Home Hundewissen von A bis ZLeinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Was Hundehalter 2025 beachten müssen!

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Was Hundehalter 2025 beachten müssen!

von Michelle Breitenfeld
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Der 1. April gilt in vielen Bundesländern als offizieller Starttermin der Leinenpflicht. Zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit gilt diese Regelung bis zum 15. Juli 2025. Hundehalter dürfen in dieser Zeit ihre Vierbeiner in der freien Natur nicht mehr unangeleint laufen lassen.

Diese Maßnahme dient dem Schutz von Tieren wie Vögeln, die in diesen Monaten ihre Jungen ausbrüten und aufziehen. Freilaufende Hunde stellen hier ein erhebliches Risiko dar: Wenn ein Hund ein Jungtier aufstöbert, daran schnuppert oder es berührt, kann das Muttertier es daraufhin verstoßen. Die Naturschutzorganisation NABU betont: „Brütende Vögel wie Feldlerche, Feldsperling und Rotkehlchen brauchen Ruhezonen, um stressfrei ihre Jungen großziehen zu können.“

Gefahr für Jungtiere durch freilaufende Hunde

Freilaufende Hunde können für Jungtiere fatale Folgen haben. Florian Rölfing, Sprecher der Landesjägerschaft, erklärt: „Dies reicht von der Aufgabe des Brutgeschäftes oder dem Verlassen der Jungtiere durch die Elterntiere bis hin zum Verletzen oder tödlichen Reißen der Wildtiere.“

Es ist wichtig zu wissen, dass Jägern während dieser festgelegten Zeit das Recht eingeräumt wird, freilaufende Hunde zu töten. Allerdings wird von dieser Maßnahme laut Rölfing nur selten Gebrauch gemacht.

Bußgelder bei Nichteinhaltung

Wer die Leinenpflicht ignoriert und seinen Hund trotzdem unangeleint laufen lässt, muss mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Die Regelung bezieht sich auf die sogenannte „freie Landschaft“. Dazu zählen „Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer“, so das Land Niedersachsen auf seiner Homepage.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Wie der NABU weiter mitteilt, gilt die Leinenpflicht nicht zwingend in städtischen Parkanlagen. Doch auch dort brüten vereinzelt Tiere, weshalb Hundebesitzer gebeten werden, ihre Hunde auch hier anzuleinen. Viele Kommunen bieten speziell ausgewiesene Flächen zum Spielen und Toben an.

Einige Hunde sind während ihres Einsatzes von der Leinenpflicht ausgenommen. Dazu gehören:

Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium warnt

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin: „Im Frühling verwandelt sich die freie Landschaft in eine riesige Kinderstube. Einige Tierarten, wie der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, während andere Arten hochtragend sind. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.“

Weiterhin weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde eine erhebliche Gefahr insbesondere für Jungtiere darstellen können. Empfindliche Störungen führen häufig dazu, dass wildlebende Tiere die Versorgung ihres Nachwuchses abbrechen oder ihre Jungen vollständig verlassen. Dies ist insbesondere problematisch während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, wenn viele Tiere – darunter Feldlerche, Feldsperling und Rotkehlchen – brüten oder bereits Nachwuchs haben. Um diese Risiken zu minimieren und den Tieren eine störungsfreie Aufzucht zu ermöglichen, ist die jährliche Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli gesetzlich festgelegt.

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2 Kommentare

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Wolfgang 10. Juli 2023 - 10:43

Vielen Dank, dass ihr hier immer wieder auf die Leinenpflicht erinnert.
Ich halte die Awareness hier für ungemein wichtig, damit es ein gutes Miteinander zwischen Hundebesitzern und Naturschutz gibt.

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Michelle Breitenfeld 10. Juli 2023 - 12:18

Hallo lieber Hundefreund,

Es freut uns sehr, dass Dir unser Artikel gefällt!

Viele Grüße, Dein edogs Team

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