In den meisten Gemeinden von Deutschland müssen die Halter von Hunden jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich eine Hundesteuer bezahlten. Da es sich um eine örtliche Aufwandsteuer handelt, ist die Höhe der Hundesteuer in jeder Gemeinde anders. Auch bei den Ausnahmen bestehen Unterschiede. Alles zum Thema Hundesteuer erfährst Du in diesem Artikel.
Hundesteuer: Was steckt dahinter?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die Hundebesitzer für das Halten eines Hundes bezahlen müssen. Diese Steuer hat eine lange Historie und erfüllt heute sowohl eine finanzielle als auch eine steuernde Funktion.
Ursprünglich wurde sie eingeführt, um die Tierhaltung zu regulieren und kommunale Kassen zu entlasten. Heute dient sie insbesondere dazu, das Halten von Hunden verantwortungsbewusst zu gestalten, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Zudem sollen durch erhöhte Sätze für bestimmte Rassen (z. B. Kampfhunde) unerwünschte oder problematische Haltungen eingedämmt werden.
Wichtig: Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer. Das bedeutet, die Gemeinde bietet dafür keine direkte Gegenleistung. Trotzdem wird das Geld über den allgemeinen Haushalt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben genutzt – beispielsweise für Grünflächen, allgemeine Infrastruktur oder Verwaltungsaufgaben. Die Reinigung von Hundekot gehört jedoch nicht explizit zu den durch die Hundesteuer gedeckten Leistungen.
Warum zahlt man Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer und soll die Zahl der gehaltenen Hunde verringern.
Warum müssen Hundebesitzer die Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer wird aus mehreren Gründen erhoben. Zum einen sollen durch die Steuer Einnahmen für die Kommunen generiert werden, zum anderen hat sie eine steuernde Wirkung auf die Anzahl der gehaltenen Hunde.
Durch zusätzliche Kosten überlegen potenzielle Halter genauer, ob sie sich ein Haustier leisten möchten. Besonders hoch ist die Steuer häufig für sogenannte Listenhunde oder gefährlich eingestufte Hunderassen. So wollen viele Städte verhindern, dass bestimmte Rassen überdurchschnittlich in städtischen Regionen gehalten werden.
Wohin fließt das Geld und was wird damit gemacht?
Die Hundesteuer soll die mit der Hundehaltung verbundenen Aufwände für die Gemeinde teilweise kompensieren – etwa höhere Reinigungs- oder Kontrollaufwände im öffentlichen Raum.
Viele Hundehalter sind der Meinung, dass die Hundesteuer für die Entfernung von Hundekot auf den Straßen verwendet wird. Das ist aber nicht der Fall. Die Hundesteuer befreit den Hundebesitzer nicht davon, den Hundekot selber zu entfernen und auf die Reinheit der Wege zu achten. Diese Steuer ist als Aufwandsteuer ein Teil des Gemeindebudgets. Sie wird entsprechend der Beschlüsse des Gemeinderats für verschiedene Zwecke verwendet.

Um die Haltung der Hunde zu steuern und die Anzahl der Vierbeiner zu reduzieren, setzen die Gemeinden die Hundesteuer ein.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Da jede Stadt und Gemeinde ihre Hundesteuersatzung selbst erstellt, variiert die Höhe der Hundesteuer erheblich. Durchschnittlich bewegt sich die Steuer für einen Ersthund zwischen 40 und 190 Euro im Jahr. Für Kampfhunde können deutlich höhere Summen gefordert werden – zum Teil 600 Euro oder mehr jährlich.
Einige Gemeinden unterscheiden auch nach der Anzahl der gehaltenen Hunde. Für Zweit- und Dritthunde fällt die Steuer dann oft höher aus. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, möglichst wenige Hunde pro Haushalt zu halten.
Auch die Einstufung eines Hundes als “gefährlich” kann zu einer deutlich höheren Steuer führen. Je nach Gemeinde reicht bereits ein Vorfall wie ein Beißvorfall oder aggressives Verhalten aus, damit ein Hund als gefährlich gilt – selbst unabhängig von der Rasse. Halter können durch einen bestandenen Wesenstest in manchen Kommunen nachweisen, dass ihr Hund keine Gefahr darstellt und dadurch wieder vom erhöhten Steuersatz befreit werden.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt. Sie liegt zwischen 40 und 190 Euro. Bei Kampfhunden fällt sie wesentlich höher aus.
