprüfung gilt in den meisten Vereinen und Hundeschulen als abschließender Test für die Bindung und den Gehorsam des Hundes. Die Begleithundeprüfung ist eine staatlich anerkannte Prüfung des Hundes und des Hundeführers und ist verpflichtend für alle Diensthunde sowie für viele Hundesportarten. Sie hat allerdings auch Vorteile für Familien mit Hund, da viele Hotels einen Hund nur aufnehmen, wenn er die Begleithundeprüfung bestanden hat. Sie wird auch als Sachkundenachweis und teilweise als Alternative zum Wesenstest anerkannt. Unabhängig vom Grund für die Prüfung zeigen wir in diesem Artikel die wichtigsten Vorschriften und den Ablauf der Begleithundeprüfung.

Was ist die Begleithundeprüfung?

Die Begleithundeprüfung wird kurz auch nur BH genannt und ist eine vom Staat anerkannte Prüfung des Wesens, des Verhaltens und des Gehorsams eines Hundes und der Sachkenntnis des Hundehalters. Bei der Prüfung werden die Hundeführer und die Hunde als Team bewertet und es werden feste Abfolgen und Situationen geprüft, die zeigen sollen wie der Hund mit seinem Menschen interagiert und wie er sich in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit fremden Menschen und anderen Hunden verhält. Gerade im Straßenteil der Prüfung werden stressige und alltägliche Situationen geprüft, wie Fahrradfahrer, die dicht am Hund vorbeifahren, Laute Menschen und Straßenlärm. 

Es gibt keine Verpflichtung, als Hundebesitzer die Begleithundeprüfung abzulegen, jedoch gibt es einige Bereiche, wo die Prüfung eine Bedingung darstellt. Beispielsweise bei Rettungshunden und Polizeihunden ist die Begleithundeprüfung verpflichtend. Die Ausbildung zum Assistenzhund wird durch die Assistenzhundeverordnung geregelt, die Begleithundeprüfung ist dabei nicht notwendig. Es gibt auch einige Hotels, die die Mitnahme eines Hundes nur erlauben, wenn dieser eine Begleithundeprüfung abgelegt hat und bei einigenArten vom Hundesport ist die Prüfung ebenfalls verpflichtend, wenn der Hund an Turnieren teilnehmen soll. Eine Begleithundeprüfung kann nur in einem Verein abgenommen werden, der zum FCI, also der Vereinigung Fédération Cynologique Internationale, gehört. Zu diesen Vereinen gehören alle VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen) Vereine und einige Hundeschulen, die ebenfalls unter dem FCI laufen.

Was ist die Begleithundeprüfung?

Die Begleithundeprüfung ist eine staatlich anerkannte Prüfung des Verhaltens, des Wesens und des Gehorsams eines Hundes. Dabei werden Hund und Halter als Team getestet und verschiedene Alltagssituationen simuliert sowie der Grundgehorsam bei einem festen Laufschema geprüft. Die Prüfung besteht aus vier Teilen, dem Sachkundenachweis durch einen schriftlichen Test des Halters, Unbefangenheitsprüfung und Identifikation des Hundes, der Unterordnung und dem Verkehrsteil.

Begleithundeprüfung: Zulassungsvoraussetzungen

Die Begleithundeprüfung ist eine vom Staat anerkannte Prüfung des Wesens, des Verhaltens und des Gehorsams eines Hundes und der Sachkenntnis des Hundehalters.

Wichtige Zulassungsvoraussetzungen vor der Begleithundeprüfung

Um an der Begleithundeprüfung teilzunehmen, gibt es einige Voraussetzungen, die Hund und Halter erfühlen müssen. Diese Bedingungen sind bei jeder Prüfung gleich und gelten in jedem Bundesland.

