Home NewsWenn Hunde versagen: Rehkitz getötet – Anzeige wegen Jagdwilderei in Baden-Württemberg

Wenn Hunde versagen: Rehkitz getötet – Anzeige wegen Jagdwilderei in Baden-Württemberg

von Michelle Breitenfeld
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In Bad Saulgau wurde ein Rehkitz von Herdenschutzhunden gerissen – die Halterin muss sich nun wegen Jagdwilderei verantworten. Ein Vorfall mit rechtlichen Folgen und Aufforderung zum verantwortungsvollen Umgang mit Hunden im Freiland.

Wie es geschah

In Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg) war eine Frau mit ihren beiden Herdenschutzhunden auf einem Feldweg unterwegs, beide Tiere angeleint. Als ein Rehkitz den Weg kreuzte, rissen sich die Hunde los, verfolgten das Wildtier und töteten es.

Rechtliche Beurteilung: Jagdwilderei als Vorwurf

Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei. Nach dem deutschen Jagdrecht kann das Töten von geschützten Wildtieren – selbst durch Hunde – eine Straftat sein, wenn der Halter nicht ausreichend haftbar handeln kann, etwa durch das Anleinen oder das Unterbinden einer Verfolgung. Ob in diesem Fall ein verschuldenhaftes Verhalten der Hundehalterin vorliegt, wird nun geklärt.

Ausblick und Bedeutung für Hundehaltung in der Natur

Der Fall erinnert daran, wie wichtig eine verlässliche Kontrolle – besonders bei Hunden mit starkem Schutz- bzw. Wachtrieb – ist. Herdenschutzhunde sind für bestimmte Aufgaben gezüchtet, etwa für den Schutz von Vieh, nicht aber zur Jagd. Solche Vorfälle können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch emotional große Wirkung in der Öffentlichkeit entfalten. Für Hundebesitzer in ländlichen Regionen gilt: Pflichtbewusstsein und gute Sicherung des Tiers müssen unbedingt gegeben sein, um Konflikte mit dem Jagdrecht und dem Naturschutz zu vermeiden.

Quelle: n-tv.de

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