Ein Beißvorfall mit einem Hund kann weitreichende Konsequenzen für Halter und Tier haben. In einem aktuellen Fall aus Rheinland-Pfalz, nahe Trier, musste der Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes das Tier nach einer behördlichen Anordnung abgeben. Wir beleuchten die Hintergründe und die rechtliche Einordnung.
Hund nach Beißvorfall als gefährlich eingestuft
Die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz stufte einen Hund nach einem Beißvorfall als gefährlich im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) ein. Ein Hund gilt in diesem Sinne als gefährlich, wenn er sich als bissig erwiesen hat. Dies ist der Fall, wenn der Hund einen Menschen oder ein anderes Tier durch Beißen verletzt hat, ohne dass dies als reines Abwehr- oder Verteidigungsreaktion auf einen Angriff oder eine Provokation gewertet werden kann.
Haltungsuntersagung und Wegnahme des Tieres
Die Einstufung als gefährlicher Hund zieht in der Regel diverse Auflagen nach sich, wie Maulkorb- und Leinenzwang sowie die Pflicht zum Nachweis einer Sachkunde des Halters. Im vorliegenden Fall ging die Behörde jedoch einen Schritt weiter: Sie untersagte dem Halter die weitere Haltung des Tieres und ordnete die Sicherstellung und Verwahrung an. Eine solche Maßnahme wird getroffen, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass der Halter nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Auflagen zur Gefahrenabwehr zuverlässig zu erfüllen.
Rechtliche Auseinandersetzung ohne Erfolg
Der betroffene Hundehalter legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und suchte den Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht. Er argumentierte, dass die Anordnung der Haltungsuntersagung unverhältnismäßig sei. Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier lehnten den Eilantrag jedoch ab. Sie bestätigten die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung zur Wegnahme des Hundes. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat in solchen Fällen Vorrang. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Verantwortung der Halter im Umgang mit ihren Tieren hoch ist und Fehlverhalten ernste Konsequenzen hat.
Quelle: stern.de