  • Alter des Hundes: Eine Grundbedingung für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung ist ein Mindestalter von 15 Monaten, das der Hund bereits erreicht haben muss. Jüngere Hunde dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen, eine Begrenzung nach oben gibt es jedoch nicht.
  • Sachkundenachweis: Der Sachkundenachweis wird vor der eigentlichen Prüfung abgelegt und kann auch separat bei einer anderen Schule oder einem zugelassenen Tierarzt abgelegt werden. Wichtig ist nur, dass dieser immer vor der Prüfung gemacht wird. Hierbei wird das Wissen des Hundehalters im Umgang mit seinem Hund, Hundeverhalten und allgemeine Regeln im Umgang mit dem Hund abgefragt. Beispielsweise zur Körpersprache des Hundes oder Verkehrsegeln für Hundehalter.
  • Mitgliedschaft in einem Hundeverein: Um die Begleithundeprüfung ablegen zu können muss der Besitzer des Hundes in einem Verein eine Mitgliedschaft haben, der vom FCI anerkannt ist. Hierunter fallen alle VDH-Vereine und einige Jagdhundevereine.
  • Identifikation des Hundes: Die Identifikation des Hundes erfolgt beim Start der Prüfung, hierfür muss der Hund mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung im Ohr gekennzeichnet sein. Die Tätowierung wird mittlerweile nur noch sehr selten angebracht, doch der Mikrochip ist verpflichtend für den Hund. Diese einmalige Kennzeichnung ist im Heimtierpass vom Tierarzt eingetragen worden und gilt als offizielle Identifizierungskennzeichen. Der Hundeführer wird in der Regel mit seinem Hund dem Richter, der die Prüfung überwacht vorgestellt oder stellt sich mit seinem Hund selbst vor.

Einige Vereine bestehen auch auf eine Haftpflichtversicherung für den Hund, da dies jedoch nicht bei jedem Verein Standard ist, haben wir diesen Punkt separat aufgelistet.

Wer darf die Begleithundeprüfung abnehmen?

Die Begleithundeprüfung darf nur von einem autorisierten Prüfungsrichter und/oder einem Ausbildungsleiter abgenommen werden, der zu einem Verein gehört, der vom FCI anerkannt ist. Nur so ist die abgelegte Prüfung in ganz Deutschland gültig und wird auch als Wesenstest und Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein anerkannt. Es gibt abgewandelte Formen der Prüfung wie beispielsweise den Teamtest, der keine staatliche Anerkennung besitzt und von vielen Bundesländern und Ämtern nicht anerkannt wird. Der Hundeführer sollte daher absolut sicher sein, dass der gewählte Verein auch die Begleithundeprüfung anbieten darf.

Test des Hundehalters

Bei der Begleithundeprüfung wird nicht nur der Hund, sondern auch der Halter geprüft, es wird begutachtet, wie die beiden im Team interagieren. Direkt vor der Prüfung erfolgt daher auch der sogenannte Sachkundenachweis. Dieser wird vom Hundeführer abgelegt und ist ein Test über das Wissen in Bezug auf Haltung, Ausbildung, Bedürfnissen und Körpersprache von Hunden. Der Sachkundenachweis ist offiziell kein direkter Teil der Prüfung, jedoch wird er vor der Begleithundeprüfung vorausgesetzt und daher direkt vor der Prüfung abgelegt oder durch den Halter eingereicht, wenn dieser bereits einen besitzt. Beim Sachkundenachweis wird ein Fragebogen ausgeführt, der aus Multiple-Choice-Fragen besteht. Da die Fragen in den meisten Fällen auch online verfügbar sind, kann für den Test im Vorfeld gelernt werden. Dieser gilt in den meisten Bundesländern als Nachweis über die Fachkenntnis und die Qualifikation einen Hund artgerecht zu halten und zu erziehen.

Begleithundeprüfung: Hund läuft mit Mann über Zebrastreifen

Die Begleithundeprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsteilen.

Ablauf Begleithundeprüfung

Die Begleithundeprüfung hat in jedem Verein den gleichen festen Ablauf, der vom FCI vorgeschrieben wird. Meist gibt es für die Prüfung feste Termine, denn diese muss von einem qualifizierten Leistungsrichter abgenommen werden. Für jeden Teil der Prüfung gibt es Punkte bzw. einen Prozentanteil, der mindestens erreicht werden muss.

Erster Prüfungsteil: Sachkundenachweis

Wie bereits erwähnt kann der Sachkundenachweis auch vor der Prüfung abgelegt werden. Denn dieser gilt nicht als offizieller Teil der Prüfung und wird in den meisten Fällen jedoch direkt vor der Prüfung gemacht. Dem Hundehalter werden verschiedene Fragen gestellt, die im Multiplechoiceverfahren beantwortet werden. Die Antworten, die der Hundehalter für richtig hält, werden angekreuzt. Es finden sich am Ende des Tests auch offene Fragen, zu denen der Hundehalter einen kleinen Text als Antwort verfassen soll. Der Sachkundenachweis gilt als bestanden, wenn der Halter mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet. 

Der Sachkundenachweis muss nur einmalig abgelegt werden. Selbst wenn der Halter mit einem anderen Hund die Begleithundeprüfung nochmal ablegen möchte, braucht er diesen Part der Prüfung nicht mehr leisten. Der Nachweis gilt zudem über die Prüfung hinaus und wird von allen Bundesländern anerkannt, auch als Hundeführerschein.

