Mischling, Hündin, 7 Monate
Rasse: Mischling
Geschlecht: Weiblich
Geburtsdatum: 10.04.2026
Schulterhöhe: über 50 cm (geschätzt)
Fellfarbe: beige/creme
Kastriert: Nein
Aufenthaltsort: Tierheim Rumänien
Ausreise nach D (bundesweit)/ CH/ LUX: Gechipt, geimpft, entwurmt und mit EU-Heimtierausweis.
Vorgeschichte:
Flora wurde gemeinsam mit ihren sieben Geschwistern auf dem Gelände eines Warenlagers gefunden, ganz in der Nähe einer viel befahrenen Straße. Anfangs waren die Kleinen noch ziemlich ängstlich und unsicher, doch zum Glück konnten sie rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden und leben nun bei Maria im Tierheim.
Charakter:
Flora ist eine sanfte kleine Hündin, die im Vergleich zu ihren Geschwistern momentan noch etwas zurückhaltender und schüchterner ist. Sie braucht ein wenig Zeit, um Vertrauen zu fassen und sich auf neue Situationen und Menschen einzulassen. Mit etwas Geduld und ohne sie zu bedrängen, zeigt sie aber zunehmend Interesse und beginnt langsam aufzutauen.
Mit ihren Geschwistern ist Flora ganz typisch Welpe: Sie spielt sehr gerne mit ihnen und genießt das gemeinsame Toben und Entdecken. In ihrer vertrauten Gruppe fühlt sie sich wohl und zeigt dabei auch ihre verspielte und neugierige Seite.
Natürlich steht Flora noch ganz am Anfang ihres Lebens und ihr Charakter wird sich in den kommenden Monaten weiterentwickeln. Auch das gesamte Welpen-1x1 muss sie noch lernen. Für Flora wünschen wir uns liebevolle und geduldige Menschen, die ihr Sicherheit geben, ihr die nötige Zeit lassen und sie Schritt für Schritt an all die neuen Dinge heranführen. Mit Ruhe, Verständnis und der richtigen Begleitung darf sie in ihrem eigenen Tempo Vertrauen fassen und die Welt entdecken.
Anfrage/ Selbstauskunft:
https://dasschwarzeschaf.org/selbstauskunft/
Adoptionsablauf:
https://dasschwarzeschaf.org/ablauf-einer-adoption/
Kinderfreundlich, für Familien geeignet, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit anderen Hunden, geimpft (mind. Pflichtimpfungen), entwurmt, gechipt, mit EU-Heimtierausweis, aus dem Tierheim, Tierschutzgesetz §11