Gibt es Unterschiede bei der Hundesteuer in den Bundesländern?
Ja, die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zum Teil erheblich – sowohl bei der Höhe der Steuer als auch den konkreten Regelungen rund um Befreiungen oder Anmeldepflichten.
Einige Beispiele:
- Bayern & Sachsen: Hier ist die Hundesteuer im Schnitt vergleichsweise niedrig.
- Nordrhein-Westfalen & Schleswig-Holstein: Hier sind viele Kommunen unter den Spitzenreitern bei der Steuerhöhe.
- Berlin: Obwohl Hauptstadt, liegt Berlin mit 120 € noch im Mittelfeld.
Zudem variieren auch Regelungen rund um Mehrhunde, Kampfhunde oder die Befreiung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (z. B. Rentner). In einigen Städten erhalten Adoptanten eines Tierheimhundes nachweislich eine mehrmonatige oder -jährige Befreiung.
Liste der deutschen Hauptstädte und der dortigen Kosten der Hundesteuer
| Stadt | Kosten Hundesteuer pro Hund | Kosten Hundesteuer pro Kampfhund |
|---|---|---|
| Stuttgart | 108 Euro | 612 Euro |
| München | 100 Euro | 800 Euro |
| Berlin | 120 Euro | 120 Euro |
| Potsdam | 108 Euro | 648 Euro |
| Bremen | 150 Euro | 150 Euro |
| Hamburg | 90 Euro | 600 Euro |
| Wiesbaden | 180 Euro | 180 Euro |
| Schwerin | 108 Euro | 700 Euro |
| Hannover | 150 Euro | 720 Euro |
| Düsseldorf | 96 Euro | 600 Euro |
| Mainz | 186 Euro | 600 Euro |
| Saarbrücken | 120 Euro | 120 Euro |
| Dresden | 108 Euro | 108 Euro |
| Magdeburg | 96 Euro | 500 Euro |
| Kiel | 126 Euro | 126 Euro |
| Erfurt | 108 Euro | 564 Euro |
Für Kampfhunde muss zusätzlich um eine Haltungsbewilligung angesucht werden. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Bewilligung der Haltung.
Wie oft zahlt man die Hundesteuer?
Die Hundesteuer wird von der Gemeinde immer als Jahresbetrag vorgeschrieben. Sie kann jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt werden.
Steigt die Hundesteuer, wenn man mehr als einen Hund besitzt?
Die Kosten der Hundesteuer sind auch abhängig davon, wie viele Hunde von jemandem gehalten werden. In einigen Gemeinden in Deutschland wird die Haltung von Zweit- und Dritthunden höher besteuert.
Liste der Kosten für die Hundesteuer bei der Haltung von einem, zwei oder mehr Hunden in den Hauptstädten der Bundesländer
| Stadt | Kosten Hundesteuer pro Hund | Kosten Hundesteuer bei der Haltung von zwei Hunden | Kosten Hundesteuer bei der Haltung von drei und mehr Hunden |
|---|---|---|---|
| Stuttgart | 108 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
| München | 100 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
| Berlin | 120 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
| Potsdam | 108 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
| Bremen | 150 Euro | 150 Euro | 150 Euro |
| Hamburg | 90 Euro | 90 Euro | 90 Euro |
| Wiesbaden | 180 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
| Schwerin | 108 Euro | 200 Euro | 350 Euro |
| Hannover | 150 Euro | 276 Euro | 276 Euro |
| Düsseldorf | 96 Euro | 150 Euro | 180 Euro |
| Mainz | 186 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
| Saarbrücken | 120 Euro | 168 Euro | 168 Euro |
| Dresden | 108 Euro | 144 Euro | 144 Euro |
| Magdeburg | 96 Euro | 144 Euro | 196 Euro |
| Kiel | 126 Euro | 177 Euro | 213 Euro |
| Erfurt | 108 Euro | 132 Euro | 156 Euro |
Für wen gilt die Hundesteuer?
