Die Landesregierung in Niedersachsen plant einen tierschutzpolitischen Kurswechsel im Jagdgesetz: Das Töten wildernder Hunde soll künftig grundsätzlich verboten werden – eine Entscheidung mit Signalwirkung.
Jagdgesetz-Reform: Hunde sollen besser geschützt werden
Die niedersächsische Landesregierung will das Jagdgesetz überarbeiten und dabei vor allem den Schutz von Haustieren stärken. Kernpunkt: Künftig soll es grundsätzlich verboten sein, wildernde Hunde zu töten. Bislang konnten Jäger bei der Behörde die Erlaubnis einholen, solche Tiere zu erschießen – das soll mit der Reform der Vergangenheit angehören. Nur in besonders begründeten Einzelfällen, etwa bei Einsatzhunden, soll eine Ausnahme möglich bleiben.
Auch bei freilaufenden Hauskatzen ist eine Anpassung geplant: Sie dürfen zwar weiterhin unter bestimmten Bedingungen getötet werden, etwa wenn sie in jagdlich sensiblen Gebieten wildern – allerdings soll der erlaubte Abstand zur nächsten Wohnbebauung erhöht und der Anwendungsbereich stärker eingegrenzt werden.
Lob von Tierschützern, Kritik von der Jägerschaft
Tierschutzverbände sehen in der geplanten Gesetzesänderung einen längst überfälligen Schritt und begrüßen die stärkere Gewichtung des Tierschutzes. Aus der Jägerschaft hingegen kommen warnende Stimmen: Man fürchte Einschränkungen in der wildtiergerechten Jagdpraxis und spricht von einem “Eingriff durch die Hintertür”.
Die Reform befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Verbände haben sechs Wochen Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Anschließend soll das Gesetz im Landtag beraten und voraussichtlich Mitte 2026 beschlossen werden.
Quelle: t-online.de











