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Hund in der Mietwohnung – Das ist erlaubt

von Simone Heitmann
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Hundehalter, die Eigentümer ihres Zuhauses sind, können sich das tierische Zusammenleben meistens frei und individuell gestalten. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um einen Hund in der Mietwohnung handelt, denn hier gilt es einige mietrechtliche Gegebenheiten zu beachten. Erfahre in diesem Artikel, was Du als Mieter bei der Anschaffung eines Hundes in einer Mietwohnung beachten solltest.

Hundehaltung und Mietvertrag

Zunächst die gute Nachricht; ein generelles Haustierverbot ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 in Mietverträgen unzulässig. Eine allgemeine Klausel im Mietvertrag wie „Haustiere verboten“ ist demnach ungesetzlich, da sie Mieter*innen unverhältnismäßig benachteiligen, so die Begründung. Ein Haustier zu halten, gehört zur Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen, so der BGH weiter in seinem Urteil. 

Doch Obacht! Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht automatisch, dass Du als Mieter einfach so einen Hund in Deine Mietwohnung einziehen lassen darfst. Dies ist in jedem Fall vor dem Einzug der Fellnase mit der Vermieter in abzuklären – am besten schriftlich.

In der Regel sollte es mit normal großen und gut sozialisierten Hunden keine Probleme mit Vermieter und Nachbar gebe. Schwierig wird es, wenn sich Bewohner im Haus bedroht fühlen. Sei es durch Aggressivität oder aufgrund einer nicht mehr als Durchschnitt zu bezeichnender Größe des Hundes. Ebenfalls sorgen sicherlich sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde per se für Anspannung innerhalb einer Hausgemeinschaft. Besonders dann, wenn Kinder im Haus wohnen. Hier wird in der Regel von der Hausverwaltung oder Vermieter eine Interessenabwägung vorgenommen, um das soziale Gefüge von Mieter, Vermieter und Nachbarn bzw. Hausbewohner im Gleichgewicht zu halten.

Ist Tierhaltung in Mietwohnungen erlaubt?

Tiere wie Fische, Hamster oder Meerschweinchen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 in Mietwohnung ohne weitere Erlaubnis gehalten werden. Kleine Hunde schließt das Urteil aber nicht automatisch ein.

Mietvertrag ohne Regelung

Nicht in jedem Mietvertrag gibt es automatisch eine Klausel zum Thema Haltung von Tieren wie Hunden. Bei einem Mietverhältnis ohne eine solche Regelung zu Hundehaltung wird dann zu prüfen sein, ob es eventuell zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört, ein Tier zu halten. Dabei wird individuell festgestellt, ob sich die Wohnung oder das gemietete Haus in der Stadt oder auf dem Land befindet. Miete ich einen Resthof auf dem Land, wird es wohl keine Argumentation gegen das Halten von Haus- oder Stalltiere geben können. In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt hingegen muss der soziale Frieden gewahrt bleiben. Sich die Genehmigung für einen Listenhund vom Vermieter einzuholen, wenn sich im gleichen Haus eine Kita befindet, dürfte daher wohl kaum von Erfolg gekrönt sein.

Hund in Mietwohnung: Hund läuft im Flur

Ein generelles Haustierverbot ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 in Mietverträgen unzulässig.

Leute, die sich einen Hund in die Mietwohnung holen wollen, sollten daher auch bei einem Mietvertrag ohne Regelung immer im Vorfeld der Anschaffung, das Gespräch mit der Vermieter suchen. Sind bereits Hunde im Haus genehmigt oder über einen längeren Zeitraum geduldet sieht es meist gut aus, dass die Zustimmung oder Duldung erteilt wird. Es sei denn, es gibt sachlich nachvollziehbare Gründe, warum dies Erteilung im Einzelfall nicht gegeben wird.

Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, wie eventuell Sehbehinderte, Blinde, Diabetiker oder sich aus therapeutischen Gründen einen vierbeinigen Gehilfen benötigen, stehen unter besonderem Schutz. Hier steht rechtlich gesehen, das persönliche Interesse des Menschen klar im Vordergrund und eine Ablehnung durch den Vermieter wird vor einem deutschen Gericht kaum Stand halten.

Am besten und stressfreiesten für alle Beteiligten ist es, und dazu zählt auch das vierbeinige Familienmitglied, wenn die Frage nach Tierhaltung ja oder nein im Vorfeld abgeklärt wird.

Was kann man tun, wenn der Vermieter keine Hunde erlaubt?

Ausschlaggebend ist, was genau im Mietvertrag formuliert ist. Am besten man lässt den Vertrag von einer Expert prüfen.

Mietvertag verbietet Tierhaltung

In einigen Mietverträgen findet sich immer noch ein pauschalisiertes Verbot der Tierhaltung. Dieses pauschalisierte Verbot ist nicht zulässig und nicht wirksam. Auch wenn nur zur Miete gewohnt wird, hat jeder Mieter das Recht Kleintiere zu halten, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013. Zu diesen Kleintieren zählen unter anderem Fische, Hamster, Mehrschweinchen, die sich Mieter ohne besondere Zustimmung des Vermieters zulegen darf.

Mietvertrag enthält Einschränkungen

Eine häufig verwendete Formulierung zur eingeschränkten Haltung von Tieren in Mietverträgen ist: „Für die Haltung von Tieren, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfische, Hamster, Wellensittiche, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren.“ Eine willkürliche und pauschale Ablehnung findet bei einer solchen Anfrage keine rechtliche Anwendung. Es muss eine eindeutige Begründung geliefert werden, erst recht, wenn bereits Hunde im Mietshaus leben.

