Schweiz – Ein 81-jähriger Rentner schießt mit vieler voller Absicht auf den Nachbarshund, weil dieser ihn auf einem Spaziergang anbellte.
Rentner plant Hund zu erschießen
Am 19. September 2021 ging der 81-jährige Landwirt abends im Züricher Oberland spazieren. Dabei packte er eine kleinkalibrige, einschüssige Faustfeuerwaffe ein. Man bezeichnet die Waffe als sogenannten Kaninchentöter, die für das Töten von Kaninchen oder Kleinvieh aus nächster Nähe konzipiert sind. Jedoch hatte der Rentner keine Waffentragbewilligung für die Schusswaffe.
Auf seinem Spaziergang ging er an einem Nachbarshof vorbei. Dort wollte der Rentner einen Entlebucher Sennenhund erschießen, wenn dieser ihn anbellte. Ob es hier eine Vorgeschichte gab, ist jedoch unbekannt.
Hund wird ins Hinterbein getroffen
Zum Glück des Hundes trug der Landwirt seine Brille nicht und konnte daher nicht richtig zielen. Somit traf die Kugel ins Hinterbein des Vierbeiners. Der Hund erlitt eine Mittelfußfraktur und blutete stark. Der Tierarzt holte das Projektil heraus und gab dem Hund einen Schienenverband, Antibiotika und Schmerzmittel. Allein hierfür lagen die Kosten bereits bei 1.100 Franken, umgerechnet rund 1.060 Euro.
Saftige Geldstrafe
Da der Rentner keine Genehmigung für die Waffe hatte, ermittelt die Polizei in vier Fällen gegen den Rentner: Vergehen gegen das Waffengesetz, Übertretung des Waffengesetzes sowie Tierquälerei und Sachbeschädigung. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 10.800 Franken, diese wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Dafür muss der 81-Jährige ein Bußgeld von 2900 Franken plus 800 Franken Gebühren bezahlen. Hinzu droht ihm noch eine Zivilklage vom Hundebesitzer. Die Schusswaffe und die Munition wurde von den Behörden eingezogen.
Quelle: nzz.ch