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Pünktlich zum Jahreswechsel treten die letzten Änderungen der Tierschutzverordnung aus 2022 in Kraft. Diese betreffen vor allem Züchterinnen und Züchter. Zuchthündinnen in Zwingerhaltung müssen ab sofort die doppelte nutzbare Bodenfläche mit ihren Welpen zur Verfügung haben. Das bedeutet für Hündinnen bis 50 cm Widerristhöhe 6 Quadratmeter, bis 65 cm 8 Quadratmeter und ab 65 cm 10 Quadratmeter. Eine Zwingerhaltung generell ist also nach wie vor erlaubt, die Anbindehaltung dagegen ab sofort verboten, sofern keine Ausnahmen, beispielsweise bei Arbeitshunden, zugelassen wurden.