Deutscher Schäferhund, Rüde, 8 Jahre
Über Joko – SOS! Joko braucht einen Pflegeplatz!
S.O.S. für Joko – Tierhilfe Franken will helfen
Seit der Trennung seiner Familie lebt der Schäfer-Mix-Rüde allein mit seinem Herrchen in einem Mehrfamilienhaus. Leider gibt es dort Mietstreitigkeiten – und Joko darf nicht allein in der Wohnung bleiben.
Deshalb fährt sein Herrchen jeden Morgen um 5:30 Uhr vom Hersbrucker Berggebiet in den etwa 5 km entfernten Nachbarort, wo Joko während des Tages bleiben darf, bis er nach Feierabend wieder abgeholt wird. Und das alles mit dem Fahrrad, weil kein Auto vorhanden ist. Schon am zweiten Tag waren Jokos Pfoten wundgelaufen und mussten tierärztlich versorgt werden.
In dieser Situation musste schnelle Hilfe her, daher hat die Tierhilfe Franken aus dem eigenen Bestand ein Auto zur Verfügung gestellt – obwohl der Verein es selbst dringend braucht.
Geplant war das für ca. 3 Wochen, da Joko auf eine ehrenamtliche Pflegestelle umziehen sollte. Doch leider musste diese aus gesundheitlichen Gründen absagen.
Jetzt steht die Organisation wieder ganz am Anfang. Joko braucht dringend Hilfe.
Er ist ein stattlicher, etwa acht Jahre alter Schäfer-Mix-Rüde, er trägt einen Hormonchip und ist sehr menschenbezogen. Mit Hündinnen versteht er sich gut, mit Rüden eher nicht.
Er hat zuvor mit einem Teenager zusammengelebt und zeigt sich freundlich und loyal.
Die Tierhilfe Franken übernimmt selbstverständlich alle anfallenden Kosten – Futter, Versicherung, Tierarzt etc.
Was Joko jetzt dringend braucht, ist ein liebevolles Zuhause oder eine Pflegestelle, die ihn aufnimmt und ihm endlich wieder Sicherheit schenkt.
Bitte helft mit, Joko eine Chance zu geben.
Wer gibt sich einen Ruck, wer hilft, wer springt ein? Bitte bitte melden!!!
Joko braucht einen Pflegeplatz! Dieser bekommt von der Tierhilfe Franken Futter und Tierarztkosten erstattet. Bitte melden Sie sich!
Carmen Baur (1. Vorsitzende): 0171-5307237
für Familien geeignet, für Hundeanfänger geeignet, geimpft (mind. Pflichtimpfungen), entwurmt, gechipt, Stubenrein, Tierschutzgesetz §11