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Neue Tierschutz-Verordnung: Erziehungsmethode “Schmerzreiz” verboten!

von Virginia Kirchmeier
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Hundeliebhaber sowie das Tierheim Hersbruck im Landkreis Nürnberger Land freuen sich über die neue Tierschutz-Verordnung.

Am 25. Juni 2021 stimmte der Bundesrat Änderungen und Entschließungen der Tierschutz-Hundeverordnung zu. Ein Punkt der Verordnung ist das explizite Verbot von Stachelhalsbänder. § 2 Absatz 5 – neu – TierSchHuV besagt „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ ‘ Deutschland zieht endlich nach. In andere Länder so wie der Schweiz ist diese Form der Halsbänder aus tierschutzrechtlichen Gründen schon verboten.

Hundeerziehung oder doch nur Statussymbol?

Der Bundesrat begründet das Verbot „Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.“

Schon länger sind Stachelhalsbänder ein bedenkliches Thema. Auf der Innenseite der Halsbänder befinden sich Stacheln die einen Schmerz verursachen sobald der Hund nicht bei Fuß läuft. Diese Form der Halsbänder werden vor allem bei Hunderasse wie Schäferhunden und Rottweiler verwendet.

Tierheimleiterin Martina Hönig erklärt, dass dieses Halsband oft als Statussymbol verwendet wird. Die Hunde sehen auf dem ersten Blick gefährlich aus. Ein weiteres Problem sei, dass viele Halsbänder wie handelsübliche Lederhalsbänder aussehen, aber auf der Innenseite die böse Überraschung sich befindet.

Aus fachlicher Sicht von Martina Hönig kann bei solch einer Erziehungsmethode weder eine Bindung noch Vertrauen zu dem Vierbeiner aufgebaut werden. 

Erleichterung für Vierbeiner und Tierschützer

Bei entlaufenen Hunden, die solch ein Halsband tragen, können Tierschützer diese Ordnungswidrigkeit anzeigen und sind nicht verpflichtet, das Stachelhalsband dem Besitzer zurückzugeben. 

Die Chefin des Hersbrucker Tierheims bewertet dieses Verbot als Schritt in die richtige Richtung. Es müsse noch einiges in Richtung Verbote der tierschutzwidrige Erziehungsmethoden getan werden. 

Die neue Verordnung tritt im folgenden Quartal ein.

Quelle: inFranken.de

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1 Kommentar

Aurora B 13. August 2021 - 21:59

Das einzige was damit leider passieren wird ist, dass sich Leute neue Erziehungshilfen selbst bastel. Aufklärung statt Verbot wäre sinnvoller.

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