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Neues Tierschutzgesetz in Spanien – Kann Deutschland davon etwas lernen?

von Michelle Breitenfeld
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Spanien hat nun ein neues Tierschutzgesetz bei Haustieren und ist damit nun weiter als Deutschland. Seit dem 5. Januar gelten Haustiere als fühlende Lebewesen und nicht mehr als Objekte.

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz?

Da Haustiere nun als fühlende Lebewesen anerkannt worden sind, sind sie gesetzlich wie Familienmitglieder zu werten. Beispielsweise bedeutet dies auch, dass bei einer Trennung auch das Sorgerecht um das Haustier vereinbart werden muss. Des Weiteren müssen Tierquäler künftig mit härteren Strafen rechnen.

Das Gesetz in Deutschland

Laut dem bürgerlichen Gesetzbuch sind Tiere keine Objekte. „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“, heißt es in § 90a des BGB. Zudem heißt es auch, dass Haustiere durch besondere Gesetze geschützt werden sollen. Dies bedeutet, dass der Mensch verpflichtet ist, für das Tier zu sorgen und es zu schützen. Zwar ist für die meisten Tierbesitzer längst klar ist, dass ein Tier ein Familienmitglied ist – das Gesetz reicht leider noch nicht so weit.

Spanien und Deutschland im Vergleich

Im Falle einer Scheidung muss man sich in Spanien nun gemeinsam über das Sorgerecht einigen. In Deutschland hingegen zählen die Haustiere zum Hausrat wie jeder andere Gegenstand auch. Es ist quasi egal, ob es nun um den geliebten Hund oder die alte Couch geht. Im Falle einer Scheidung müssen alle Gegenstände aufgeteilt werden, auch die Haustiere. Während dies nun in Spanien gerichtlich geregelt wird wie bei einem Kind, werden Hund, Katze, Kaninchen & Co in Deutschland (noch) wie Gegenstände angesehen.

Quelle: rtl.de

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