Zweiter Prüfungsteil: Unbefangenheitsprüfung

Nach dem Ablegen oder dem Nachweis des Sachkundenachweises erfolgt die eigentliche Prüfung mit der Identifikation des Hundes und anschließend einer Unbefangenheitsprüfung. Die Identifikation erfolgt durch das Auslesen des Microchips oder durch die Tätowierung im Ohr des Hundes. Bei den meisten Vereinen stellt der Hundeführer seinen Hund mit dem im Impfpass eingetragenen Namen und dem Rufnamen vor, bevor der nächste Abschnitt beginnt. Dies ist aber Verein zu Verein unterschiedlich. Im Anschluss kommt die Unbefangenheitsprüfung, diese wird auch Wesenstest genannt und gilt wie dieser in jedem Bundesland als Nachweis für die Händelbarkeit und Friedfertigkeit des Hundes.

Dieser Teil wird vom Leistungsrichter oder dem jeweiligen Ausbildungswart übernommen. Er berührt den Hund an verschiedenen Stellen, um zu testen, wie dieser auf den direkten Kontakt mit einer fremden Person reagiert und auch sein Verhalten in der Nähe von anderen Hunden wird beobachtet und bewertet. Der Hund sollte sich in diesen Situationen weder ängstlich noch aggressiv zeigen. Verhält er sich ruhig und ausgeglichen hat er diesen Teil der Prüfung bestanden.

Was muss man bei der Begleithundeprüfung machen?

Bei der Begleithundeprüfung muss der Halter zeigen, dass er mit seinem Hund alle Alltagssituationen meistern kann und dass sein Hund ihm freudig und aufmerksam folgt - auch bei Ablenkung. Es gibt bei allen vier Prüfungsteilen feste Schema, die vorab im Verein geübt werden können. Grundlegend muss der Halter sich mit Haltung, Erziehung und Körpersprache des Hundes auskennen, der Hund muss sich von fremden Menschen anfassen lassen und muss die Grundkommandos beherrschen. Auf einem öffentlichen Platz muss der Hund zudem ruhig bleiben. Dies alles wird mit Leine und ohne Leine geprüft.

Dritter Prüfungsteil: Unterordnung

Der dritte Teil der Begleithundeprüfung stellt den Hauptteil der Prüfung dar. Hier wird die Unterordnung des Hundes begutachtet. Hierfür muss der Halter mit seinem Hund verschiedene Kommandos ausführen und mit einer festgelegten Lauffolge demonstrieren. Dies findet auf dem Trainingsplatz des Vereines statt. Begonnen wird mit der Leinenführigkeit im normalen Schritttempo und anschließend im schnellen Schritt. Der Hund soll direkt an der Seite seines Besitzers laufen und diesen freudig und aufmerksam ansehen beim Laufen. Zu Beginn des Fußlaufens darf ein Hörzeichen als Befehl gegeben werden, wenn der Besitzer an der vorgesehenen Position stehen bleibt, soll sich der Hund direkt neben den Besitzer setzen und im Sitz verharren. Beim Fußlaufen des Hundes muss die Leine die gesamte Zeit über durchhängend sein und der Hund soll seinem Besitzer freiwillig folgen. 

Als nächstes führt der Hundeführer seinen Hund durch eine Personengruppe und verharrt einen Moment in der nähe einer fremden Person. Der Hund soll sich weiterhin am Besitzer orientieren und die Menschen im besten Fall ignorieren. Nachdem dies erfolgreich absolviert wurde, folgen nun die Übungen ohne Leine, die sogenannte Freifolge. Hier wird ebenfalls ein festes Laufschema erwartet, bei dem der Hund frei und aufmerksam neben seinem Besitzer läuft. Zunächst wird eine gerade Linie gelaufen, bei der der Hundeführer nach 10 bis 15 Schritten dem Hund den Befehl Sitz gibt. Der Hund muss im Sitz verharren während der Führer weitere 10 bis 15 Schritte geht und anschließend den Hund wieder abholt und diesen mit dem Kommando “Fuß” wieder mitlaufen lässt. Das Ganze wird wiederholt mit dem Befehl Platz anstelle dem Sitz. Hierbei entfernt sich der Hundeführer 30 Schritte und ruft seinen Hund ab. Der Abruf sollte in einem direkten Vorsitz enden und der Hund muss sich mit dem Kommando Fuß wieder an die linke Seite seines Menschen begeben. 

