Der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei einem Flugverlust von Hunden die Haftung für Fluggesellschaften nach denselben Regeln wie für aufgegebenes Gepäck gilt – das kann für Tierhalter entscheidende Folgen haben.
Haustiere im Frachtraum: EuGH schafft Klarheit
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Aufsehen: Haustiere, die im Frachtraum eines Flugzeugs transportiert werden, gelten rechtlich als Reisegepäck. Damit unterliegen sie denselben Haftungsregeln wie Koffer oder Taschen – ein Punkt, der besonders im Schadensfall erhebliche Konsequenzen haben kann.
Auslöser war ein Vorfall in Spanien: Eine Frau reiste mit ihrer Hündin von Buenos Aires nach Barcelona, wobei das Tier im Frachtraum mitflog. Vor dem Abflug konnte sich die Hündin aus ihrer Transportbox befreien und verschwand spurlos. Die Halterin forderte daraufhin 5.000 Euro Schadensersatz, auch für immaterielle Schäden. Die Fluggesellschaft berief sich jedoch auf das Montrealer Übereinkommen, das eine Haftungsobergrenze für Gepäck vorsieht.
Der EuGH bestätigte nun die Sichtweise der Airline: Tiere im Frachtraum gelten nicht als „Reisende“, sondern sind rechtlich wie Gepäckstücke zu behandeln. Verluste oder Schäden unterliegen damit der Haftungsgrenze des Montrealer Übereinkommens. Nur wenn vorab ausdrücklich eine höhere Haftung vereinbart wurde, ist ein höherer Schadensersatz möglich.
Konsequenzen für Tierhalter
Für Reisende mit Hund oder Katze bedeutet das Urteil:
Die Entschädigung bei Verlust ist begrenzt.
Ohne gesonderte Vereinbarung sind hohe Schadenersatzforderungen kaum durchsetzbar.
Eine zusätzliche Versicherung oder individuelle Absprachen mit der Airline sind daher sinnvoll.
Das Urteil bringt rechtliche Klarheit, dürfte aber auch für Diskussionen sorgen – insbesondere bei Tierfreunden, die ihre Vierbeiner als Familienmitglieder betrachten.
Quelle: tagesschau.de











