Hinweis: Das Symbolbild ist KI-generiert und dient zur Veranschaulichung.
Ein Vorbild mit klaren Regeln
Nach dem langfristigen Erfolg in Niedersachsen zieht nun auch Bremen nach. Ab dem 1. Juli 2026 müssen angehende Hundehalter ihre Sachkunde unter Beweis stellen. Das Ziel der Behörden ist es, Beißvorfälle zu minimieren und ein artgerechtes Miteinander zu fördern. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die bereits vor dem Stichtag einen Hund gehalten haben, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Tierärzte oder Jäger.
Ablauf und Voraussetzungen der Prüfung
Die Kontrolle der Sachkunde unterteilt sich in zwei Abschnitte. Vor dem Kauf des Hundes muss eine theoretische Prüfung mit 35 Fragen bestanden werden. Innerhalb des ersten Jahres folgt der praktische Teil im Alltag. Für die Zulassung zur Praxisprüfung muss der Hund mindestens ein Jahr alt, gechipt und geimpft sein. Zudem ist der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Kosten und Konsequenzen bei Missachtung
Die Gebühren für die Prüfungen werden von den jeweiligen Prüfstellen individuell festgelegt, orientieren sich jedoch an den Erfahrungen aus Niedersachsen, wo pro Teilbereich mindestens 40 Euro fällig werden. Wer ohne den erforderlichen Nachweis mit seinem Hund angetroffen wird, riskiert empfindliche Strafen. Das Gesetz sieht in Bremen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder im Ernstfall den temporären Entzug des Tieres vor.
Quelle: www.stern.de

