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Entlaufener Hund tötet Schaf und Hühner – Halter muss zahlen

von Michelle Breitenfeld
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In der Nacht zum 2. September 2025 drang ein entlaufener Hund in Gerolfingen ein – tötete mindestens vier Hühner und ein Schaf, verletzte mehrere weitere Tiere schwer. Der Halter steht nun in der Verantwortung.

Nächtlicher Überfall – tragischer Schaden in Mittelfranken

In der Nacht vom 1. auf den 2. September 2025 schlich sich ein entlaufener Hund in Gerolfingen, Landkreis Ansbach, auf ein Privatgrundstück. Dort riss das Tier mindestens vier Hühner und ein Schaf – weitere vier Schafe wurden teils schwer verletzt. Die 44-jährige Grundstücksinhaberin konnte den Hund noch vor Ort einsperren und die Polizei alarmieren.

Halter muss Verantwortung übernehmen

Der 65-jährige Hundehalter, Nachbar der Geschädigten, berichtete, dass sein Hund ihm am Montagabend entlaufen sei. Wie das Tier ausbrach, ist derzeit unklar. Die Polizei stellte klar: Der Halter muss für den entstandenen Sachschaden aufkommen – also für die getöteten und verletzten Tiere.

Tierschutz und Recht: Was bedeutet das für Hundehaltung?

Der Vorfall zeigt, wie schnell ein entlaufener Hund zu einem gefährlichen Risiko für Nutztiere werden kann. Aus Sicht von Hundehaltenden ist das eine ernste Mahnung: sichere Haltung, zuverlässige Zäune und ein Schutz vor Ausbruch vermeiden dramatische Folgen – für Tiere wie Halter gleichermaßen. Denn wenn ein Hund Schaden verursacht, haftet der Mensch verantwortlich.

Quelle: sueddeutsche.de

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