Mischling, Rüde, 10 Monate
Tierschutzgesetz §11
Wenn Du einem Hund aus Berlin ein neues Zuhause geben möchtest, kannst Du bei edogs durch Eingabe Deiner Postleitzahl Deine Suche ganz einfach eingrenzen, so dass Dir nur Hunde in Deiner Nähe angezeigt werden. Du kannst zahlreiche Suchkriterien festlegen, etwa welche Rasse Du gerne haben möchtest, ob Du nach einem Welpen oder einem etwas älteren Hund suchst oder wie groß Dein zukünftiger Vierbeiner sein soll.
Du kannst Deinen Hund nicht selber behalten oder bist Züchter und hast Welpen abzugeben? Mit einem Inserat auf edogs findest Du schnell und sicher ein tolles neues Zuhause für Deinen Vierbeiner in Berlin. Stelle Fotos oder Videos Deines Hundes ein. Rasse, Alter, Geschlecht und Größe, Stammbaum und Gesundheitszeugnisse - je mehr Infos Du den Interessenten gibst, desto schneller wird sich der passende Hundebesitzer finden, denn auch die Kunden können Filter setzen, um ihren Wunschhund zu suchen.
Hundehaltung in Berlin wird durch das vom Senat am 22.07.2016 beschlossene „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ und die darauf basierende Durchführungsverordnung (kurz „Hundeverordnung“) reglementiert.
Wer in Berlin einen Hund erwerben möchte, der jünger als ein Jahr ist, darf dies nur bei einer sachkundigen Person machen und ist verpflichtet, sich von dieser eine schriftliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der die Identität des Abgebenden, dessen Sachkundenachweis und die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht. Eine solche Bescheinigung muss der neue Hundehalter der zuständigen Behörde auf Wunsch vorlegen können. Für den Erwerb eines Hundes, der älter als ein Jahr ist, muss die Erwerbsbescheinigung die Rasse bzw. Kreuzung des Hundes sowie die Identität des Abgebenden nachweisen, nicht aber dessen Sachkunde.
Hunde müssen im gesamten Berliner Stadtgebiet angeleint geführt werden und dürfen nur auf den speziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen frei laufen. Eine Liste der Freilaufflächen findest Du auf der Internetseite der Stadt Berlin. Allerdings kann sich ein Hundehalter von der grundsätzlichen Leinenpflicht für seinen Hund befreien lassen, indem er einen Nachweis seiner Sachkunde erbringt. Eine solche Sachkundebescheinigung (auch „Hundeführerschein“) kann durch einen von der Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen ausgestellt werden, sofern der Hundehalter bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dann darf er seinen Hund auch auf unbelebten Straßen, Plätzen oder Brachflächen im Stadtgebiet frei laufen lassen.
Gelistete Hunderassen in Berlin sind:
Die Haltung eines Listenhundes ist mit strengen Auflagen verbunden und muss dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich angezeigt werden. Der Halter eines Listenhundes muss ein Führungszeugnis beantragen und seine Sachkunde, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Durchführung eines Wesenstests mit dem Hund nachweisen.
Jeder in Berlin gehaltene Hund muss fälschungssicher mittels Microchip gekennzeichnet werden. Ab 31.12.2021 muss außerdem jeder Hund in einem zentralen Register angemeldet werden. Als privater Hundehalter musst Du Hundesteuer zahlen. Die Anmeldung Deines Hundes muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung erfolgen. Eine Ausnahme von der Besteuerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber beantragt werden.
Berlin ist als bundesdeutsche Hauptstadt mit rund 3,7 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt Deutschlands. Im Stadtgebiet sind außerdem mehr als 100.000 Hunde gemeldet