Bei diesem Punkt wird die Übung meist parallel von zwei Hunde-Mensch-Teams absolviert, um zu schauen ob sich die Tiere von einem anderen Hund ablenken lassen. Der Ablauf kann je nach Verein leicht variieren, jedoch gibt es immer vorab die Möglichkeit im jeweiligen Verein das Laufschema zu üben. Für alle Übungen kann der Hundeführer Punkte erhalten, er braucht von 60 Punkten insgesamt mindestens 42 Punkte zum bestehen, dies sind 70 Prozent der Punkte.

Begleithundeprüfung: Vorbereitung

Eine optimale Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung braucht ihre Zeit, meist werden mindestens drei Monate Training empfohlen.

Vierter Prüfungsteil: Außenprüfung

Der letzte Teil der Begleithundeprüfung ist ein Straßenteil, wo die Verkehrstauglichkeit der Hunde im Alltag überprüft wird. Der Hund sollte während hierbei ein ruhiges und ausgeglichenes Verhalten zeigen und sich an seinem Menschen und dessen Kommandos orientieren. Die Prüfung kann an unterschiedlichen Orten, wie einem Parkplatz, einem Bahnhof oder einer Einkaufsstraße stattfinden. Der Vierbeiner soll an lockerer Leine an Objekten und Personen vorbeilaufen, wie beispielsweise spielende Kinder oder Jogger und Fahrradfahrer. Ein Teil dieser Übung ist es auch den Hund anzubinden und sich von dem Tier zu entfernen. Der Halter ist dabei außer Sicht und der Hund soll dennoch ruhig warten, während Menschen und Hunde an ihm vorbeilaufen.

Nachdem auch dieser Teil der Prüfung bestanden ist, hat der Hund und sein Halter die Begleithundeprüfung bestanden und erhält sein Zertifikat mit schriftlicher Bestätigung der Prüfung. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann diese jederzeit wiederholt werden. Wobei es ratsam ist zwischen den Prüfungen immer ein paar Monate verstreichen zu lassen und in dieser Zeit an den Problemen zu arbeiten und zu trainieren.

Wie viel kostet die Begleithundeprüfung?

Bei den Kosten für die Begleithundeprüfung gibt es unterschiedliche Angaben, die diese immer von jeweiligen Verein festgelegt werden. Oftmals wird die Begleithundeprüfung und der Vorbereitungskurs als Komplettpaket angeboten. So ein Kurs kann zwischen 120 und 300 Euro kosten - je nach Verein. Normalerweise belaufen sich die Kosten für den Prüfer und die Anmeldung auf rund 80 Euro ohne Vorbereitungskur und die Gebühren für die allgemeine Mitgliedschaft im Verein.

Optimale Vorbereitung für die Begleithundeprüfung

Um die Begleithundeprüfung ohne große Probleme zu bestehen, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Hierfür sollte sich der Hundebesitzer am besten einen Verein aussuchen und sich dort anmelden. Die meisten Vereine bieten eine Vorbereitung auf die BH an, wo der Halter das Laufschema üben kann und den genauen Ablauf der Prüfung kennenlernt. Oftmals kann der Verein sogar Musterfragen bereitstellen für den schriftlichen Teil der Prüfung. In jedem Fall kann in einem Hundeverein mit Ablenkung an den einzelnen Punkten der Prüfung gearbeitet werden und die Trainer geben Tipps und helfen bei Problemen. 

Eine optimale Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung braucht allerdings auch ihre Zeit, meist werden mindestens drei Monate Training empfohlen. Es kann aber auch schon einmal ein halbes Jahr Training brauchen, bis der Hund so weit ist, die Prüfung abzulegen. Daher ist ein früher Anfang ratsam und das Hunde-Mensch-Team sollte immer mit Ruhe und Spaß an die Übungen herantreten.

Wo kann die Begleithundeprüfung abgelegt werden?

Die Begleithundeprüfung kann nur in einem Verein abgelegt werden, die vom FCI anerkannt ist, hierunter fallen vor allem alle VDH-Vereine, aber auch alle Schäferhund-Vereine, Boxer-Vereine, Dobermann-Vereine und viele Jagdhundevereine. Zur Abnahme der verschiedenen Prüfungen muss ein Prüfungsrichter anwesend sein und oftmals auch ein Ausbildungsleiter, wenn die Begleithundeprüfung für eine weiterführende Ausbildung des Hundes gilt, beispielsweise bei Assistenzhunden und Blindenhunden. Hundeschulen bieten in der Regel die Begleithundeprüfung nicht an, die diese meist von privaten Trainern geleitet werden und keine Verbindung zum FCI haben, hier gibt es jedoch ausnahmen, weshalb es sich lohnt vorab auch bei einer Hundeschule nachzufragen.

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