Für alle Hunde, die zu privaten Zwecken gehalten werden, muss die Hundesteuer bezahlt werden. Stellt die Bezahlung der Hundesteuer für den Hundehalter eine unverhältnismäßige soziale Härte dar, kann er um eine Befreiung oder Ermäßigung ansuchen. Die Möglichkeit für eine Reduzierung der jährlichen Hundesteuer besteht in den meisten deutschen Städten nur für den Ersthund. Werden mehrere Hunde gehalten, muss für den zweiten und dritten Hund die volle Hundesteuer bezahlt werden.
Damit die Hundesteuer bezahlt werden kann, müssen alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bei der Gemeinde angemeldet werden. Hält sich ein Hundehalter mit seinem Hund kürzer als zwei Monate in der Gemeinde auf, muss er für den Hund in den meisten Gemeinden keine Hundesteuer bezahlen. Der Hundehalter muss nur nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen deutschen Stadt besteuert wird.
Private Zwecke vs. gewerbliche Zwecke
Für alle Hunde, die für private Zwecke gehalten werden, muss die Hundesteuer bezahlt werden. Ausnahmen bestehen nur bei der Haltung von Blindenhunden und anderen Assistenzhunden, sowie Rettungs- und Sanitätshunden. Für Hunde, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Sie sind vollständig von der Besteuerung befreit.
Hält ein Hundezüchter mehrere Hunde, um mit ihnen zu züchten, kann er um eine Herabsetzung der Hundesteuer ansuchen. In den meisten Gemeinden wird diese reduzierte Steuer als Zwingersteuer bezeichnet.
Wie melde ich die Hundesteuer an?
Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt persönlich oder online bei der Gemeinde.
Hunde, für die keine Steuer erforderlich ist
Einige Hunde sind automatisch von den Steuern für Hunde befreit. Für andere Vierbeiner muss der Hundehalter bei der Gemeinde um eine Befreiung von der Hundesteuer ansuchen.
- Polizeihunde
- Hunde der Bundeswehr
- Rettungshunde
- Sanitätshunde
- Jagdhunde
- Wachhunde
- Hunde in wissenschaftlichen Instituten
- Hunde in Tierheimen
- Assistenzhunde
Wird ein Hund aus dem örtlichen Tierheim adoptiert, muss in einigen Gemeinden für die folgenden zwölf bis 24 Monate keine Hundesteuer bezahlt werden. Bei dem Ansuchen um die Befreiung von der Hundesteuer muss auch eine Bestätigung des Tierheims vorgelegt werden. Sozialhilfeempfänger sind in einigen Bundesländern ebenfalls von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Sie müssen einen Sozialpass der jeweiligen Gemeinde vorlegen.

In Deutschland müssen alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bei der Gemeinde angemeldet werden.
Hundesteuer anmelden
In Deutschland müssen alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bei der Gemeinde angemeldet werden. Danach erhält der Hundehalter einen Bescheid über die Höhe der Hundesteuer. Mit dem Bescheid wird eine Hundesteuermarke übergeben. Diese muss von dem Hundehalter jederzeit vorgezeigt werden können. Befindet sich der Hund außerhalb der Wohnung, muss die Hundesteuermarke sichtbar an dem Halsband oder Brustgeschirr befestigt werden, damit der Hund jederzeit identifiziert werden kann.
So meldest du die Hundesteuer an
Abhängig von der Gemeinde ist es möglich, die Hundesteuer persönlich oder online anzumelden. Eine persönliche Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Stadtkasse oder Gemeindekasse. Teilweise ist es auch möglich, die Anmeldung des Hundes bei den Bürgerämtern durchzuführen. Ist eine persönliche Vorsprache des Hundehalters nicht erforderlich, kann die Anmeldung auch per Fax, Telefon oder E-Mail durchgeführt werden. Online ist die Anmeldung für die Hundesteuer über das Serviceportal der Gemeinde oder die Meldebox des Bundeslandes möglich.
Bei der Anmeldung müssen neben den Daten des Hundehalters die Rasse des Hundes, sein Alter, Geschlecht, die Chipnummer und die Hunderasse angegeben werden. In einigen Gemeinden wird die Vorlage des Impfpasses mit einer gültigen Tollwutimpfung bei der Anmeldung des Hundes gefordert. Halter von Kampfhunden müssen zusätzlich zu der Anmeldung für die Hundesteuer eine zweite Anmeldung mit einem Ansuchen um eine Haltungsbewilligung durchführen.
