Miniature Australian Shepherd, Hündin, 2 Monate
Hunde in Bremen kaufen und verkaufen
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Miniature Australian Shepherd, Hündin, 2 Monate
Bremerhaven Bremen
American Bully, Rüde, 4 Monate
Bremerhaven Bremen
Aussiedor, 3 Monate
Bremerhaven Bremen
Chihuahua, Jung Erwachsen (bis 3 Jahre)
Bremen
Malinois, 2 Monate
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- andere Rassen, 6 Monate
Bremen
Mischling, Hündin, 2 Jahre
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Australian Shepherd, Hündin, 1 Jahr
Bremen Blumenthal Bremen
Australian Shepherd, Hündin, 1 Jahr
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Australian Shepherd, Hündin, 1 Jahr
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Australian Shepherd, Hündin, 1 Jahr
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American Bully, Rüde, 4 Monate
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- andere Rassen, Rüde, 2 Monate
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Aussiedor, Rüde, 3 Monate
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Pudel, Hündin, 6 Monate
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Mischling, Rüde, 5 Jahre
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Hund in Bremen - Finde jetzt Vierbeiner aus Deiner Nähe
Du suchst einen Hund, der zu Dir passt und aus Bremen oder der näheren Umgebung kommt? Durch die Eingabe Deiner Postleitzahl kannst Du bei edogs Deine Suche ganz einfach auf Deine Stadt begrenzen, so werden Dir nur Vierbeiner aus der Nähe angezeigt. Über das Setzen weiterer Filter kannst Du zum Beispiel auch die Rasse, die Größe oder das Alter Deines Hundes eingrenzen.
Hunde in Bremen - Suche neue Besitzer für Deinen Vierbeiner
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Hundehaltung in Bremen - Vorschriften und Angebote für Hundehalter
Anmeldung eines Hundes
Wer sich in Bremen einen Hund anschafft, muss diesen nach Vollendung des dritten Lebensmonats unter Angabe des Vorbesitzers innerhalb von zwei Wochen beim Finanzamt Bremen offiziell anmelden. Ab diesem Alter besteht die Pflicht zur Zahlung einer Hundesteuer. Auf Antrag kann die Steuer aber für bestimmte Hunde (etwa Blindenführhunde) oder bei Vorliegen besonderer persönlicher Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden. Ein solcher Antrag ist jährlich neu zu stellen.
Leinenpflicht und Auslauf
Für alle Hunde besteht in der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli im gesamten Stadtgebiet Bremens eine Leinenpflicht. In der übrigen Zeit sind darüber hinaus Hunde in allen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in stark besuchten Bereichen wie Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften sowie in abgegrenzten Park- und Grünanlagen anzuleinen. Freilauf ist nur auf den dafür extra ausgewiesenen Hundefreilaufflächen in der Stadt bzw. außerhalb der Setzzeit außerhalb des bebauten Stadtgebietes z.B. auf Wiesen und Ödflächen erlaubt.
Außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. der Wohnung muss der Hund ein Halsband tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des Halters angebracht ist.
Haltung gefährlicher Hunde
Die Haltung gefährlicher Hunde wird in Bremen über das „Gesetz über das Halten von Hunden“ vom 28.07.2015 reglementiert. Als gefährlich gelten Hunde, bei denen durch Zucht, Ausbildung oder Abrichtung von einer übermäßigen Kampfbereitschaft und Schärfe ausgegangen werden muss oder die bereits Menschen oder andere Tiere gefährlich angesprungen oder gebissen haben.
Nachfolgende Hunderassen gelten in Bremen generell als gefährlich und unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Hunde dieser Rassen dürfen in Bremen nicht gezüchtet oder vermehrt werden. Auch der Handel mit solchen Hunden oder deren Erwerb ist verboten, ihre Haltung bedarf einer gesonderten Ausnahmegenehmigung. Der Halter eines solchen Hundes ist verpflichtet, diesen mittels Mikrochip unverwechselbar kennzeichnen zu lassen und muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen.
Für gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes besteht eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Ausnahmen können jedoch von der Ordnungsbehörde im Einzelfall zugelassen werden.
Über Bremen
Bremen ist neben Berlin und Hamburg der dritte Stadtstaat in Deutschland. Tatsächlich besteht das Bundesland Bremen aus zwei Städten, denn auch Bremerhaven gehört zum Regierungsbereich des Landes Bremen. Die Stadt Bremen hat knapp 570.000 Einwohner und rund 17.000 angemeldete Hunde, deren Haltung bestimmten rechtlichen Regelungen unterliegt.