Bremen führt Hundeführerschein ein: Sachkunde wird Pflicht
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Bremen ein neues Hundegesetz – mit klaren Vorgaben für zukünftige Hundehalter. Wer sich dann einen Hund anschaffen möchte, muss vorher eine theoretische und innerhalb eines Jahres eine praktische Sachkundeprüfung bestehen. Ziel ist es, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu schaffen und gleichzeitig dem Anspruch auf artgerechte Hundehaltung gerecht zu werden. Wer bereits Hundeerfahrung hat oder bestimmten Berufsgruppen angehört, kann sich von Teilen der Prüfung befreien lassen.
Neu ist auch: Jeder Hund muss künftig gechippt, registriert und haftpflichtversichert sein. Für Halter sogenannter „gefährlicher Hunde“ gilt eine zweijährige Übergangsfrist für die Sachkunde. Das Land Bremen setzt damit auf mehr Verantwortung im Umgang mit Hunden – ein Modell, das bundesweit für Diskussionen sorgt.
EU zieht nach: Einheitliche Standards für Haltung und Zucht
Auch auf EU-Ebene tut sich 2026 einiges. Ein neues Gesetz bringt europaweite Mindestanforderungen für die Haltung, Pflege und Zucht von Hunden und Katzen. Verboten werden sollen etwa die Zucht mit Qualzuchtmerkmalen, das Kupieren von Ohren und Ruten sowie Paarungen zwischen Haustieren und Wildtieren.
Besonders relevant für Hundehalter: Die Chip- und Registrierungspflicht kommt EU-weit, mit großzügigen Übergangsfristen – in Deutschland soll sie erst in 10 Jahren greifen. Dennoch raten Tierschutzorganisationen, Hunde schon jetzt chippen und registrieren zu lassen, um illegalen Handel und Verlust vorzubeugen.
Was auf dich als Halter jetzt zukommt
Je nach Bundesland und Haltungssituation können die kommenden Jahre für dich als Hundehalter mit Mehraufwand verbunden sein – aber auch mit mehr Schutz für Tiere. Wer plant, künftig einen Hund zu halten oder zu züchten, sollte sich frühzeitig über regionale Vorschriften und die neuen EU-Regelungen informieren.

