Hunde in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein - Finde jetzt Vierbeiner aus Deiner Nähe
Du lebst in Schleswig-Holstein und suchst einen Hund, der zu Dir und Deinen Lebensumständen perfekt passt? Bei edogs kannst Du ganz einfach durch Eingabe Deiner Postleitzahl ermitteln, welche Vierbeiner in Deiner Nähe ein neues Zuhause suchen. Lege weitere Kriterien wie Rasse, Größe oder Geschlecht fest, auch ob es ein Welpe oder bereits ausgewachsener Hund sein soll, kannst Du ganz leicht per Filter bestimmen. So findest Du garantiert den richtigen Wegbegleiter für Dich.
Schleswig-Holstein - Suche neue Besitzer für Deinen Vierbeiner
Als verantwortungsvoller Züchter oder Hundehalter aus Schleswig-Holstein suchst Du ein passendes neues Zuhause für Deinen Hund? Ein Inserat bei edogs mit einer genauen Beschreibung und einigen aussagekräftigen Fotos oder auch Videos des Vierbeiners wird Dich sicher schnell mit den geeigneten Interessenten zusammenbringen, die genau auf Deinen Hund gewartet haben. Je mehr Einzelheiten Du zu Rasse, Alter, Größe und Geschlecht, eventuellen Gesundheitsfragen oder Haltungsansprüchen machst, desto erfolgreicher wird Deine Suche sein.
Hundehaltung in Schleswig-Holstein - Vorschriften und Angebote für Hundehalter
Schleswig-Holstein ist Deutschlands nördlichstes Bundesland und liegt idyllisch eingebettet zwischen Nord- und Ostsee. Die Landeshauptstadt Kiel ist mit rund 250.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt. Mit einer Fläche von etwa 15.800 Quadratkilometern und rund 2,9 Millionen Einwohnern rangiert Schleswig-Holstein in Bezug auf die Hundehaltung mit ca. 400.000 Vierbeinern eher im unteren Drittel im Vergleich der Bundesländer. Die Hundehaltung wird im „Gesetz über das Halten von Hunden“ geregelt.
Leinenpflicht
In Schleswig-Holstein gilt für alle Hunde im öffentlichen Raum eine generelle Leinenpflicht. Dazu zählen Fußgängerzonen, Einkaufsbereiche, öffentliche Versammlungen und Volksfeste, Parks und Grünanlagen (ausgenommen sind hier besonders ausgewiesene Auslaufflächen), öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen, Mehrfamilienhäuser, Aufzüge usw. Auch im Wald dürfen Hunde nicht frei herumlaufen.
Grundsätzlich verboten ist die Mitnahme von Hunden auf Spielplätze und Liegewiesen, an Badestellen (außer ausgewiesene Hundestrände), in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Kinos und andere Versammlungsräume, sofern nach dem Hausrecht keine Ausnahmen festgelegt sind.
Für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, gilt in Schleswig-Holstein eine elektronische Kennzeichnungspflicht. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Haltung gefährlicher Hunde
In Schleswig-Holstein wird die Gefährlichkeit eines Hundes unabhängig von seiner Rasse gesehen, daher gibt es dort keine Rasseliste. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn er
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einen Menschen gebissen hat
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wiederholt in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt hat
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ein anderes Tier gebissen hat
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unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat
Bestätigt eine Prüfung der zuständigen Behörde, dass von dem Hund eine Gefährdung ausgeht, ist seine weitere Haltung nur noch mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Behörde unter Auflagen zugelassen. Der Hundehalter muss seine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen und zusammen mit seinem Hund eine praktische Sachkundeprüfung bestehen. Außerhalb des gesicherten Grundstücks darf der Hund nur noch an einer maximal zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb geführt werden. Eine elektronische Kennzeichnung und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für als gefährlich eingestufte Hunde verpflichtend.
Zucht- und Einfuhrverbote
Die Zucht von Hunden, egal welcher Rasse, mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gegen Menschen oder andere Tiere ist in Schleswig-Holstein verboten. Das bundesweite Einfuhrverbot von Hunden bestimmter Rassen aus dem Ausland gilt auch für Schleswig-Holstein.