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Hund steuerlich absetzen – Geht das?

von Michael Hein
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Du fragst Dich, ob Du die Kosten für den Hund steuerlich absetzen kannst? Ein Hund ist wie ein zusätzliches Familienmitglied. Deshalb ist jeder Hundehalter gerne dazu bereit, Geld für seinen Vierbeiner auszugeben. Und ist dabei auch oftmals nicht geizig. Wer gerne für seinen Liebling shoppt, der kann dabei viel Geld lassen. Gestartet mit der Grundausstattung bis hin zu den Kosten für Zubehör und Spielzeug. Den möglichen Ausgaben sind keine Grenzen gesetzt. Viele hoffen jedoch, am Jahresende einige Kosten bei der Steuererklärung zurückzubekommen. Ob Du die Kosten für den Hund steuerlichen absetzen kannst und welche Hunde-Kosten in Deutschland nicht steuerlich absetzbar sind, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Hund steuerlich absetzen – Unterschied privat und gewerblich

In den meisten Fällen können bestimmte Kosten bei privatgehaltenen Hunden nicht steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören die Hundesteuer und die Tierarztkosten. Allerdings gibt es auch einige Kosten, die von der Steuer abgezogen werden können. Dazu gehören Kosten für den Hundefriseur (unter bestimmten Bedingungen), Dogsitter, Hundehaftpflichtversicherung und Anschaffung und Versicherung eines Therapiehundes.

Bei gewerblich gehaltenen Hunden sieht das etwas anders aus. Hier fällt keine Hundesteuer an. Alle weiteren Kosten wie Tierarztkosten, Pflegekosten, Futter, Zubehör und Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden.

Anschaffungskosten

Die beim Kauf anfallenden Anschaffungskosten des Hundes können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sei es ein Hund vom Züchter oder ein Hund aus dem Tierheim. Die Anschaffungskosten der Hunde, die privat gehalten werden, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Wer allerdings einen Blindenhund hält, der hat gute Chancen, dass die Anschaffungskosten getragen werden. Deutsche Krankenkassen übernehmen diese in der Regel. Bei anderen sogenannten Assistenzhunden, wie beispielsweise Behindertenbegleithunden, werden die Kosten der Anschaffung jedoch nicht getragen. Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass dieser Hund notwendig ist, dann kann man diverse Ausgaben für den Hund steuerlich absetzen.

Ist ein Hund steuerlich absetzbar?

Je nachdem ob Dein Hund privat oder gewerblich gehalten wird, können verschiedene Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen wie der Hundefriseur oder Pflegekosten.

Futter und Zubehör

Auch hier gilt wieder: Wer einen Hund privat hält, kann diese Kosten für den Hund nicht steuerlich absetzen. Die Kosten von beruflich gehaltenen Hunden können steuerlich mit einbezogen werden. Denn Diensthunde sind als Arbeitsmittel anzusehen. Dementsprechend können die Kosten für die Pflege, das Futter und Zubehör als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie auch in jedem anderen ähnlichen Fall müssen dafür alle Quittungen aufbewahrt und beim Finanzamt eingereicht werden.

Hund steuerlich absetzen: Vierbeiner mit Zubehör

Wer einen Hund privat hält, kann die Kosten für Futter und Zubehör nicht steuerlich absetzen.

Hundesteuer

Je nach Kommune wird ein bestimmter Betrag als Hundesteuer fällig. Manche Kommunen lassen Ausnahmen zu, bei der bestimmte Hundehalter keine Steuer zu zahlen haben. Dies trifft jedoch in den seltensten Fällen auf privat gehaltene Hunde zu. In der Regel gilt keine Steuerpflicht für gewerblich gehaltene Hunde. Die gesetzlichen Bestimmungen fallen dementsprechend anders aus.

Jede Kommune entscheidet selbst, welche Hunde steuerpflichtig sind und welche nicht. In manchen Kommunen sind Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim, Hunde von Hartz-IV-Empfängern oder sogar Wachhunde steuerfrei. Hierzu solltest Du Dich in Deiner Kommune informieren, welche gesetzlichen Regelungen für Hunde gelten.

Hunde, die zur Einkommenserzielung ihres Halters dienen, dürfen nicht zusätzlich besteuert werden. Dazu gehören Hunde von Berufsschäfern und Hundezüchtern, Therapiehunde von Psychotherapeuten und ausgebildete Hunde von Gewerbetreibenden im Schutzdienst.

Welche Haustierkosten sind steuerlich absetzbar?

Bei privat gehaltenen Hunden können lediglich Kosten für den Hundefriseur (unter bestimmten Bedingungen), Dogsitter, Hundehaftpflichtversicherung und Anschaffung und Versicherung eines Therapiehundes abgesetzt werden. Bei gewerblich gehaltenen Hunden können Kosten wie Tierarztkosten, Pflegekosten, Futter, Zubehör und Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden.

Ist eine Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?

Hund richtet Schaden an

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können in der Steuererklärung zur Minderung der Steuern führen.

In einigen Bundesländern unterliegen die Hundehalter der Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies kann äußerst sinnvoll sein, falls tatsächlich mal ein Unfall passiert, den Dein Hund verursacht hat. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann einen vor hohen Summen bewahren. Die Kosten dafür können in der Steuererklärung zur Minderung der Steuern führen. Man kann also in einigen Fällen die Kosten einer Haftpflichtversicherung für den Hund steuerlich absetzen.

Hundefriseur

Viele Hunde müssen regelmäßig beim Hundefriseur vorstellig werden, sei es, weil ihr Fell sonst einfach zu lang für sie wird oder aus Schönheitsgründen. Und die gute Nachricht für alle Hundehalter: Die Kosten für den Hundefriseur können steuerlich abgesetzt werden! Dazu muss allerdings ein Hausbesuch durch den Friseur stattfinden. Diese Leistung gilt dann nämlich als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung. Findet der Haarschnitt in einem Salon statt, können die Kosten nicht abgesetzt werden.

Kann ich Tierarztrechungen steuerlich geltend machen?

Tierarztkosten können lediglich bei gewerblich gehaltenen Hunden geltend gemacht werden.

Hundebetreuung steuerlich absetzen

Auch hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Hundefriseur. Findet die Hundebetreuung zuhause statt, kann diese als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Bringt man seinen Liebling jedoch in einer Hundepension unter, können die dafür anfallenden Kosten nicht beglichen werden. Überdies können nicht alle Kosten bei einer Hundebetreuung zuhause abgesetzt werden. Lediglich die Arbeits- und Fahrtkosten können berechnet werden. Nicht inbegriffen sind Kosten für Futter und andere Materialien.

Hundeschule

Leider können die Kosten der Hundeschule bei privat gehaltenen Hunden in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Dogsitting & Putzhilfe

Viele Vollzeit Berufstätige, die einen Hund besitzen, können seinen Bedürfnissen in manchen Fällen nicht so sehr nachkommen, wie sie es gern würden. Aus diesem Grund suchen sie Hilfe von außerhalb, beispielsweise in Form von Dogsitting. Beim Dogsitting gehen in der Regel fremde Personen mit dem Hund spazieren, um so den Hundehalter zu entlasten. Obwohl der Spaziergang mit dem Vierbeiner nicht innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Hund im Haushalt des Besitzers abgeholt und anschließend auch dort wieder abgesetzt wird.

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