Mietwohnung mit Listenhund

Sich als Mieter in einem Mehrparteienhaus einen sogenannten Listenhund als Hund in der Mietwohnung zulegen zu können, ist so gut wie nicht möglich. Vermieter brauchen bei diesen auch als Kampfhunde bezeichnenden Rassen, keine besondere Begründung abgeben oder eine Interessensabwägung mit anderen Mietern durchführen.

Kann ein Vermieter einen zweiten Hund verbieten?

Für jeden einzelnen Hund in einer Mietwohnung benötigt man als Mieter vom Vermieter ein OK.

Jeder (neue) Hund in der Mietwohnung braucht eine eigene Erlaubnis

Mehrhundehaltung ist für einige Hundehalter ein Traum. Doch auch hier gibt es klare Regeln für Mieter. Für jeden einzelnen Hund muss die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Eine einmal ausgesprochene Erlaubnis zur Hundehaltung ist also kein Freischein für Mehrhundehaltung! 

Hund in Mietwohnung: Drei Personen auf Sofa

Für jeden einzelnen Hund muss die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden.

Möglichkeiten, den Vermieter zu überzeugen

Wenn Du in einer Wohnung zur Miete oder einem gemieteten Haus lebst, in dem zuvor noch keine Fellnase Einzug hielt, gilt es oft, einen voreingenommenen Vermieter zu überzeugen. Schwer wird es, wenn der Vermieter keine guten Erfahrungen mit Hunden in seinem Mietobjekt gemacht hat. Umso wichtiger ist es daher, gut vorbereitet in ein solches Gespräch zu gehen und sich als verantwortungsvoller und rücksichtsvoller Hunderhalter zu zeigen. Hilfreich für ein solches Gespräch ist es, wenn Du einen Perspektivwechsel in die Sicht des Vermieters vornimmst. Stell Dir also vor, Du hast vermietetes Eigentum und nun möchte der Mieter einen Hund einziehen lassen. Das werden die Punkte sein, die es zu thematisieren, zu klären und zu beantworten gilt:

  • Wo bleibt der Hund, wenn Frauchen oder Herrchen zur Arbeit muss?
  • Wie oft und wie lange bleibt der Hund alleine zu Hause? 
  • Was sagen die anderen Mieter zu einem Hund im Haus? 
  • Verhinderung von Lärmbelästigung durch Hundegebell
  • Der Hund wird sich nicht auf dem Grundstück des Hauses lösen 
  • Gibt es eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Wie kann man den Vermieter überzeugen, einen Hund in der Mietwohnung halten zu dürfen?

In dem man als verantwortungsvoller und rücksichtsvoller Hundehalter überzeugt. Für alle mögliche Probleme Lösungen präsentieren.

Positive Aspekte bei einem Hund im Haus:

  • Zusätzlicher Einbrecherschutz
  • Ein gut sozialisierter Hund kann für eine positive Stimmung im Haus sorgen

Mögliche Folgen einer ungefragten oder gar heimlichen Hundehaltung in der Mietwohnung

Als Mieter ohne Rücksprache oder trotz Verbotes des Vermieters, einen Hund einziehen zu lassen, ist die schlechteste aller Ideen. Eine Abmahnung mit der Aufforderung den Hund innerhalb von vier Wochen wieder abzuschaffen oder sogar die sofortige Kündigung können die Folgen sein.

Hund in Mietwohnung: Welpe auf Boden schaut hoch

Eine Abmahnung mit der Aufforderung den Hund innerhalb von vier Wochen wieder abzuschaffen oder sogar die sofortige Kündigung können die Folgen einer heimlichen Haltung sein.

Hunde zu Besuch in einer Mietwohnung 

Auch wenn der Mietvertrag ein Hundeverbot festgelegt hat, kann der stundenweise Besuch eines Hundes nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um den Besucherhund um ein aggressives oder dauerbellendes Tier handelt. In diesem Fall kann sehr wohl ein Besuchsverbot ausgesprochen werden. Steht ein Hundeverbot im Mietvertrag, kann der Vierbeiner auch nicht als Urlaubsgast in der Wohnung beherbergt werden, weil Herrchen oder Frauchen im Urlaub sind.

Kann der Vermieter verlangen, dass der Hund abgeschafft wird?

Ja, er kann Hunde verbieten. Und zwar dann, wenn es nachweislich zu einer erheblichen Einschränkung der Wohnqualität anderer Hausbewohner kommt.

Nachträgliches Hundeverbot

Ein nachträgliches Verbot der zunächst erlaubten Hundehaltung kann ausgesprochen werden, wenn es nachweislich regelmäßig zu Beschwerden gegen den Hund kommt. Zum Beispiel durch ständiges Bellen, aggressives Verhalten oder auch, wenn die Hundehaufen sich im Garten der Wohnung mehren und somit zum Beispiel auch Nachbarn stören. All dies muss aber einwandfrei und protokollarisch nachgewiesen werden, bevor ein nachträgliches Hundeverbot seine Berechtigung hat. Einfach aus der Laune heraus eine einmal erlaubte Hundehaltung zurückzunehmen, ist nicht möglich. Selbst dann nicht, wenn es im Mietvertrag steht. Es muss ein triftiger Grund dafür vorliegen.

TIPP:  Hundehalter, die in einer gemieteten Immobilie wie einer Wohnung mit ihrem Vierbeiner leben, sollten eine Rechtschutzversicherung mit inkludiertem Mietrecht abschließen oder als Mitglied einem Mieterverein beitreten.

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