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Hundehalter aufgepasst – DAS ändert sich 2025!

von Michelle Breitenfeld
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen und neue Regelungen für Hundehalter und Hundeliebhaber in Deutschland. Von Steuerbefreiungen für Assistenzhunde bis hin zu verschärfte Tierschutzgesetze. Was sich genau ändert und worauf Hundehalter künftig achten müssen, fassen wir hier für dich zusammen.

Steuerbefreiung für Assistenzhunde

Ab 2025 sind zertifizierte Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit – eine Neuerung, die auf jahrelange Forderungen der CDU zurückgeht. Die Befreiung gilt für speziell ausgebildete Hunde wie Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde oder Signal- und Warnhunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen.

Bisher war die Steuerbefreiung auf wenige Fälle beschränkt, doch mit der neuen Regelung wird eine gerechte und bundesweit einheitliche Grundlage geschaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und würdigt die essenzielle Rolle von Assistenzhunden in einer inklusiven Gesellschaft.

Hundesteuer-Erhöhungen für Listenhunde

Hundehalter müssen sich ab 2025 auf höhere Abgaben einstellen. Insbesondere Besitzer sogenannter Listenhunde zahlen künftig mehr. Auch die Steuer für „normale“ Hunderassen wird angehoben.

Das ändert sich beim Tierschutzgesetz

Der Entwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sieht massive Änderungen vor. Zukünftig soll eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen gelten. Der illegale Welpenhandel soll so durch strengere Kontrollen und die Erfassung von Verkäufern eingedämmt werden. Besonders bedeutsam: Der Qualzucht-Paragraph wird deutlich verschärft.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig weder auf Ausstellungen präsentiert noch im Online-Handel angeboten werden. Auch eine werbliche Nutzung ist nur noch erlaubt, wenn sie der Aufklärung über die Problematik dient. Rückzüchtungen, bei denen die Merkmale der Elterntiere ausschlaggebend für ein Zuchtverbot sind, sollen ebenfalls untersagt werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sieht der Entwurf eine Übergangsfrist von 15 Jahren vor.

Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen

Die aktuellen Regelungen, insbesondere die Tierschutz-Hundeverordnung, bleiben weiterhin gültig. Hier ein Überblick über die bestehenden Vorschriften:

  • Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV): Seit dem 1. Januar 2022 gelten in Deutschland strengere Regelungen für Hundehalter und -züchter, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Die wichtigsten Punkte sind:
    • Auslauf und Bewegung: Hunde müssen ausreichend Auslauf im Freien erhalten. Für Hunde in Zwingerhaltung bedeutet dies, dass sie mehrmals täglich für eine angemessene Dauer Auslauf außerhalb des Zwingers bekommen müssen. Die genaue Dauer wird nicht für alle Hunde festgelegt, jedoch wird für Zwingerhunde empfohlen, mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf zu gewähren.
    • Sozialkontakt: Hunden muss regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden, es sei denn, gesundheitliche Gründe oder Unverträglichkeiten sprechen dagegen
    • Anbindehaltung: Das dauerhafte Anbinden von Hunden ist grundsätzlich verboten.
    • Erziehungsmethoden Der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Erziehungsmitteln ist untersagt.
    • Hundezucht: In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Es wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Diese Regelungen gelten sowohl für gewerbliche als auch für private Züchter.
  • Impfbestimmungen für Auslandsreisen: Für Reisen mit Hunden ins Ausland gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.
    • Tollwutimpfung: Eine gültige Tollwutimpfung ist für Reisen innerhalb der EU verpflichtend. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
  • EU-Heimtierausweis: Dieser Ausweis dokumentiert die Tollwutimpfung und weitere Gesundheitsdaten des Hundes und ist bei Reisen mitzuführen.
  • Weitere Anforderungen: Einige Länder haben zusätzliche Anforderungen, wie z. B. Entwurmungen oder Behandlungen gegen bestimmte Parasiten. Es ist wichtig, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Bitte beachte, dass neben den bundesweiten Regelungen auch länderspezifische oder kommunale Vorschriften existieren können. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder offiziellen Stellen über aktuelle Bestimmungen zu informieren.

Quellen: www.schwaebische.de , www.land.nrw , kynologisch.netww.sandrokappe.de

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