Mischling, Hündin, 7 Monate
Wie ihre Geschwister wurde auch unsere Feli im April mutterseelenallein auf einem Feld gefunden – einfach ausgesetzt und sich selbst überlassen.
Mit ihrer außergewöhnlichen Zeichnung fällt Feli sofort auf: Ihre wunderschönen Augen sind in ein warmes Braun eingerahmt, die Ohren passen farblich perfekt dazu – ein echter Hingucker.
Doch nicht nur äußerlich ist Feli besonders: Sie besitzt ein ausgesprochen freundliches und offenes Wesen. Das erste Sicherheitsgeschirr und die ersten Schritte an der Leine hat sie neugierig und völlig entspannt gemeistert – als hätte sie nie etwas anderes getan.
Feli liebt Bewegung und zeigt große Begeisterung für alles, was mit Spielen, Schnüffeln und Entdecken zu tun hat.
Für Feli wünschen wir uns Menschen, die Lust haben, mit einem aktiven, menschenbezogenen Hund durchs Leben zu gehen – und bereit sind, ihr mit viel Zeit, Geduld und Zuwendung die Welt zu zeigen.
Steckbrief:
Name: Feli
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren: 02/2025
Größe: im Wachstum, Endgröße ca. 50 cm bei ca. 18 kg (Schätzwerte)
Verträglichkeit: mit Artgenossen
Charakter: freundlich, menschenbezogen, sozial
Mittelmeercheck: zu jung
Aufenthaltsort: Italien, Sizilien
Wenn Sie sich in FELI verliebt haben und eine Anfrage stellen, möchten wir Sie bitten Ihre Telefonnummer oder email zu mit anzugeben, damit wir Sie für das Erstgespräch kontaktieren können.
Schreiben Sie uns gerne wenn Sie mehr Fotos oder ein Video wünschen. Unsere Partnerorganisation argo_tierschutz_sizilien hat auf seinem Instagram-Account ein Video von Feli gepostet: https://www.instagram.com/p/DOpvlPpDNtp/. Sollten Sie keinen Zugang zum Video haben, geben Sie uns gerne Bescheid.
Gerne können Sie uns, auch Senioren, kontaktieren, wenn Sie FELI zur Pflege nehmen möchten, bis ein Für-Immer-Zuhause für sie gefunden wurde.
Kinderfreundlich, für Senioren geeignet, für Familien geeignet, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit anderen Hunden, geimpft (mind. Pflichtimpfungen), entwurmt, gechipt, mit EU-Heimtierausweis, Tierschutzgesetz §11