Benötigte Unterlagen können sein:
- Kaufvertrag oder Adoptionsnachweis
- Name, Alter, Rasse und Geschlecht des Hundes
- Mikrochipnummer
- Impfpass (insbesondere Tollwutimpfung)
- Personalausweis des Halters
In den Hundesteuersatzungen der Gemeinden ist festgehalten, dass die Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer innerhalb von zwei bis vier Wochen zu erfolgen hat.
Welchen geschichtlichen Hintergrund hat die Hundesteuer?
Hunde waren früher Arbeitshunde. Die Bauern mussten dem Lehensherren für die Hunde Steuer bezahlen. Später füllten die Gemeinden mit der Hundesteuer die Armenkassen. Teilweise wurden mit dem Geld auch die Kriegsschulden der Städte bezahlt. Heute ist die Hundesteuer eine Aufwandsteuer, mit der das Budget der Gemeinde aufgebessert wird.
Wie melde ich die Hundesteuer ab?
Ist die Hundehaltung durch den Tod oder den Verlust des Tieres beendet, muss dieser Umstand der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Die Abmeldung des Hundes kann ebenfalls persönlich oder online durchgeführt werden. Bei der Abmeldung muss die Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückgegeben werden. Erfolgt die Abmeldung wegen des Todes des Hundes, wird die zu viel bezahlte Hundesteuer von der Gemeinde anteilig rückerstattet.
Was gibt es bei einem Umzug zu beachten?
Erfolgt der Umzug innerhalb der Gemeinde, muss der Stadtkasse die neue Adresse schriftlich mitgeteilt werden. Bei dem Umzug in eine andere Gemeinde in Deutschland ist eine Abmeldung und eine neue Anmeldung des Hundes an dem neuen Wohnort erforderlich. Die bisher bezahlte Hundesteuer wird in der neuen Gemeinde auf die neu vorgeschriebene Hundesteuer angerechnet. In den meisten Gemeinden werden aber Überzahlungen nicht zurückbezahlt. Die Frist für die Ummeldung des Hundes beträgt zwischen zwei und vier Wochen. Der Hund erhält eine neue Hundesteuermarke.
Kann man die Hundesteuer steuerlich absetzen?
Die Hundesteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar – es sei denn, der Hund wird gewerblich gehalten (z. B. Wachhund eines Unternehmens oder Zuchttier mit Einnahmenachweis).
In wenigen Fällen besteht auch für hilfsbedürftige oder schwerbehinderte Personen die Möglichkeit, die Hundekosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Hier solltest du dich individuell steuerlich beraten lassen.
Warum gibt es eine Hundesteuer, aber keine Pferdesteuer oder Katzensteuer?
Für eine allgemeine Katzensteuer oder Pferdesteuer müsste das Gesetz erst verändert werden. Pferde stellen zudem einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Bei der Einhebung einer Pferdesteuer könnten die Pferdehalter in eine andere Gemeinde abwandern. Das zieht zahlreiche wirtschaftliche Nachteile nach sich.
Katzen werden sehr unterschiedlich gehalten. In der Stadt sind oft reine Wohnungskatzen zu finden. Auf den Bauernhöfen gibt es immer noch Nutzkatzen, die bei der Verringerung der Mäuse- und Rattenpopulation ihren Beitrag leisten. Die Schädlingsbekämpfung hat auch einen Nutzen für die Gemeinde. Die Katzensteuer nur bei Wohnungskatzen einzuheben, könnte den Gleichheitsgrundsatz verletzen.
Gilt die Hundesteuer auch für kleine Hunde unter 5 kg?
Ja – grundsätzlich ist jedes Tier, das als Hund gilt, auch steuerpflichtig, unabhängig vom Gewicht. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist nicht die Größe des Hundes, sondern seine Haltung zu privaten Zwecken.
Allerdings kann es in manchen Gemeinden Sonderregelungen geben, die beispielsweise Senioren mit kleinen Hunderassen entlasten oder solche Tiere von bestimmten Vorschriften ausnehmen. Diese Regelungen sind jedoch nicht einheitlich – prüfe dazu die Hundesteuersatzung deiner Kommune.
1 Kommentar
Sind Städte oder Gemeinden bekannt, die Hundesteuer anteilmäßig nach dem Tod des Tieres erstatten.
Gibt es dazu, Verordnungen oder Gesetze?