Hannoverscher Schweißhund, Rüde, 1 Monat
Kinderfreundlich, für Senioren geeignet, für Familien geeignet, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit anderen Hunden, geimpft (mind. Pflichtimpfungen), entwurmt, Welpenwurf
Wenn Dein neuer Vierbeiner aus der näheren Umgebung Deiner Stadt Hamburg kommen soll, kannst Du auf edogs durch Eingabe Deiner Postleitzahl die Suche ganz einfach eingrenzen. Auch die gewünschte Rasse, Größe oder das Alter Deines Wunschhundes kannst Du in der Filtermaske angeben, um schnell die passende Fellnase zu finden.
Als Züchter oder Halter suchst Du für Deinen Hund ein neues Zuhause in und um Hamburg? Dann inseriere bei edogs mit ansprechenden Fotos oder auch Videos und gib den Interessenten möglichst genaue Informationen über den Vierbeiner, beispielsweise zu Rasse, Alter, Größe oder besonderen Kennzeichen. Je mehr Filter Du bedienst, desto leichter findest Du den richtigen Menschen für Deinen Hund.
Wer in Hamburg einen Hund hält, muss diesen nach Vollendung des dritten Lebensmonats mittels Microchip fälschungssicher kennzeichnen lassen und innerhalb von zwei Wochen (bzw. eines Monats bei Welpen) die Hundehaltung im zentralen Hamburger Hunderegister anmelden. Vorgeschrieben ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro, die ebenfalls bei der Anmeldung nachzuweisen ist.
Für alle Hunde gilt im gesamten Stadtgebiet Hamburgs Leinenpflicht. Eine Befreiung hiervon ist unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis durch Ablegen einer Gehorsamsprüfung) möglich, diese gilt aber nicht für stark besuchte Orte wie etwa Einkaufszentren, Fußgängerzonen oder andere Bereiche, in denen besondere Leinenpflichten vorgeschrieben sind. Durch gesonderte Verordnungen können zudem u.a. in Parks und Erholungsanlagen, auf Märkten oder für Veranstaltungen komplette Hundeverbote bestimmt werden.
Außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. der Wohnung muss jeder Hund ein Halsband oder Brustgeschirr tragen. In allen Stadtbezirken Hamburgs gibt es extra ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde.
Nachfolgende Hunderassen gelten in Hamburg generell als gefährlich und unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen:
Weitere spezielle Hunderassen gelten ebenfalls als gefährlich, eine Freistellung von dieser Einstufung ist bei diesen aber durch Erbringung eines Wesenstestes ab einem Alter von 15 Monaten möglich. Darüber hinaus können Hunde in Hamburg individuell und im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, sofern sie ein nicht angemessenes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder andere Tiere zeigen.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes im Sinne dieses Gesetzes ist in Hamburg grundsätzlich verboten und kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen behördlich erlaubt werden. Als Halter eines gefährlichen Hundes muss man sowohl seine Zuverlässigkeit als auch die geistige und körperliche Eignung zum Führen eines solchen Hundes nachweisen. Der gefährliche Hund muss zur Erteilung der Erlaubnis operativ kastriert sein.
Für gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes besteht in der Öffentlichkeit eine generelle Maulkorbpflicht ab dem vollendeten neunten Lebensmonat und ein Leinenzwang ab dem zwölften Lebensmonat. Es darf immer nur ein gefährlicher Hund von einer dazu berechtigten Person geführt werden, diese hat alle Erlaubnisbescheinigungen im Original mit sich zu führen.
Die Hansestadt Hamburg ist einer von drei Stadtstaaten in Deutschland. Auf einer Fläche von etwa 775 Quadratkilometern leben rund 1,85 Millionen Einwohner und geschätzte 80.000 Hunde. Deren Haltung unterliegt in der Stadt Hamburg den Regelungen nach dem „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ (kurz: Hundegesetz) vom 01.01.2007.