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Hundehalter aufgepasst – DAS ändert sich 2024

von Michelle Holtmeyer
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Pünktlich zum Jahreswechsel treten die letzten Änderungen der Tierschutzverordnung aus 2022 in Kraft. Diese betreffen vor allem Züchterinnen und Züchter. Zuchthündinnen in Zwingerhaltung müssen ab sofort die doppelte nutzbare Bodenfläche mit ihren Welpen zur Verfügung haben. Das bedeutet für Hündinnen bis 50 cm Widerristhöhe 6 Quadratmeter, bis 65 cm 8 Quadratmeter und ab 65 cm 10 Quadratmeter. Eine Zwingerhaltung generell ist also nach wie vor erlaubt, die Anbindehaltung dagegen ab sofort verboten, sofern keine Ausnahmen, beispielsweise bei Arbeitshunden, zugelassen wurden.

Neuerungen bei Herdenschutz- oder Arbeitshunden

Herdenschutz- oder Arbeitshunde dürfen dauerhaft draußen gehalten werden, um ihre Schutzinstinkte zu erfüllen. Jedoch muss es entsprechende Schutzmöglichkeiten gegen Wetterbedingungen und weiträumige Wege um Schutzzäune mit Strom geben.

Limitierung von Betreuung von Hündinnen mit Welpen

Andere Änderungen für Züchterinnen und Züchter sind bereits 2023 in Kraft getreten. Sie beinhalteten die Limitierung auf die Betreuung von maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig. Außerdem bedarf es seither einer qualifizierten Betreuungsperson für fünf Welpen, zuvor kam eine Person auf zehn Welpen. Erst ab der achten Woche dürfen die Welpen von ihrer Mutterhündin getrennt werden. Bis dahin und darüber hinaus sind mindestens vier Stunden Kontakt mit Menschen vorgeschrieben und täglich ausreichend Auslauf. Durch die Änderungen sollen die individuelle Pflege und frühzeitige Sozialisierung der Welpen gewährleistet werden. 

Bedingungen für Showhunde

Ebenso haben sich seit 2023 die Bedingungen für Showhunde verschärft. Qualzuchten wird auf diesen Veranstaltungen keine Bühne mehr geboten, ebenso wenig Hunden mit tierschutzwidrig kupierten Ohren und/oder Ruten. Der Tierschutzbund kann von den Halterinnen und Haltern tierärztliche Bescheinigungen verlangen, die das Kupieren medizinisch rechtfertigen. Für die geplanten Kontrollen von Qualzuchten stellt sich nach wie vor die Frage, wie ein Nachweis erbracht werden kann, ob und in welchem Umfang die Hunde gesundheitliche Einschränkungen haben.

Neuerungen bei Stachhalsbändern

Auch im Hinblick auf erlaubtes Hundezubehör gibt es Neuerungen. Stachelhalsbänder und schmerzhafte Mittel, die nach wie vor nicht klar definiert sind, sind mit sofortiger Wirkung verboten. Durch die Unschärfe des Begriffs herrscht allerdings nicht nur Verwirrung und Unsicherheit bei Hundehaltern, sie bietet auch eine rechtliche Grauzone für tierschutzwidrige Handlungen. Vor allem für die Ausbildung von Dienst- oder Jagdhunden ist eine kurzfristige Einigung auf eine mögliche Definition unabdingbar. Das Training allein durch positive Verstärkung reicht in diesen Fällen oft nicht aus, um den nötigen Gehorsam bei mann- und wildscharfen Hunden zu erreichen – Nicht nur zum Schutz des Halters oder Gegenübers, sondern auch zur Sicherheit des Hundes. Quelle: agarheute, vetline

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